Stimmengewichtung im KBR - wer kann helfen?
Folgende Konstellation in einem Konzern: GBR 1 vertritt 3 Niederlassungen
- NL 150 MA
- NL 210 MA
- NL 190 MA = 550 MA
GBR 2 vertritt 2 Niederlassungen
- NL 160 MA
- NL 300 MA = 460 MA.
Jeder GBR entsendet 2 Mitglieder in den KBR (GBR 1 1 Vertreter aus NL 1, 1 Vertreter aus NL 2), macht insgesamt 4 KBR-Mitglieder. Haben die beiden Vertreter des GBR 1 je 275 Stimmen oder nur die Stimmen ihrer NL? Kann die 3. NL ihre Stimmen an jemanden übertragen? Die gleichen Frage zu GBR 2: Haben die Vertreter nur die Stimmen ihrer NL oder werden die Stimmen 50/50 geteilt? Das geht meiner Meinung aus dem § 55, Abs. 3 nicht klar hervor. § 47 Abs. 7 wiederum sagt, daß jedes GBR-Mitglied soviel Stimmen hat, wie zum Zeitpunkt der BR-Wahl in seinem Betrieb auf der Wählerliste standen. Ich blicke da nicht mehr durch.
Community-Antworten (4)
02.08.2006 um 15:59 Uhr
Hallo Gerechter,
wir sind als GBR, der sich aus 13 verschiedenen BRs von 13 Niederlassungen zusammensetzt, welche sehr unterschiedliche Größen haben, auch Mitglied im KBR. Wir sind im KBR mit 3 Mitgliedern aus unserem GBR vertreten. Diese 3 Mitglieder, die vom GBR entsandt sind, teilen sich die Gesamtstimmenanzahl der im GBR vertretenen BRs zu gleichen Teilen auf.
Vielleicht hilfts Dir ja.
In Deinem Fall bedeutet das, 2 mal 275 Stimmen und die anderen Beiden je 23o Stimmen bei 1010 Gesamtstimmen, einfache Mehrheit dann 506 Stimmen. Das würde in der Praxis bedeuten, dass die beiden mit den 550 Stimmen immer die Majorität haben.
02.08.2006 um 16:26 Uhr
Wobei - das ist zwar nicht gefragt - der KBR nicht zwingend installiert werden muss; ein GBR allerdings schon.
02.08.2006 um 16:30 Uhr
"Das geht meiner Meinung aus dem § 55, Abs. 3 nicht klar hervor."
§ 55 (3) BetrVG:
"Jedem Mitglied des Konzernbetriebsrates stehen die Stimmen der Mitglieder des entsendenden Gesamtbetriebsrates je zur Hälfte zu."
Wo ist da etwas unklar?
02.08.2006 um 16:41 Uhr
@RamsesII, danke, manchmal hat man ein Brett vor dem Kopf. @RolfH, auch dir danke, damit ist die Frage beantwortet.
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