Fortbildung Umgang miteinander, Stress mit Kunden - keine Fortbildung im Sinne des § 96 BetrVG?
Hallo Leute, Ein Abt Leiter hat einen Kurs Bestimmt der im Haus für manche nach Dienstzeit (3 Std. später) stattfinden soll. Es geht um Umgang miteinander Stress mit Kunden Krankheiten usw. Er sagt es ist für jeden in seiner Abt. ein muß. Alles ohne das er mit dem BR gesprochen hat. Da es keine Fortbildung im Sinne des § 96 ist uns die MA sich teilweise weigern Teil zu nehmen, WAS kann der BR tun???
Für Eure Hilfe bin ich Dankbar.
Tulpe
Community-Antworten (1)
20.01.2009 um 10:45 Uhr
Hallo Tulpe,
so wie ich dich vestehe, hat der Arbeitgeber/Abteilungsleiter eure Mitbestimmungsrechte verletz. Siehe §87 Abs. 1 und 2 BetrVG.
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