Erstellt am 20.05.2006 um 22:44 Uhr von Kölner
Das geht auch ohne eine Gesetzesnovellierung bereits heute.
Erstellt am 20.05.2006 um 22:48 Uhr von häggi
Kündigen kann der AG immer.Die Frage ist ob er damit Erfolg hat.Was heißt "ziemlich oft krank"?Hat die Kollegin einen besonderen Kündigungsschutz evtl. als Schwerbehinderte( GdB ab 50%) Arbeitet sie in Vollzeit?
Hilfreich kann auch ein Gespräch bei der Gewerkschaft sein.
Erstellt am 21.05.2006 um 09:18 Uhr von mecky
Hallo,klasse das ihr so schnell antwortet!! die Kollegin hat einen Schwerbeschädigten-Ausweis,ja. leider hat sie mir nicht gesagt wieviel %. Häufig krank heißt das sie auf jede der drei Krankheiten mindestens 6 Wochen,meistens noch mehr fehlt.Dieses Jahr zum Beispiel hat sie ca 8 Wochen gearbeitet.Sie sagte mir,das sie öfter krankgeschrieben sein muß,um die Rente durchzukriegen. Vollzeit arbeitet sie nicht,sie hat 25 Std. die Woche.Gibt es irgend eine andere Lösung?
Erstellt am 21.05.2006 um 10:00 Uhr von häggi
Moin mecky,
leider gibt es keine Patentlösung. Ich schlage vor ein Gespräch am "runden Tisch" mit allen Beteildigten(Rentenversicherung,Integrationsamt,AG,BR und Kollegin)
Bei der Rentenversicherung gilt der Grundsatz-Reha vor Rente-.Möglicherweise kann der Arbeitsplatz behindertengerecht eingerichtet werden!?
Mehr weiß ich im Moment auch nicht.
Erstellt am 21.05.2006 um 10:35 Uhr von BMW
Hallo mecky
SGB IX § 84 Prävention
§ 84 Prävention (1) Der Arbeitgeber schaltet bei Eintreten von personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Schwierigkeiten im Arbeits- oder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt ein, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeits- oder sonstige Beschäftigungsverhältnis möglichst dauerhaft fortgesetzt werden kann.
(2) Sind Beschätigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem mit der Schwerbehindertenvertretung, mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann (betriebliches Eingliederungsmanagement). Soweit erforderlich wird der Werks- oder Betriebsarzt hinzugezogen. Die betroffene Person oder ihr gesetzlicher Vertreter ist zuvor auf die Ziele des betrieblichen Eingliederungsmanagements sowie auf Art und Umfang der hierfür erhobenen und verwendeten Daten hinzuweisen. Kommen Leistungen zur Teilhabe oder begleitende Hilfen im Arbeitsleben in Betracht, werden vom Arbeitgeber die örtlichen gemeinsamen Servicestellen oder bei schwerbehinderten Beschätigten das Integrationsamt hinzugezogen. Diese wirken darauf hin, dass die erforderlichen Leistungen oder Hilfen unverzüglich beantragt und innerhalb der Frist des § 14 Abs. 2 Satz 2 erbracht werden. Die zuständige Interessenvertretung im Sinne des § 93, bei schwerbehinderten Menschen außerdem die Schwerbehindertenvertretung, können die Klärung verlangen. Sie wachen darüber, dass der Arbeitgeber die ihm nach dieser Vorschrift obliegenden Verpflichtungen erfüllt.
(3) (nicht belegt)
(4) Die Rehabilitationsträger und die Integrationsämter können Arbeitgeber, die ein betriebliches Eingliederungsmanagement einführen, durch Prämien oder einen Bonus fördern.
Gruß BMW
Erstellt am 22.05.2006 um 21:01 Uhr von mecky
Hallöchen,vielen Dank für die aufschlußreichen Antworten!!! Da habe ich mir ja echt eine Aufgabe "angelacht".Aber ich denke,das auch unser Gl drindend Hilfe braucht,denn die Flut unserer AU s sind manchmal unglaublich hoch.(nicht nur von der Kollegin) Vielleicht könnte man die Kollegin in eine andere Abteilung versetzen,sie arbeitet an der Kasse. Aber verlagert man dabei nicht das Problem? Denn wenn sie ua eine Bandscheibenverletzung hat,und Ware auspackt,was ist dann? Die Kollegin hat ziemlich oft auch Schmerzen und kann sich kaum bewegen.Und wenn sie sich "verhebt" ist die AU ja auch schon vorprogrammiert.Also alles nicht so einfach,auch mit der Rente,da hat sie zuviel Verluste,das möchte sie ja auch nicht..Trotzdem geht es so auch nicht weiter,und da wir von EDEKA übernommen worden sind,haben wir schon übelste Befürchtungen,wer weiß was noch auf uns zukommt...
Erstellt am 22.05.2006 um 23:01 Uhr von Fayence
mecky,
Du solltest Dich besser einmal bei Deinen erfahrenen BR-KollegInnen umhören! Ich kann mir kaum vorstellen, dass die besagte Kollegin dort noch nicht ihr Leid geklagt hat.
Riecht mir sehr nach "mecky ist noch unverbraucht und voller Enthusiamus"!