Erstellt am 28.02.2014 um 09:02 Uhr von Widder
Das Gesetz gab es, wurde aber zum 31.12.2009 eingestampft.
Wir haben einen Tarifvertrag und darauf basierend eine BV abgeschlossen.
Kann es sein, das eure MA die Altersteilzeit mit der normalen Teilzeit verwechseln
Erstellt am 28.02.2014 um 09:52 Uhr von martinez
Ich denke die haben dass von einem Mitarbeiter aus einer anderen Firma die das bestimmt per BV geregelt haben und haben das einfach falsch verstanden.
Die denken eh immer das was es in anderen firmen gibt muss es bei uns auch geben..
Danke für die Antwort
Erstellt am 28.02.2014 um 11:52 Uhr von Rattle
Hallo,
im teilzeitbefristungsgesetz § 8 TzBfG ist geregelt das jeder arbeitnehmer seine arbeitszeit reduzieren kann, mit zustimmung des ArbG.
MFG
Erstellt am 28.02.2014 um 16:17 Uhr von gironimo
.... ansonsten wird rund um dieser Thema in der politischen Landschaft viel diskutiert und viele Absichtserklärungen abgegeben.
Aber da gilt - abwarten....
Ich würde da auch einmal die bei Euch geltenden Tarife durchforsten. Da gibt es so einiges, was dem Thema "Altersteilzeit" nahe kommt.
Erstellt am 01.03.2014 um 10:07 Uhr von Hartmut
Hallo martinez, folge mal dem Hinweis von Rattle und schau die das TzBfG an. Da findest du, was du suchst. Nein, das OK vom Arbeitgeber brauchst du im Prinzip nicht. Das große Problem ist, du brauchst das OK vom AG sehr wohl, wenn du aus der Teilzeit wieder zurück willst in die Vollzeit. Das sollte schon von vorneherein verlässlich geregelt sein, weshalb ich oben 'im Prinzip' geschrieben habe.