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Umgang mit meldepflichtigen Krankheiten

B
Betriebsfrosch
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben gerade eine Situation, in der ein Kollege von uns eine meldepflichtige Krankheit hat. (Hepatitis C) Nun ist die Frage, wie, wo und wem er diese Krankheit melden muss. Er hat beim Produktionsleiter und dem BR angerufen. Als ich (BR-V) den Betriebsarzt informiert habe, hat dieser sich ziemlich aufgeregt. Er sagt, dass man diese Krankheiten nicht dem Chef melden muss (er sagte soll!!). (wörtlich...:"würden sie dem Vorgesetzten melden, wenn sie HIV-positiv sind?"...Ich: "ja ich denke schon".....Er:" nein!!!) Diese Krankheiten müssen nur dem med. Dienst gemeldet werden so unser Betriebsarzt. Nun bin ich etwas verunsichert. Im Internet steht dazu auch nix brauchbares. Wir hatten eine solche Situation auch noch nicht. Kann mir einer die Handhabe genauer erklären? Ps. der Kollege hat mit dem Betriebsarzt gesprochen und will nun wieder arbeiten kommen.

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Community-Antworten (9)

H
Hartmut

26.02.2014 um 08:48 Uhr

Hallo betriebsfrosch, die Krankheit als solche geht niemanden außer dem Betroffenen und seinen Arzt etwas an. Weder bei Schnupfen noch bei HIV noch bei Hepatitis. Die Entscheidung, ob der Kollege arbeitsfähig ist oder nicht, trifft der Arzt, eventuell in Abstimmung mit einem Amtsarzt, je nach Indikation. Wenn der Arzt umgekehrt meint, der Kollege kann arbeiten, dann ist das so. BR und auch AG müssen sich darauf verlassen, was sollen sei denn auch sonst tun. Meine Meinung.

L
Lexipedia

26.02.2014 um 08:55 Uhr

@Hartmut das stimmt nicht ganz! Bei bestimmten Krankheiten muss der AN das melden, weil er nicht in bestimmten Bereichen des Betriebs arbeiten darf! Bei uns in der Produktion dürfen die Mitarbeiter bei bestimmten Krankheitskeimen nicht arbeiten! Es ist vom Gesetzgeber verboten! (siehe mal GMP-Richtlinien!!!)

Also in solchen Fällen muss der Mitarbeiter sich an den Betriebsarzt wenden. Der muss entscheiden, ob man auf seinem Arbeitsplatz arbeiten darf oder nicht!

K
Kölnerl

26.02.2014 um 09:05 Uhr

Bevor man so einen Murks macht, sollte man sich informieren! Hier zerstört man möglicherweise einen Arbeitnehmer! Und: Hep C ist keine Seuche!

Man man man

B
Betriebsfrosch

26.02.2014 um 09:16 Uhr

Hallo noch einmal, habe gerade mit dem Assistenten der Werkleitung (Labormeister und verantwortlich für alle Audits) gesprochen. Dieser legte mir eine Verordnung vor. \"Belehrung gemäß §43 abs.1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)\" Dort steht, dass nur wenn der AN direktem Kontakt mit Lebensmitteln hat der AG bei bestimmten Krankheiten bescheid wissen muss. Auch ist Hepatitis C nicht unter diesen zu meldenden Krankheiten sondern nur Typ A und E. Somit muss der AN nur besondere Schutzvorkehrungen treffen und kann ganz normal arbeiten. (Kollegen nicht die Hand geben, nach Toilettenbesuch die Brille dessinfizieren u.a.) Der AG muss nicht Bescheid wissen. Dies werden wir auf alle Fälle in unserer nächsten BR-Zeitung Thematisieren. War auch für mich Neuland. Dennoch vielen Dank für eure Antworten.

N
Nubbel

26.02.2014 um 09:20 Uhr

wenn etwas meldepflichtig ist, dann meldet der arzt oder das labor. und das gesundheitsamt weiß dann schon was zu tun ist. kommt ja auch immer darauf an, nach welchem gesetz gemeldet wird.

H
Hartmut

26.02.2014 um 11:09 Uhr

So ist es. Sorry, wenn ich da missverständlich war.

@Lexipedia: Ich bin da nicht bei dir. Die GMP kenne ich. Wenn der AN etwas 'Meldepflichtiges' hat, geht er zum AG und sagt, 'ich habe etwas Meldepflichtiges' (und bitte um Versetzung in eine andere Abteilung etc.)

Er/Sie muss nicht sagen, was der Arzt genau festgestellt hat!

Oder bitte zitiere die Richtlinie, die du meinst.

L
Lexipedia

26.02.2014 um 11:28 Uhr

@Hartmut es steht ja auch ... bei bestimmten Krankheiten...

und weiter steht noch "Also in solchen Fällen muss der Mitarbeiter sich an den Betriebsarzt wenden. Der muss entscheiden, ob man auf seinem Arbeitsplatz arbeiten darf oder nicht!"

C
celestro

26.02.2014 um 11:38 Uhr

Also ich verstehe ja die ganze Aufregung nicht. Wie schon festgestellt wurde, braucht der Arbeitnehmer die Art der Erkrankung nicht zu melden.

BRAUCHT NICHT !

Wenn er / sie es aber trotzdem macht, ist dies doch ganz alleine Sache des Arbeitnehmers.

Gruß

G
gironimo

26.02.2014 um 15:15 Uhr

nun ja - der AN hat doch selbst - wie ich die Frage verstehe - auch den Werksleiter informiert und damit Tür und Tor zur Verbreitung geöffnet.

Ich würde den Vorfall lediglich dazu nutzen, einmal die betrieblichen Abläufe und Zuständigkeiten in derartigen Fällen zu erörtern und ggf. die für die Beteiligten Schulungen zu fordern.

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