Erstellt am 13.11.2007 um 21:59 Uhr von Lotte
lolus,
nicht das ich wüßte. Das Integrationsamt weiß bei solchen Fragen meistens Rat.
Erstellt am 14.11.2007 um 10:18 Uhr von Angi1
Hallo Lolus2,
hat vielleicht damit zu tun, dass Schwerbehinderten mit 63 (statt mit 65) ohne Abschlag in Rente gehen können.
MfG
Angi1
Erstellt am 14.11.2007 um 13:06 Uhr von Dunja
Voraussetzungen der Altersteilzeitförderung nach dem Altersteilzeitgesetz sind unter anderem, dass die Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringern.
Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens 1.080 Tage in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sein, also nicht geringfügig beschäftigt ist. Geringfügig ist eine Beschäftigung dann, wenn die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich und das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt.
Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es ausreichend, wenn die Arbeitszeitreduzierung im Durchschnitt von bis zu drei Jahren bzw. im Falle einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren bzw. bis zu zehn Jahren diese Grenzen einhält. Das Arbeitsentgelt sowie die gesetzlichen Mindestaufstockungsleistungen müssen aber trotz einer unregelmäßigen Arbeitszeitverteilung kontinuierlich gezahlt werden.
Erstellt am 17.11.2007 um 21:53 Uhr von Lotte
Dunja,
und wo ist jetzt die Antwort auf lolus Frage:
"Gibt es einen Zusammenhang zwischen Altersteilzeit & Schwerbehinderung bezüglich der
Förderung bzw. Kosten für den AG ?"