Krank in der Nacharbeitungszeit der Altersteilzeit
Hallo könnt ihr mir weiterhelfen ich habe eine Frage an euch. Eine Mitarbeiterin ist in der aktiven Phase der Altersteilzeit krank geworden und muss deswegen die ausgefallene halbe Zeit nacharbeiten. So weit alles klar, nun ist sie in der Nacharbeitungszeit und unser Arbeitgeber hat zu ihr gesagt sie dürfte in der Nacharbeitungszeit nicht krank werden da sie sonst jeden Tag den sie krank ist nacharbeiten müsse. Gilt die 6 Wochenfrist bei Erkrankungen in der Nacharbeitungszeit nicht. Solange sie nicht aus der Lohnfortzahlung fällt werden doch die Arbeitgeberbeiträge für die Altersteilzeit weiter bezahlt. Krank gilt doch wie gearbeitet. Oder gibt es da eine andere Regelung in der Altersteilzeit ?
Wäre nett wenn ihr mir weiter helfen könntet.
Community-Antworten (4)
18.09.2013 um 08:36 Uhr
@ Biggy
Die Frage nicht so einfach beantwortet werden, da hier niemand weiß, wie die ATZ vertraglich konkret geregelt ist.
Hier ein paar grundsätzliche Infos:
http://www.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=ATGR2.5
18.09.2013 um 09:10 Uhr
Noch als Anmerkung:wir gehören dem TvöD Pflege an.
18.09.2013 um 11:56 Uhr
TVöD - da gibt es mit Sicherheit ja auch noch Aussagen zur Altersteilzeit. Ich würde mich daher an Ver.di wenden.
Grundsätzlich - aus meinem Selbstverständnis heraus - müsste tatsächlich die Zeit einer Erkrankung während der Zeit die man wegen einer vorangegangenen Erkrankung nacharbeitet, nacharbeiten. Vielleicht weiß einer mehr.
Ich komme aus einem anderen Tarifgebiet - aber bei uns verzichtet der AG grundsätzlich auf kleinere Nacharbeitszeiten. Der Aufwand und Nutzen stehen in keinem Verhältnis.
18.09.2013 um 21:26 Uhr
@ Biggy
Die Altersteilzeit ist im TVöD in einem eigenen TV "TV FlexAZ" geregelt. Googlen und rein gucken (auf die aktuelle Version achten!).
Außerdem kommt es maßgeblich darauf an, warum ein AN erneut erkrankt. Womöglich lebt der Anspruch auf 6 Wochen Entgeltfortzahlung erst gar nicht auf ...
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