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Sitzungsniederschrift - Kurz- und Langform

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KatzenMann23
Aug 2022 bearbeitet

Guten Tag zusammen,

ich habe eine Frage zur Sitzungsniederschrift, hier insbesondere zu TOPs mit externen Gästen, insbesondere die Geschäftsleitung.

Für die Sitzungen wird von unserer Schriftführung ein ausführliches Verlaufsprotokoll geführt, bei dem auch die Diskussionen, Meinungen, wichtige Äußerungen erfasst werden. Bei Sitzungen mit der GL wird den teilnehmenden Mitgliedern der GL der TOP, an dem sie teilgenommen haben, ebenfalls zur Verfügung gestellt ("Teilkopie"). Nun wurde bei einem der letzten Protokolle die Länge bemängelt, unter Anderem mit dem Problem, dass teilweise auch in Äußerungen etwas "hineingedeutet" wurde - das, was geschrieben wurde, wurde so tatsächlich nicht gesagt. Die GL bittet deshalb darum, zum Gegenlesen nur ein "Ergebnisprotokoll" zu erhalten: die besprochenen Punkte, dazu eventuelle Diskussionsergebnisse, Zahlen, Daten, Fakten.

Meine Frage: ist es porblematisch, wenn der BR für sich das ausführliche Protokoll führt, dieses intern auch so ablegt, der GL aber daraus ein Kurzprotokoll/Ergebnisprotokoll/WieAuchImmerManEsNennt destiliert und zukommen lässt? Fehlt der GL hier etwas oder stimmt etwas nicht, bleibt ja die Möglichkeit der Gegendarstellung bzw. Korrektur. Inhaltlich sollten die Protokolle natürlich keine Gegensätze beinhalten.

Gibt es dazu Erfahrungen, Lesetipps im Gesetz, vielleicht sogar Urteile? Habe jetzt lange danach gesucht, finde aber bisher keine hilfreichen Aussagen...

Es dankt herzlich

der KatzenMann23

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Community-Antworten (2)

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Kjarrigan

08.08.2022 um 12:01 Uhr

ERfahrung: Der BR führt ein Langprotokoll (Mitschrift, Steno) für sich, um einzelne Argumentationen später nochmal Nachvollziehen zu können. Rechtsrelevanz hat das eh nicht, weil der AG hinterher immer sagen wird, das war so nicht gemeint / das war nur ein Vorschlag oder ähnliches.

Zählen wird das wo nachher die Unterschrift drunter kommt also die BV, Regelungsabrede oder ähnliches.

Wenn ihr also dem AG nur die Ergebnisse, Teilergebnisse, Absichtserklärungen der Sitzung mitteilt, ist das imho völlig ausreichend.

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KatzenMann23

08.08.2022 um 13:49 Uhr

Hallo Kjarrigan,

danke für die Rückmeldung. Genau so sehe ich es auch. Für mich ist eben auch wichtig, dass die GL bewusst ein Kurzprotokoll fordert. Im Gremium gehen nur die Meinungen auseinander, ob es irgendwelche Vorschriften/Regelungen gibt, die verhindern sollten, dass zwei unterschiedliche Protokolle existieren. Ich kann nichts finden.

Aber zumindest weiß ich schonmal, dass auch andere so denken und sogar so handeln. Danke!

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