W.A.F. LogoSeminare

Krank in der Nacharbeitungszeit der Altersteilzeit

B
Biggy
Jan 2018 bearbeitet

Hallo könnt ihr mir weiterhelfen ich habe eine Frage an euch. Eine Mitarbeiterin ist in der aktiven Phase der Altersteilzeit krank geworden und muss deswegen die ausgefallene halbe Zeit nacharbeiten. So weit alles klar, nun ist sie in der Nacharbeitungszeit und unser Arbeitgeber hat zu ihr gesagt sie dürfte in der Nacharbeitungszeit nicht krank werden da sie sonst jeden Tag den sie krank ist nacharbeiten müsse. Gilt die 6 Wochenfrist bei Erkrankungen in der Nacharbeitungszeit nicht. Solange sie nicht aus der Lohnfortzahlung fällt werden doch die Arbeitgeberbeiträge für die Altersteilzeit weiter bezahlt. Krank gilt doch wie gearbeitet. Oder gibt es da eine andere Regelung in der Altersteilzeit ?

Wäre nett wenn ihr mir weiter helfen könntet.

1.47204

Community-Antworten (4)

H
Hoppel

18.09.2013 um 08:36 Uhr

@ Biggy

Die Frage nicht so einfach beantwortet werden, da hier niemand weiß, wie die ATZ vertraglich konkret geregelt ist.

Hier ein paar grundsätzliche Infos:

http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Altersteilzeit_Nacharbeit_Krankheit_ArbG-Duesseldorf_7Ca515-09.html

http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5

B
Biggy

18.09.2013 um 09:10 Uhr

Noch als Anmerkung:wir gehören dem TvöD Pflege an.

G
gironimo

18.09.2013 um 11:56 Uhr

TVöD - da gibt es mit Sicherheit ja auch noch Aussagen zur Altersteilzeit. Ich würde mich daher an Ver.di wenden.

Grundsätzlich - aus meinem Selbstverständnis heraus - müsste tatsächlich die Zeit einer Erkrankung während der Zeit die man wegen einer vorangegangenen Erkrankung nacharbeitet, nacharbeiten. Vielleicht weiß einer mehr.

Ich komme aus einem anderen Tarifgebiet - aber bei uns verzichtet der AG grundsätzlich auf kleinere Nacharbeitszeiten. Der Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.

H
Hoppel

18.09.2013 um 21:26 Uhr

@ Biggy

Die Altersteilzeit ist im TVöD in einem eigenen TV "TV FlexAZ" geregelt. Googlen und rein gucken (auf die aktuelle Version achten!).

Außerdem kommt es maßgeblich darauf an, warum ein AN erneut erkrankt. Womöglich lebt der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung erst gar nicht auf ...

Ihre Antwort