Wir haben einen Beschäftigten, der langjährig als Sachbearbeiter (lt. Vertrag) tätig ist. Er ist in der Abteilung Personal/Organisation beschäftigt; seine Aufgaben sind im Geschäftsverteilungsplan definiert. Weiterhin ist er SBV. Seit einem Jahr gehören zu den Aufgaben der Abteilung auch die der Organisation, die lt. seinen Aussagen fast vollständig von seiner Abteilungsleiterin bzw. der Sekretärin wahrgenommen wurden. Geringfügig musste er Zuarbeiten leisten.

Dem BR wurde nun von der GL ein neuer Geschäftsverteilungsplan vorgelegt, der ausweist, dass der Mitarbeiter sowohl Aufgaben des Personalwesens als auch Aufgaben der Organisation ausüben soll. Die GL sieht den Umfang der Organisationsaufgaben bei 20 %. Weiterhin, dass wurde dem Mitarbeiter und uns jedoch noch nicht offiziell mitgeteilt, soll er zukünftig die Urlaubs- und Krankheitsvertretung für eine bzw. mehrere Mitarbeiter einer anderen Abteilung (Allgemeine Verwaltung/Poststelle/Empfang) übernehmen. Es wird eine Vertretungsdauer von mind. 12 Wochen im Jahr geschätzt. Während dieser Zeit soll er selbst von seinen Aufgaben im Personalwesen/Organisation durch seine Kollegen in der Abteilung Personal/Organisation vertreten werden. Auf unsere Befragung hin teilte er mit, dass ihm schon jetzt schleichend Aufgaben entzogen werden; z. B. die Vertretung seiner Kollegen bei Urlaub/Krankheit. Ihm wurde schon mehrmals in "Vier-Augen-Gesprächen" mitgeteilt, dass man ihn aus seinem bisherigen Aufgabengebiet verdrängen will.

Frage 1: Ab wann kann im vorliegenden Fall von einer Versetzung gesprochen werden?
Frage 2: Beginnt mit der Vorlage des Geschäftsverteilungsplans auch das BMR, sofern wir meinen, dass hier eine Versetzung vorliegt?
Frage 3: Wie sollte der BR agieren, z. B. Vertretungsregelung offiziell ansprechen?
Frage 4: Was sollten wir dem Mitarbeiter für das Personalgespräch wegen der Änderung seiner Aufgabeninhalte (Vertretung in der Poststelle...) empfehlen?