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Arbeitszeit-Ruhezeit

E
eynuk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, ich grüße Euch. Ich bin neu im Forum und möchte heute gleich mal eine erste Situation zur Diskusion stellen. Ein Kollege hat Nachtschicht von 22:00 bis 06:00Uhr. Er wird zu einem Gespräch über seinen möglichen ATZ Vertrag in die Firma um 13:00 bis 15:00Uhr eingeladen, müsste aber abends wieder in die Schicht. Wie verhält es sich nun mit den 11Std. Ruhezeit. Zählt dieser Termin überhaupt zur Arbeitszeit usw. Hat da jemand eine Meinung dazu?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

21.02.2014 um 10:05 Uhr

Nanana... wer will denn da so päpstlich sein? 7 Std sind es bis zum Termin und noch mal 7 nach dem Termin. Die Ruhezeit von ununterbrochenend 11 Std. ist nicht erfüllt.

G
gironimo

21.02.2014 um 10:32 Uhr

Abgesehen davon, braucht der AN auch nicht seine Freizeit mit Arbeitsangelegenheiten unterbrechen. Das Gespräch kann doch dann erfolgen, wenn der Kollege Tagschicht hat. Oder der Personalmensch kommt mal in dessen Freizeit in die Nachtschicht (provokativ gesprochen).

K
Kölner

21.02.2014 um 10:53 Uhr

Naja. Wenn ICH in ATZ will...

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