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Gilt ein Urlausantrag nach einer bestimmten Frist automatisch als genehmigt?

K
Kasimir
Jan 2018 bearbeitet

Unser AG bearbeitet seit einiger Zeit keine Urlaubsanträge mehr.

Soll heißen, alle Urlaubsanträge der Belegschaft gehen immer Freitags zum Geschäftsführer und sollten dann am Montag wieder zurückkommen, ob genehmigt oder nicht.

Seit einigen Monaten kommen die Urlaubsanträge aber einfach nicht mehr zurück. Auf Nachfrage beim Geschäftsführer heisst es dann oft: "Das kann ich jetzt noch nicht entscheiden" bezüglich kommender Folgeaufträge!? Oder einfach auch: "Geht jetzt nicht" oder auch "Gibt es nichts wichtigeres als Urlaub?" Viele Kollegen scheuen mittlerweile den Gang zum Geschäftsführer und verzichten einfach auf den beantragten Urlaub um dann später einen neuen "Versuch" zu wagen. Verständlicherweise häufen sich inzwischen auch die Beschwerden beim Betriebsrat und die Motivation im Betrieb nimmt zusehens ab. Diesen Zustand kann man doch nicht länger hinnehmen - was kann man machen? Vielen Dank für Eure Antworten.

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Community-Antworten (5)

K
Kölner

17.01.2007 um 18:30 Uhr

@kasimir Auf geht es...eine BV abschliessen.

Und: Bei jedem Urlaubsantrag würde ich dem AG eine Frist setzen.

P
Pfarrer

17.01.2007 um 19:27 Uhr

@kasimir

...und bis zum Abschluss einer BV, - bitte siehe hier: AG Frankfurt/Main, Meldung vom 22.12.2003; AZ: 5 Ga 286/03

L
Leon

18.01.2007 um 11:44 Uhr

Hallo Kasimir,

Im Bundesurlaubsgesetz ist die Urlaubsfrage geregelt.Außerdem im BMT-G § 41a.

BR hat außerdem ein Mitspracherecht in vergabe von Urlaubswünsche.

P
packer

18.01.2007 um 12:20 Uhr

bei uns sind es 10 arbeitstage nach eingang. kommt dann keine negative antwort gilt der urlaub nach BV als genehmigt...

K
Kölner

18.01.2007 um 12:31 Uhr

@leon Wenn man bedenkt wie wenig der BMTG noch angewandt wird...

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