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Dieser Beitrag ist vor 15 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitsschutzbelehrung für freigestelltes Betriebsratsmitglied

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pehoe
Jan 2018 bearbeitet

Arbeitsschutzbelehrungen müssen doch für alle Mitarbeiter nachweislich durchgeführt werden. Wer belehrt ein Freigestelltes Betriebsratsmitglied?

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Community-Antworten (5)

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rkoch

21.07.2010 um 09:51 Uhr

Der für seinen eigentlichen Arbeitsplatz zuständige Belehrer.... Freigestellte BRM werden nicht über den Arbeitsplatz "BR-Büro" belehrt, sondern über den Arbeitsplatz an den sie irgendwann einmal zurückkehren werden.

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ridgeback

21.07.2010 um 09:58 Uhr

pehoe, siehe: § 12 ArbSchG.

@rkoch, sollte nicht auch ein freigestelltes BRM, über sicherheitsrelevante Dinge im Betrieb, unterwiesen sein?

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rkoch

21.07.2010 um 11:38 Uhr

sollte nicht auch ein freigestelltes BRM, über sicherheitsrelevante Dinge im Betrieb, unterwiesen sein?

Sorry, die Frage versteh ich jetzt nicht... Hab ich was anderes gesagt? Das der BR als solcher natürlich grundsätzlich über alle sicherheitsrelevanten Umstände im Betrieb informiert sein sollte steht auf einem anderen Blatt, war aber nicht gefragt.....

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ridgeback

21.07.2010 um 13:30 Uhr

..... und Deine Antwort entsprach der Frage?

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rkoch

21.07.2010 um 14:43 Uhr

Wer belehrt ein Freigestelltes Betriebsratsmitglied?

Ich denke doch.... Vorbehaltlich der denkbaren Variation das die Belehrung für das freigestellte BRM entfallen kann, wenn nicht davon auszugehen ist, das er in absehbarer Zeit an seinen Arbeitsplatz zurückkehrt.

Eine Belehrung von BRM für ihre Arbeit als Betriebsrat ist IMHO nicht vorgesehen, oder?

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