Erstellt am 29.09.2006 um 21:03 Uhr von Kölner
@Rudi
Das Sitzungsprotokoll kann doch nur den BR im Innenverhältnis interessieren und die Anwesenheitliste dürfte niemanden interessieren.
Erstellt am 30.09.2006 um 13:21 Uhr von Horst1966
@Rudi
Der AG bekommt nur ein Protokoll für die Zeit, während der er an der Sitzung teil genommen hat. Die Anwesenheitsliste bekommt er nicht. Beschlüsse dürften eher nicht im Protokoll stehen, denn Beschlussfassungen sollen nicht in Anwesenheit anderer Personen als des Betriebsrates gefasst werden.
Erstellt am 30.09.2006 um 13:31 Uhr von Kölner
@Horst1966
Müssen muss der AG gar nichts bekommen...
Erstellt am 30.09.2006 um 13:45 Uhr von Horst1966
@Kölner
Wie verstehe ich dann
§34 (2) BetrVG Hat der Arbeitgeber oder ein Beauftragter einer Gewerkschaft an der Sitzung teilgenommen, so ist ihm der entsprechende Teil der Niederschrift abschriftlich auszuhändigen.
??
Erstellt am 30.09.2006 um 17:46 Uhr von Kölner
@Horst1966
Na dann überlegen wir mal, an welcher Sitzung der AG dann teilgenommen haben könnte...
Erstellt am 01.10.2006 um 14:10 Uhr von muffinman
Ich halte den gespielten Oberlehrer einiger hier für nicht sehr angebracht!!! Jeder war mal neu gewähltes BR-Mitglied und muß sich erst schlau machen, dafür ist ja wohl so ein Forum wie dieses hier auch wohl gedacht!
Wir halten das mit dem Monatsgespräch so, dass wir darauf bestehen, das Protokoll zu erstellen. In der Regel ist das ein Ergebisprotokoll. Da wir ein etwas angespanntes Verhältnis zwischen AG und BR haben schreibe ich die Anwesenheit der Beteiligten mit ins Protokoll, jedoch nicht wie bei der BR Sitzung mit Liste, auf der jeder Teilnehmer unterschreiben muß. Brisante Äußerungen von AG-Seite werden schriftlich festgehalten. Der AG erhält spätestens nach 14 Tagen eine Abschrift, die wir vorher im Gremium nochmal mit den Aufzeichnungen aller Teilnehmer abgeglichen haben. Der AG kann nun Anmerkungen machen, was ihm in der Regel viel zu viel Arbeit ist. Gut für uns!!!
Hat der AG innerhalb von einer Woche nach Erhalt keine Anmerkungen zum Protokoll gemacht, gilt es als von seiner Seite her genehmigt!
Erstellt am 01.10.2006 um 15:11 Uhr von Horst1966
@muffinman
Sorry, wenn das von mir geschriebene Oberlehrerhaft klingt - so soll es nicht sein!War vorletzte Woche auf einem Seminar, da haben wir eben auch dieses Thema mit dabei gehabt. Nach Seminaren hat man diverse Punkte noch stark im Kopf.
Auch ich bin erst seit März im Betriebsrat und will mein Wissen mit Hilfe des Forums stärken. Oberlehrerhafte Antworten mit fröhlichen Ratespielen find ich da eher abweisend.
Erstellt am 01.10.2006 um 15:24 Uhr von muffinman
@Horst
schön, das freut mich, entschuldigen mußt du dich nicht bei mir!
Wenn ich von unserem Betrieb aus gehe, haben wir schon genug Probleme und Unterstützung ist da sehr wichtig. Ich mach es jetzt seit 6 Jahren, teilfreigestellt und BR-Vorsitz, wir können uns in unserem Betrieb keine Fehler erlauben, weil da häufig Schicksale dran hängen. Mir gehts immer noch häufig so, das ich vor lauter Bäumen den Wald nicht sehe, ist ja schon ein kleines Jurastudium, was wir im laufe der Zeit absolvierten. Wir machen mittlerweile mit unserem AG alles schriftlich, ist zwar ein reger Schriftverkehr, aber wenn konstruktive Zusammenarbeit erschwert wird, und Behinderung der BR-Tätigkeit an der Tagesordnung ist, dann läufts nur so. Anfangs hab ich die Behinderung oft gar nicht wahr genommen, weil sie durch Unwissenheit gar nicht bemerkt wurde. Da hilft nur schulen! Da hat die WAF übrigens mit die besten Dozenten, bin in 6 WAF-Schulungen noch nicht enttäuscht worden.
War also nur ne Anregung, jeder kann natürlich schreiben was er will!
Erstellt am 01.10.2006 um 17:57 Uhr von Lotte
muffinman,
"War also nur ne Anregung, jeder kann natürlich schreiben was er will!"
Na, da ist Dir vielleicht selber aufgegangen wer sich hier wie ein Oberlehrer gebärdet hat...
Rudi,
es gibt keine gesetzlichen Vorgaben, die eine Sitzungsniederschrift für die monatliche Besprechung beschreiben.
Es bietet sich aber an, ein Protokoll zu erstellen und dieses auch dem AG zur Kenntnissnahme auszuhändigen. kann bei späteren Meinungsverschiedenheiten von Nutzen sein.
Erstellt am 01.10.2006 um 19:01 Uhr von Kölner
@muffinman
Ich halte sehr viel davon, wenn Antworten auffordern (pädagogisch sind) und nicht nur sinnentleerte Urteile wiedergeben, die zudem oft noch nicht mal richtig sind.
So viel zum Thema Oberlehrer...