Erstellt am 21.07.2010 um 07:51 Uhr von rkoch
Der für seinen eigentlichen Arbeitsplatz zuständige Belehrer.... Freigestellte BRM werden nicht über den Arbeitsplatz "BR-Büro" belehrt, sondern über den Arbeitsplatz an den sie irgendwann einmal zurückkehren werden.
Erstellt am 21.07.2010 um 07:58 Uhr von ridgeback
pehoe,
siehe: § 12 ArbSchG.
@rkoch,
sollte nicht auch ein freigestelltes BRM, über sicherheitsrelevante Dinge im Betrieb, unterwiesen sein?
Erstellt am 21.07.2010 um 09:38 Uhr von rkoch
> sollte nicht auch ein freigestelltes BRM, über sicherheitsrelevante Dinge im Betrieb, unterwiesen sein?
Sorry, die Frage versteh ich jetzt nicht... Hab ich was anderes gesagt? Das der BR als solcher natürlich grundsätzlich über alle sicherheitsrelevanten Umstände im Betrieb informiert sein sollte steht auf einem anderen Blatt, war aber nicht gefragt.....
Erstellt am 21.07.2010 um 11:30 Uhr von ridgeback
..... und Deine Antwort entsprach der Frage?
Erstellt am 21.07.2010 um 12:43 Uhr von rkoch
> Wer belehrt ein Freigestelltes Betriebsratsmitglied?
Ich denke doch.... Vorbehaltlich der denkbaren Variation das die Belehrung für das freigestellte BRM entfallen kann, wenn nicht davon auszugehen ist, das er in absehbarer Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.
Eine Belehrung von BRM für ihre Arbeit als Betriebsrat ist IMHO nicht vorgesehen, oder?