Hallo an alle,

wer kennt sich mit der Regelungen zu Mehrarbeits und Überstundenvergütung aus.
In dem bei uns angewandten TV steht:
§ 13 Ausgleich für besondere Formen der Arbeit
Mehrarbeit und Ü-Stunden werden durch Freizeit ausgeglichen. Ist bei Mehrarbeit der Ausgleich aus betrieblichen Gründen innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, wird sie mit dem Tabellenlohn vergütet., oder dem Arbeitszeitkonto gut geschrieben.
Ist bei Überstunden der Ausgleich aus betr. Gründen innerhalb von sechs Monaten nicht möglich, werden sie mit einem Aufschlag von 25 % pro Stunde vergütet, oder dem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben.

Arbeitszeitkonten haben wir nicht also müssten sie vergütet werden.
Das Problem ist nur, wenn jemand z.B. 50 Mehrstunden hat, kann er ja nicht den vollen Tabellenlohn erhalten, sondern nur anteilmäßig.
Es steht aber keine Größe darin, wieviel % 1h sind.

Bei den Ü-Stunden das selbe:
25 % von was?Es steht, nicht wie z.B. im BAT-O oder TVÖD, kein Stundenlohnwert im TV.

Und meine letzte Frage:
Zählt das halbe Jahr vom Tag der geleisteten Ü-Stunde, also für jede einzeln oder ein Ausgleichzeitraum z.B. 01.01. bis 30.06. und 01.07. bis 31.12. und dann für alle in dem Zeitraum angesammelten Stunden?

Ich weiss dass das sehr komplex ist und niemand von Euch unseren TV kennt, es ist aber alles so wie beschrieben.
Vielleicht kann ja jemand sagen wie so etwas üblicherweise gehandhabt wird.

LG GuidoW