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Gewerkschaftsvertreter treffen in der mittagspause - Arbeitszeit?

M
mitleidenschaft
Mai 2020 bearbeitet

ich bin der Betriebsratsvorsitzende und habe in meiner Mittagspause ein Treffen mit unserem Gewerkschaftsvertreter gehabt.

Ich habe meinen Vorgesetzten nicht informiert. Es ist meine Mittagspause, ich kann in meiner Mittagspause tun, was ich will. Aber ich habe danach einen anderen Vorgesetzten informiert und geplant, früher zu gehen, aber ich habe es nicht getan.

Ich möchte, dass diese stunde meinem arbeitstag auf meinem zeitkonto gutgeschrieben wird. Die personalabteilung lehnt dies ebenfalls ab.

Die Begründung: ich hätte dies während der normalen Arbeitszeit und nicht in der Mittagspause tun sollen. Ich habe meinen eigenen Vorgesetzten nicht darüber informiert, dass ich überhaupt eine Besprechung habe - ich habe dies allein getan.

Wie gehe ich damit um?

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Community-Antworten (7)

K
kratzbürste

26.05.2020 um 11:42 Uhr

Ich nehme mal an, dass ihr über Betriebsratsangelegenheiten gesprochen habt. Ich würde argumentieren, dass der Kollege nun einmal nur zu dieser Zeit zur Verfügung stand und demzufolge BR-Arbeit betriebsbedingt ausserhalb der normalen Arbeitszeit stattfinden musste (siehe auch § 37 BetrVG).

Einen Rechtsstreit würde ich deshalb nicht anfangen.

C
celestro

26.05.2020 um 12:22 Uhr

Richtig, Du kannst in Deiner Mittagspause machen, was Du möchtest. Aber dann musst Du auch damit leben, dass Du die Zeit dafür nicht erstattet bekommst.

In der Mittagspause "ruht" die Arbeitsverpflichtung und somit arbeitest Du also auch in der Pause nicht. Und wenn (in diesem Fall) doch ... selbst schuld.

K
krambambuli

26.05.2020 um 14:32 Uhr

Celestro, dass sehe ich grundsätzlich nicht so. Selbst bei einem "normalen" AN nicht.

P
Pjöööng

26.05.2020 um 15:12 Uhr

Nun mal ehrlich: Wenn ich zu jemandem sage "Können wir uns in der Mittagspause treffen?", dann tue ich das in der Regel, weil ich es von meiner Tätigkeit getrennt halten will, so wie es "mitleidenschaft" ja auch ausdrückt (" Es ist meine Mittagspause, ich kann in meiner Mittagspause tun, was ich will.").

Wenn ich irgendwelche (beruflichen) Tätigkeiten habe die zwingend zur Zeit der regelmäßigen Mittagspause erledigt werden müssen, dann muss ich meine Pause (mit Einverständnis des Arbeitgebers) verschieben.

Auch Betriebsratsmitglieder haben sich an die betriebliche Pausenregelung zu halten. Dass es sich bei BR-Tätigkeit um ein Ehrenamt handelt kann kein ausreichender Grund sein, hier das Arbeitszeitgesetz nicht einzuhalten.

Das Argument dass der Gewerkschaftssekretär nur mittags Zeit habe wäre mir etwas dünn.

Zu bedenken wäre auch welchen Eindruck ein "Ich speise mit dem Gewerkschaftssekretär und lasse mir die Zeit deshalb gutschreiben" gegenüber der Belegschaft hätte.

M
Moreno

26.05.2020 um 15:16 Uhr

Ich sehe es wie Pjöööng und Celestro! Sonst heirate ich die Gewerkschaftssekretärin und bekomme immer meine Mittagspause bezahlt ;-)

NB
nicht brauchen

26.05.2020 um 17:36 Uhr

@Moreno gute Idee und nicht zu vergessen die Nachtarbeit :-) und den Nachtzuschlag!

M
Moreno

26.05.2020 um 17:51 Uhr

Nachtarbeit und Akkordzuschlag ;-)

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