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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsschutzbelehrung = Arbeitszeit?

P
patriot
Jan 2018 bearbeitet

Ist Arbeitsschutzbelehrungen und Unterweisungen bezahlte Arbeitszeit? Wenn ja, in welchen §§ ist das beschrieben? Ich arbeite in Sachsen in einer Reinigungsfirma der alten Bundesländer

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Community-Antworten (5)

R
Rattle

05.03.2014 um 09:39 Uhr

Hallo, alles was zur arbeit gehört und das sind deine genannten ist bezahlte arbeitszeit und eben keine freizeit, diese unterweisungen sind pflichtveranstaltungen.

der BR sollte euch da aufklären können.

MFG

P
Pjöööng

05.03.2014 um 09:47 Uhr

Eigentlich ist die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Freizeit ganz einfach:

Der Arbeitgeber kann über Dich verfügen: Arbeitzeit

Freizeit: Der Arbeitgeber kann nicht über Dich verfügen.

G
gironimo

05.03.2014 um 10:10 Uhr

welche §§.

Das kann man so nicht sagen. Man kann es aus dem BGB ableiten - und natürlich der Rechtsprechung.

Grundsätzlich ist es so, wie Rattle und Pjöööng schreiben.

Arbeitsschutzbelehrungen gehören zu den arbeitsvertraglichen Pflichten beider Seiten und können daher nur Arbeitszeit sein.

K
Kulum

05.03.2014 um 10:18 Uhr

Aus dem BGB? Also eigentlich ergibt es sich aus §12 Abs.1 Satz 1 ArbSchG

G
gironimo

05.03.2014 um 11:17 Uhr

Aus dem BGB meinte ich die Definition Arbeitsleistung allgemein ja oder nein.

Klar - die Unterweisungen zur Arbeitssicherheit im speziellen aus dem ArbSchG. Da gebe ich Dir recht Kulum

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