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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Kann der BR einen Ausgleich für bisher unentgeldliche geleistete Arbeit für Mitarbeiter einfordern.

N
NICK
Jan 2018 bearbeitet

Aufgrund längerer Dienstreisen erfolgt teilweise auch Arbeit an Wochenenden. Desweiteren verbringen unsere Baustellenleiter (AT-Ma) häufig auch die Sonntage fern der Heimat. Bis jetzt wurden diese Tage unentgeldlich und ohne irgendwelchen Ausgleich bereitwillig geleistet. Aufgrund kürzlich eingeleiteter Sparmassnahmen ist die Bereitschaft der MA verflogen. Kann der BR hier einen Ausgleich (Arbeitszeitgesetz) fordern. In den Arbeitsverträgen wird lediglich auf die Bereitschaft zur Wochenendarbeit und Reisetätigkeit hingewiesen. Über den Ausgleich dieser Tage ist nichts zu finden. Auch gibts keine Erläuterungen wie, "sind mit dem Gehalt ausgeglichen" etc. Eine berechtigte Forderung, könnte als Basis für eine Verhandlung mit dem AG genutzt werden. Gruß Nick

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Community-Antworten (1)

V
viktor

26.10.2005 um 17:47 Uhr

Wie ich das sehe, könnt Ihr lediglich Eure Zustimmung zur Arbeitszeitverteilung / Mehrarbeit am Wochenende von einer Bezahlung abhängig machen. Das ist in der Regel schon recht wirkungsvoll.

Ansonsten haben die Kollegen einen individuellen Rechtsanspruch auf die Bezahlung geleisteter Arbeit und können diesen Anspruch auch nur selbst geltend machen (Rechtschutz über die Gewerkschaft oder Vertretung durch Fachanwalt)

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