Erstellt am 05.03.2014 um 10:08 Uhr von gironimo
Ich gehe jede Wette ein, dass der BR das Problem kennt - aber vielleicht auch keinen Ausweg.
Trotzdem solltest Du mit ihm reden. Je größer der Kreis der Unterstützer und der "Ideenlieferanten", um so besser.
Sicher kann der BR bei den Urlaubsgrundsätzen mitbestimmen - ebenso bei den Dienstplänen und vielleicht ergeben sich da Ansatzpunkte für Gegenmaßnahmen.
Aber der BR hat keinen Hebel, um den AG zu Einstellungen zu zwingen. Das Problem, dass Du beschreibst ist doch leider der "Normalfall" in unserem Gesundheitssystem. Und da ist die Politik gefordert (wir kennen doch alles das Trauerspiel in dieser Frage).
Erstellt am 05.03.2014 um 10:24 Uhr von brberlin
Also das mit dem Urlaub ist die ein Sache. Ich bezweifle aber, dass es rechtens ist, wenn nur eine Kraft in der Nacht anwesend ist...
Kann man da vielleicht zusätzlich mit §91 BertVG argumentieren?
Erstellt am 05.03.2014 um 11:40 Uhr von gironimo
§ 91 BetrVG - naja - es ändert sich ja so gesehen nichts. Der Missstand ist da und greifbar.
Natürlich - keine Frage - schon aus dem § 80 BetrVG ergibt sich der Handlungsauftrag an den BR. Nutzt jede erdenkliche Chance. Auch solltet Ihr den Kontakt zur Gewerkschaft suchen, die mit großer Sicherheit große Erfahrungen zu diesem Thema hat.
Eigentlich müssten die Behörden eingreifen - aber ich sehe niemanden Land auf, Land ab.
Erstellt am 05.03.2014 um 17:29 Uhr von nicoline
brberlin
1. ab sofort ein Wochenenden vor oder nach dem Urlaub gearbeitet werden muss.
Das ist mit dem BR zu einigen: § 87 Abs.1 Nr. 5
2. in der Spätschicht nur noch 2 und
3. in der Nachtschicht nur noch eine Person Dienst hat
Kann der AG machen. Der BR kann eine Gefährdungs- und Belastungsanalyse anfordern, zwingend mit Beurteilung der psychischen Belastung, das gehört unaufgefordert mit dazu. Weiterhin kann der BR es dem AG zunächst etwas ungemütlich machen, indem er ihn auffordert gem § 92 Abs. 1 umgehend mit ihm in Beratung zu gehen.
Die Beschäftigten sollten immer, wenn es möglich und erforderlich ist Gefährdungsanzeigen schreiben, aber, es bleibt, was gironimo schon geschrieben hat:
*Aber der BR hat keinen Hebel, um den AG zu Einstellungen zu zwingen.*
Und ich kenne kein Gesetz, welches es verbietet, dass eine Person alleine 37 Personen betreut.
Dem BR bleibt weiterhin als Aufgabe zu kontrollieren, ob eine Pause genommen werden kann, er kann also Dienstpläne ablehnen, wenn er sieht, das es nicht gewährleistet ist. Und ein ganz mutiger BR könnte einen Dienstplan ablehen, weil er bei dieser Besetzung die Gesundheit der Beschäftigten gefährdet sieht. Und wenn der BR dann vor die Einigungsstelle muss und ganz viel Glück hat, dann findet er eine Einigungsstellenvorsitzende, die dem BR das Recht zuspricht, aus diesem Grund einen Dienstplan abzulehnen, wie in meinem Bundesland tatsächlich geschehen.
Erstellt am 06.03.2014 um 10:32 Uhr von brberlin
Danke für die Antworten!
Ich habe gerade erfahren, dass die 42 Stunden sich nicht auf den Monat beziehen, sondern auf die Woche.
Das mit §87 ist ein guter Hinweis.
Gestern habe ich den BRV angeschrieben. Ich hoffe, dass ich ein Feedback bekomme.