Arbeitsschutzbelehrung = Arbeitszeit?
Ist Arbeitsschutzbelehrungen und Unterweisungen bezahlte Arbeitszeit? Wenn ja, in welchen §§ ist das beschrieben? Ich arbeite in Sachsen in einer Reinigungsfirma der alten Bundesländer
Community-Antworten (5)
05.03.2014 um 09:39 Uhr
Hallo, alles was zur arbeit gehört und das sind deine genannten ist bezahlte arbeitszeit und eben keine freizeit, diese unterweisungen sind pflichtveranstaltungen.
der BR sollte euch da aufklären können.
MFG
05.03.2014 um 09:47 Uhr
Eigentlich ist die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Freizeit ganz einfach:
Der Arbeitgeber kann über Dich verfügen: Arbeitzeit
Freizeit: Der Arbeitgeber kann nicht über Dich verfügen.
05.03.2014 um 10:10 Uhr
welche §§.
Das kann man so nicht sagen. Man kann es aus dem BGB ableiten - und natürlich der Rechtsprechung.
Grundsätzlich ist es so, wie Rattle und Pjöööng schreiben.
Arbeitsschutzbelehrungen gehören zu den arbeitsvertraglichen Pflichten beider Seiten und können daher nur Arbeitszeit sein.
05.03.2014 um 10:18 Uhr
Aus dem BGB? Also eigentlich ergibt es sich aus §12 Abs.1 Satz 1 ArbSchG
05.03.2014 um 11:17 Uhr
Aus dem BGB meinte ich die Definition Arbeitsleistung allgemein ja oder nein.
Klar - die Unterweisungen zur Arbeitssicherheit im speziellen aus dem ArbSchG. Da gebe ich Dir recht Kulum
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