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37 Betten und nur ein Pfleger nachts

B
BRBerlin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich habe heute mal eine Frage, die eine Freundin mir neulich stellte:

Sie arbeit im Krankenhaus auf der Onkologie-Station. Nun hatte ihr Team gestern eine Besprechung. Die Stationsschwester teilte mit, dass monatlich 42 Stunden fehlen. Es würde aber niemand eingestellt werden. So hieß es dann, dass

  1. ab sofort ein Wochenenden vor oder nach dem Urlaub gearbeitet werden muss
  2. in der Spätschicht nur noch 2 und
  3. in der Nachtschicht nur noch eine Person Dienst hat

Wer von euch kennt sich in der Branche aus? Ist es überhaupt erlaubt, allein zu arbeiten? Die Station ist ständig ausgelastet (37 Betten). Passier etwas, dann wird jemand sterben, weil ja nur eine Kraft dort ist. Ein Toilettengang des Pflegepersonals kann zum Tod eines Patienten führen (ist ja niemand da für die Zeit)... Es wird mit Medikamenten hantiert... ein Fehler und die Pflegerin liegt flach und niemand kann ihr helfen. Das Krankenhaus hat einen BR und einen TV, nur traut sich niemand von den Damen, mal zum BR zu gehen. Nun will ich unterstützen und den BR kontaktieren. Hilfreich wären AktZ. oder §§, die ich angeben kann.

Wer von euch kann helfen?

1.21305

Community-Antworten (5)

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gironimo

05.03.2014 um 11:08 Uhr

Ich gehe jede Wette ein, dass der BR das Problem kennt - aber vielleicht auch keinen Ausweg. Trotzdem solltest Du mit ihm reden. Je größer der Kreis der Unterstützer und der "Ideenlieferanten", um so besser.

Sicher kann der BR bei den Urlaubsgrundsätzen mitbestimmen - ebenso bei den Dienstplänen und vielleicht ergeben sich da Ansatzpunkte für Gegenmaßnahmen.

Aber der BR hat keinen Hebel, um den AG zu Einstellungen zu zwingen. Das Problem, dass Du beschreibst ist doch leider der "Normalfall" in unserem Gesundheitssystem. Und da ist die Politik gefordert (wir kennen doch alles das Trauerspiel in dieser Frage).

B
BRBerlin

05.03.2014 um 11:24 Uhr

Also das mit dem Urlaub ist die ein Sache. Ich bezweifle aber, dass es rechtens ist, wenn nur eine Kraft in der Nacht anwesend ist...

Kann man da vielleicht zusätzlich mit §91 BertVG argumentieren?

G
gironimo

05.03.2014 um 12:40 Uhr

§ 91 BetrVG - naja - es ändert sich ja so gesehen nichts. Der Missstand ist da und greifbar.

Natürlich - keine Frage - schon aus dem § 80 BetrVG ergibt sich der Handlungsauftrag an den BR. Nutzt jede erdenkliche Chance. Auch solltet Ihr den Kontakt zur Gewerkschaft suchen, die mit großer Sicherheit große Erfahrungen zu diesem Thema hat.

Eigentlich müssten die Behörden eingreifen - aber ich sehe niemanden Land auf, Land ab.

N
nicoline

05.03.2014 um 18:29 Uhr

brberlin

  1. ab sofort ein Wochenenden vor oder nach dem Urlaub gearbeitet werden muss. Das ist mit dem BR zu einigen: § 87 Abs.1 Nr. 5

  2. in der Spätschicht nur noch 2 und

  3. in der Nachtschicht nur noch eine Person Dienst hat Kann der AG machen. Der BR kann eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse anfordern, zwingend mit Beurteilung der psychischen Belastung, das gehört unaufgefordert mit dazu. Weiterhin kann der BR es dem AG zunächst etwas ungemütlich machen, indem er ihn auffordert gem § 92 Abs. 1 umgehend mit ihm in Beratung zu gehen. Die Beschäftigten sollten immer, wenn es möglich und erforderlich ist Gefährdungsanzeigen schreiben, aber, es bleibt, was gironimo schon geschrieben hat: Aber der BR hat keinen Hebel, um den AG zu Einstellungen zu zwingen. Und ich kenne kein Gesetz, welches es verbietet, dass eine Person alleine 37 Personen betreut. Dem BR bleibt weiterhin als Aufgabe zu kontrollieren, ob eine Pause genommen werden kann, er kann also Dienstpläne ablehnen, wenn er sieht, das es nicht gewährleistet ist. Und ein ganz mutiger BR könnte einen Dienstplan ablehen, weil er bei dieser Besetzung die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sieht. Und wenn der BR dann vor die Einigungsstelle muss und ganz viel Glück hat, dann findet er eine Einigungsstellenvorsitzende, die dem BR das Recht zuspricht, aus diesem Grund einen Dienstplan abzulehnen, wie in meinem Bundesland tatsächlich geschehen.

B
BRBerlin

06.03.2014 um 11:32 Uhr

Danke für die Antworten!

Ich habe gerade erfahren, dass die 42 Stunden sich nicht auf den Monat beziehen, sondern auf die Woche.

Das mit §87 ist ein guter Hinweis.

Gestern habe ich den BRV angeschrieben. Ich hoffe, dass ich ein Feedback bekomme.

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