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Aufgaben des Betriebsrates

E
Elise
Nov 2016 bearbeitet

Guten Abend, ein Kollege fühlt sich nicht ausgelastet und verlangt qualifiziertere Tätigkeit. Bisher wurde wegen seines Gesundheitszustandes Rücksicht genommen. Ist es tatsächlich die Aufgabe eines Betriebsrates sich darum zu kümmern, ob der Kollege tatsächlich mehr leisten könnte als ihm zugemutet wird? Danke vorab

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Community-Antworten (8)

P
paula

20.02.2014 um 00:39 Uhr

Langeweile und Unterforderung können auch krank machen....

R
Rattle

20.02.2014 um 06:56 Uhr

Hallo,

er kann verlangen was im arbeitsvertrag steht und nach §84 BetrVG sein beschwerderecht wahrnehmen............laut § 85 BetrVG muss die sache dann vom BR behandelt werden.

MFG

H
Hartmut

20.02.2014 um 07:03 Uhr

Hallo Elise, 'fühlt sich nicht ausgelastet' und 'seines Gesundheitszustandes' - wie ist da der Zusammenhang? Handelt es sich zB um einen schwerbehinderten Kollegen, der eine Tätigkeit für einen nicht Schwerbehinderten übernehmen möchte? Hier könnte eine natürliche Grenze gesetzt sein, darum frage ich.

E
Elise

20.02.2014 um 08:45 Uhr

Ja Hartmut, darum geht es. Aufgrund einer früheren starken Erkrankungist sein Arbeitsvermögen tatsächlich eingeschränkt, was er aber nicht wahrnimmt und sich nun ausgegrenzt sieht. Wir haben da auch schon mit den Zuständigen Vorgesetzten gesprochen, und sehen es auch so.

K
Kölner

20.02.2014 um 08:52 Uhr

Man könnte aufgrund dieser Diskussion zw. Hartmut und Elise annehmen, dass ein AN mit einem GdB weniger leisten können muss oder darf. Wenn diese Annahme so zutrifft: Setzt Euch bitte mit dem SGB IX auseinander. Ein leidensgerechter Arbeitsplatz hat nichts mit einer Arbeitsleistungsminimierung zu tun!

Zudem würde ich mich als Betroffener ganz schnell mit dem AGG beschäftigen. Je nach Lage der Dinge eröffneten sich hier Felder, die ein AG, der Vorgesetzte und vll. auch ein BR (und deren Mitglieder) gar nicht mehr beackern könnte.

Und: Wer hat denn festgestellt, dass sein Arbeitsvermögen tatsächlich eingeschränkt ist? Hoffentlich nicht nur der AG oder der BR.

R
rolfo

20.02.2014 um 09:08 Uhr

Wenn der Kollege schwerbehindert ist würde ich den Integrationsfachdienst mit ins Boot nehmen und als BR gemeinsam mit dem Betroffenen und dem Integrationsfachdienst eine Lösung finden. Die Leute des Integrationsfachdienst sind für so was da und kommen auch gerne.

G
gironimo

20.02.2014 um 17:11 Uhr

Ist es tatsächlich die Aufgabe eines Betriebsrates sich darum zu kümmern, ob der Kollege tatsächlich mehr leisten könnte als ihm zugemutet wird?<

So ganz seit Ihr da jedenfalls nicht außen vor.

§ 75 Abs. 2 BetrVG: Arbeitgeber und Betriebsrat haben die freie Entfaltung der Persönlichkeit der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu schützen und zu fördern. Sie haben die Selbständigkeit und Eigeninitiative der Arbeitnehmer und Arbeitsgruppen zu fördern.

K
Kulum

20.02.2014 um 17:29 Uhr

Ich würde sagen falsche Baustelle. Ich glaube mit freier Entfaltung der Persönlichkeit kommt man da nicht wirklich weit. Ständige Unterforderung am Arbeitsplatzund daraus resultierende Langeweile können ein ernstes psychisches Problem nach sich ziehen, ganz ähnlich bei monotoner Arbeit. Ebenso wirkt sich eine lang anhaltende Unterforderung nachteilig auf die Aufmerksamkeit aus. Das kann sich negativ auf das Arbeitsergebnis auswirken und Unfälle begünstigen. Eigentlich sollte so etwas unter anderem in der Gefährdungsbeurteilung auftauchen, da auch immer auch der Mensch mit seinen individuellen Leistungsvoraussetzungen betrachtet werden muss.

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