gibt es ein neues Gesetz zur "Altersteilzeit"?
Hi,
Kurze frage:
-unsere Mitarbeiter sind der Meinung es gibt ein neues Gesetz, wo besagt dass MA ab 62 ein RECHT auf Arbeitszeitverkürzung haben.. Heißt von 8 auf 6 Stunden die AZ reduzieren können wenn sie wollen.
Ich habe dazu nichts gefunden, glaube auch nicht, dass so etwas im Gesetz geregelt ist..
Kann es sein das ich hier was übersehen habe? ich glaub nicht..
so etwas wird doch wenn dann über BV oder so geregelt oder?
Gruß
Community-Antworten (5)
28.02.2014 um 10:02 Uhr
Das Gesetz gab es, wurde aber zum 31.12.2009 eingestampft. Wir haben einen Tarifvertrag und darauf basierend eine BV abgeschlossen.
Kann es sein, das eure MA die Altersteilzeit mit der normalen Teilzeit verwechseln
28.02.2014 um 10:52 Uhr
Ich denke die haben dass von einem Mitarbeiter aus einer anderen Firma die das bestimmt per BV geregelt haben und haben das einfach falsch verstanden. Die denken eh immer das was es in anderen firmen gibt muss es bei uns auch geben..
Danke für die Antwort
28.02.2014 um 12:52 Uhr
Hallo,
im teilzeitbefristungsgesetz § 8 TzBfG ist geregelt das jeder arbeitnehmer seine arbeitszeit reduzieren kann, mit zustimmung des ArbG.
MFG
28.02.2014 um 17:17 Uhr
.... ansonsten wird rund um dieser Thema in der politischen Landschaft viel diskutiert und viele Absichtserklärungen abgegeben.
Aber da gilt - abwarten....
Ich würde da auch einmal die bei Euch geltenden Tarife durchforsten. Da gibt es so einiges, was dem Thema "Altersteilzeit" nahe kommt.
01.03.2014 um 11:07 Uhr
Hallo martinez, folge mal dem Hinweis von Rattle und schau die das TzBfG an. Da findest du, was du suchst. Nein, das OK vom Arbeitgeber brauchst du im Prinzip nicht. Das große Problem ist, du brauchst das OK vom AG sehr wohl, wenn du aus der Teilzeit wieder zurück willst in die Vollzeit. Das sollte schon von vorneherein verlässlich geregelt sein, weshalb ich oben 'im Prinzip' geschrieben habe.
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