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Altersteilzeit

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lolus2
Jan 2018 bearbeitet

Guten Abend @ All, ich habe diese Frage vor ein paar Tagen schon Mal so ähnlich hier gestellt. Wir sind ein Krankenhaus (204 Betten, ca. 350 MA). Sehr geringe Personalfluktuation (bilden (Pflege) auch aus und vakante Stellen werden aus eigenem "Pool" besetzt. Wir haben viele MA die z. T. über 40 Jahre hier beschäftigt sind, einige von ihnen würden gerne in Altersteilzeit. AG sagt "gerne" aber nur bei Schwerbehinderung da sonst zu teuer. TVöD & TV - Altersteilzeit & Altersteilzeitgesetz geben dazu nix her.

Jetzt laufen aber Fristen (gesetzlich) ab und eine Nachfolgeregelung gibt es noch nicht.

Gibt es einen Zusammenhang zwischen Altersteilzeit & Schwerbehinderung bezüglich der Förderung bzw. Kosten für den AG ?

Danke schonmal, Axel

7.51204

Community-Antworten (4)

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Lotte

13.11.2007 um 22:59 Uhr

lolus, nicht das ich wüßte. Das Integrationsamt weiß bei solchen Fragen meistens Rat.

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Angi1

14.11.2007 um 11:18 Uhr

Hallo Lolus2,

hat vielleicht damit zu tun, dass Schwerbehinderten mit 63 (statt mit 65) ohne Abschlag in Rente gehen können.

MfG Angi1

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Dunja

14.11.2007 um 14:06 Uhr

Voraussetzungen der Altersteilzeitförderung nach dem Altersteilzeitgesetz sind unter anderem, dass die Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet haben und ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der bisherigen wöchentlichen Arbeitszeit verringern.

Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten fünf Jahre wenigstens 1.080 Tage in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden haben und weiterhin versicherungspflichtig beschäftigt sein, also nicht geringfügig beschäftigt ist. Geringfügig ist eine Beschäftigung dann, wenn die Arbeitszeit weniger als 15 Stunden wöchentlich und das Arbeitsentgelt nicht mehr als 400 Euro monatlich beträgt.

Bei flexiblen Arbeitszeiten ist es ausreichend, wenn die Arbeitszeitreduzierung im Durchschnitt von bis zu drei Jahren bzw. im Falle einer entsprechenden tarifvertraglichen Regelung im Durchschnitt eines Zeitraums von bis zu sechs Jahren bzw. bis zu zehn Jahren diese Grenzen einhält. Das Arbeitsentgelt sowie die gesetzlichen Mindestaufstockungsleistungen müssen aber trotz einer unregelmäßigen Arbeitszeitverteilung kontinuierlich gezahlt werden.

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Lotte

17.11.2007 um 22:53 Uhr

Dunja, und wo ist jetzt die Antwort auf lolus Frage: "Gibt es einen Zusammenhang zwischen Altersteilzeit & Schwerbehinderung bezüglich der Förderung bzw. Kosten für den AG ?"

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