Erstellt am 29.05.2005 um 16:45 Uhr von Rollie
Die Frage ist, ob die maximale Wochenarbeitszeit nicht überschritten werden und die Ruhezeiten eingehalten werden.
Die Überstunden sind ja mitbestimmungspflichtig, ebenso die Dienstplangestaltung. Was sagt der Betriebsrat dazu ?
Welcher Tarifvertrag wird angewand ?
Erstellt am 01.08.2005 um 11:21 Uhr von tapsi
Hallo, habe mit Interesse den dargestellten Sachverhalt gelesen. Sicherlich hat Rolli recht, hier sollte ihr euch mal erkundigen. Aber eines ist auch sehr interessant zu erfahren: Wie hoch ist der Auslastungsgrad der Station - d.h. Verweildauer der Patienten und Bettenbelegung. Hierzu habt ihr ein Recht der Einsichtnahme, vor allem was wurde den Krankenkassen dazu angegeben? Wenn ihr beispielsweise überwiegend Patienten der Pflegestufe 3 habt, ist diese Zahl der Personalbesetzung viel zu gering. In der Pflegepersonalregelung gibt es dazu entsprechende Aussagen. Zumal wenn ihr diese Besetzung fahrt, ist bei entsprechendem Krankenstand eine ordungsgemäße Führung der Station nicht mehr gewährleistet. Also: kennzahlen prüfen und Pflegepersonalregelung durchforsten. Herr Bölko hat dazu entsprechende Kennzahlen aufgestellt und diese sind in der Krankenhauslandschaft bekannt. Noch dazu würde ich mir mal den Krankenhausplan ansehen, d.h. wieviele Betten noch abgebaut werden, bzw. Stationen geschlossen werden sollen in der Zukunft. Hier kann euch die Krankenhausgesellschaft Thüringen, bzw. die Deutsche Krankenhausgesellschaft Berlin etwas zu sagen. Fazit: Wenn sich nach der Prüfung dieser Unterlagen herausstellt, dass ihr unterbesetzt seid, bzw. auf eine Pflegekraft eine überdimensionierte Pflegezeit zukommt, dann solltet ihr das Problem dringend ansprechen. Mit zu berücksichtigen ist, dass das u.U. auch auf die Qualität der Pflege geht und die Krankenhäuser sich dem Qualitätsmanagement unterworfen haben. Hier mal prüfen, was ggf. in eurem Handbuch Qualität steht.
Viel Erfolg!