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Verteilung der Stimmen bei 2 BR-Mitgliedern im GBR mit unger. Anzahl von Wählern

J
JoergL
Sep 2022 bearbeitet

In unserem GBR vertritt ein BR eine ungerade Anzahl von Wählern. Wir sind uns unsicher, wie jetzt die Stimmen zwischen diesen beiden richtig verteilt werden. Optionen wären:

  • jeder hat x,5 Stimmen
  • die Mitglieder müssen sich entscheiden, wer 1 Stimme mehr hat
  • Über Ab- oder Aufrunden wird eine gerade Anzahl erreicht.

Was ist die korrekte Vorgehensweise? Danke

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Community-Antworten (9)

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netteannette

04.08.2022 um 19:11 Uhr

Die Frage ist für mich unklar. "EIN BR vertritt eine ungerade Anzahl..." - also besteht euer BR nur aus einer Person? Warum dann aber ".... die Stimmen zwischen diesen BEIDEN richtig verteilt werden"? Oder habt ihr von euerem BR zwei Mitglieder in den GBR entsandt? Oder vom anderen Betrieb ist es auch nur eine Person? So oder so gibt §47 BetrVG die Antwort

J
JoergL

04.08.2022 um 19:58 Uhr

Nein, der BR vertritt z.B. 105 Wähler und entsendet nach §47 BetrV damit 2 Mitglieder in den GBR. Hat jetzt jeder 52,5 Stimmen, oder einer 53 und der andere 52? Es kann ja sein, dass die beiden bei einem Beschluss unterschiedliche Meinungen vertreten. Wir haben m.E. keinen "Fraktionszwang" bzw. BR-Zwang. Insgesamt haben wir 4 BRs, die im GBR zusammenarbeiten. Alle mit 2 Vertretern im GBR. Die anderen 3 haben aber eine Anzahl Wähler, die sauber durch 2 teilbar sind. P.S.: Zur Vereinfachung habe ich die männl. Form gewählt, es kann aber auch "die andere" sein

R
rtjum

05.08.2022 um 09:47 Uhr

Anzahl Wähler im wählerverzeichnis geteilt durch 2!

Bei ungeraden Zahlen hat dann jeder x,5 Stimmen.

Ist im Betrvg eigentlich auch ziemlich eindeutig geschrieben, §47 (7) Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu.

Da steht nix von Runden oder was auch immer

J
JoergL

05.08.2022 um 11:53 Uhr

Wir waren unsicher, ob es halbe Stimmen geben kann. Wir haben es mit halben Stimmen gemacht, danke daher rtjum für die Bestätigung.

A
a.neuer

11.09.2022 um 11:05 Uhr

Hi, wollte mal fragen wie das dann wäre, wenn ein Betrieb 200 Wahlberechtigte und der andere Betrieb 80 Wahlberechtigte an der BR Wahl hatten. GBR wurde mit 4 Betriebsräten gegründet, 2 von jeder Firma. Hat dann der eine Betrieb 200 Stimmen, der andere Betrieb nur 80 Stimmen? Wäre ja immer schlechter gestellt?

D
DummerHund

11.09.2022 um 12:33 Uhr

Nein das ist nicht ungerecht, das ist das Gesetz.

A
a.neuer

11.09.2022 um 18:43 Uhr

Wie schreibt man dann die Simmenanzahl bei einem Beschluss ins Protokoll? 4 Ja stimmen oder 560 Ja stimmen? Ne ernsthaft, wenn zwei dafür sind und zwei dagegen welche Stimmenanzahl wird da geschrieben?

W
wdliss

12.09.2022 um 09:14 Uhr

BetrVG §47 Abs 7: "Jedes Mitglied des Gesamtbetriebsrats hat so viele Stimmen, wie in dem Betrieb, in dem es gewählt wurde, wahlberechtigte Arbeitnehmer in der Wählerliste eingetragen sind. Entsendet der Betriebsrat mehrere Mitglieder, so stehen ihnen die Stimmen nach Satz 1 anteilig zu."

Scheint mir sehr eindeutig formuliert!?

X
XYZ68

12.09.2022 um 10:05 Uhr

@ a.neuer In dem Fall 560 Ja Stimmen. Wir haben eine Excel für das Abstimmungsverhalten. Sind allerdings auch deutlich größer.

Und ja, die Stimmgewichtung richtet sich nach der Größe der Betriebe. Allerdings hat ein GBR doch gar nicht so viele originäre Aufgaben. Alles was im einzelnen Betrieb regelbar ist, wird doch auch dort geregelt.

Schau doch auch hier https://www.betriebsrat.com/wissen/betriebsrat/gesamtbetriebsrat

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