Wir haben im Betriebsrat immer häufiger Probleme weil sich Mitarbeiter beschweren, das Urlaubsanträge nicht zeitnah genehmigt werden. Gibt es irgendwo eine Regelung bis wann der Urlaub genehmigt werden muss? Bisher habe ich immer nur den Begriff zeitnah gefunden, der allerdings nicht genau definiert wurde. Einige Mitarbeiter gehen davon aus, dass der Urlaubsantrag als genehmigt angesehen werden muss, wenn er nicht innerhalb einer bestimmten Zeit zurückgegeben wird. Dazu kann ich allerdings nichts finden. Weiß jemand etwas darüber?