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MA wehrt sich gegen Aufgaben aus ihrem Aufgabenbereich

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Tom62
Jun 2024 bearbeitet

​Hallo liebe User,

wir haben eine MA, die im Bereich "Finanzen/Personal" angestellt ist.

Da sie sich überfordert fühlte, hat die vorherige GF ihr schon in der Vergangenheit Arbeiten abgenommen (z.B. Bilanzen, Jahresabschluss, Kommunikation zu Immobilien). Die Kollegin ist jedoch noch immer nicht zufrieden und lehnt verschiedene weitere Aufgaben nun ab.

Ihre Begründung ist, dass diese Arbeiten nicht in ihren Aufgabenbereich gehören.

Ich möchte dies hier mal zur Diskussion stellen, da es sich nun so entwickelt hat, dass die GF diese weiteren Aufgaben nun einfach auf andere MA verteilen will, was Unruhe bringt.

Im Einzelnen geht es um die folgenden Aufgaben:

  1. Anlegen eines neuen MA in der Zeiterfassung: Wir haben ein Zeiterfassungsprogramm, welches ausschließlich von dieser MA bedient wird. Sie trägt Urlaube und Krankzeiten ein sowie Feiertage und die Arbeitszeiten etc. Der Zugang zum Programm findet ohne ein Login statt, da es auf einem Remoteserver liegt.

Die Mitarbeiterin ist der Meinung, dass neue MA vom IT-Beauftragten angelegt werden müssen, da es hier um Technik gehe.

Merkwürdiger Weise ist ihr die GF dahingehend gefolgt und will diesen Aufgabenbereich nun dem IT-Beauftragten zuweisen.

M.E. ist das (milde gesagt) völliger Unsinn, da das Anlegen neuer MA für mich klar Aufgabe der Personalverwaltung ist und nicht der IT. Der IT-Beauftragte sieht das genauso. Er sieht sich dann in der Pflicht, wenn es Probleme gibt beim Anlegen neuer MA... wenn das Programm also nicht funktioniert.

  1. Anmeldung eines neuen MA für die Bankingsoftware: Wir arbeiten mit S-Firm - also einer Bankingsoftware.

Wird ein neuer MA eingestellt und soll diese/r Zugang zu S-Firm haben, muss die neue Person zunächst über die Bank angemeldet werden.

Auch hier ist die MA der Meinung, dass diese Aufgabe nicht in ihren Arbeitsbereich gehört (zur Erinnerung: sie arbeitet u.a. im Bereich "Finanzen"). Sie ist der Meinung, dass auch diese Arbeit durch den IT-Beauftragten übernommen werden muss.

Auch hier sieht es die GF genauso und auch hier bin ich der Meinung, dass diese Arbeit selbstverständlich in den Bereich "Finanzen" gehört. So sieht es auch der IT-Beauftragte.

Die Herstellung der späteren technischen Verbindung zum Programm S-Firm über den Server ist dann Aufgabe des IT-Beauftragten. Das sehe ich so und dieser ebenfalls.

  1. Vergabe von Aufträgen für DATEV-Updates: Für DATEV werden regelmäßige Updates vom Programm bereitgestellt. Die Kollegin aus dem Bereich "Finanzen/Personal" erhält direkt über DATEV die entsprechende Info, dass ein Update zur Verfügung steht. Die Updates werden von einem externen Unternehmen installiert. Zuvor muss jedoch ein Termin mit diesem Unternehmen vereinbart werden, an dem das Update installiert wird. Bei dieser Terminvereinbarung gibt es regelmäßig Fragen des Unternehmens zu den einzelnen Updates. Z.B. welches dringend benötigt wird, welches lediglich "Hotfixes" sind oder für was genau welches einzelne Update ist. Diese Info hat natürlich nur die Abt. "Finanzen/Personal". Darüber hinaus wissen nur die MA der Abt. "Finanzen/Personal" an welchem Tag ein mehrstündiger Ausfall von DATEV unproblematisch ist, damit ggf. wichtige Aufgaben nicht liegenbleiben (das Update dauert meist rund 3 Stunden).

Auch hier sieht die MA es so, dass es nicht ihre Aufgabe ist, das Unternehmen anzurufen und den Update-Termin zu vereinbaren, obwohl sie weiß, dass es immer wieder spezielle Fragen zu den Updates gibt. Auch hier sieht sie den IT-Beauftragten in der Pflicht, der dann jedoch das Problem hat, dass er die Fragen zu DATEV überhaupt nicht beantworten kann, da er eben nicht mit DATEV arbeitet und da er auch nicht in der Finanzabteilung arbeitet. Und er weiß auch nicht, an welchen Tagen wichtige Arbeiten in DATEV vorgenommen werden müssen.

Die GF will auch diese Aufgabe an den IT-Beauftragten weitergeben.

Der IT-Beauftragte sieht sich hier nicht in der Pflicht, diesen Anruf tätigen zu müssen aus den o.g. Gründen. So sehe ich das auch.

Wenn jedoch dann das eigentliche technische Update durchgeführt wird, sieht er sich selbstverständlich in der Pflicht, das Update dann technisch mit dem entspr. Unternehmen gemeinsam durchzuführen... und das ist auch m.E. genau seine Aufgabe dabei.

Wie Ihr nun seht, wird hier offenbar eine MA doch sehr "in Watte gepackt" und meiner Meinung nach bringt das große Unruhe ins Team, da hier eine Kollegin Aufgaben, für die sie zuständig ist, einfach abwimmelt und dabei auch noch von der GF unterstützt wird... und das auf Kosten eines anderen MA.

Ich möchte die Tatsache nicht ungesagt lassen, dass die o.g. MA durch ihr Verhalten in der Vergangenheit schon z.T. dazu beigetragen hat, dass ihre Vorgängerin gekündigt hat, dass eine weitere MA nach ein paar Monaten ebenfalls gekündigt hat, mit der klaren Begründung, dass sie aufgrund des Verhaltens der o.g. MA gegangen ist und dass es mit einer neuen MA, die erst seit ein paar Monaten hier arbeitet, auch bereits solche Probleme gab, dass die neue MA mich bereits kontaktiert hat und angegeben hat, dass sie sich durch die o.g. MA gemobbt fühlt.

Darauf habe ich die GF dann angesprochen und meine Bemerkung wurde eher... abgewiegelt... abgewimmelt und verharmlost.

Da die neue MA mir aber dann sagte, dass sie "nochmal abwarten" wolle, habe ich es zunächst mal dabei belassen.

Ich würde Euch um eine Einschätzung bitten, wie Ihr die obigen 3 Punkte sehen würdet und welches Vorgehen ihr mir raten würdet.

Danke und Grüße, Tom

24903

Community-Antworten (3)

R
RudiRadeberger

12.06.2024 um 16:15 Uhr

Um das seriös beurteilen zu können, wäre der Arbeitsvertrag im Wortlaut interessant. Die bloße Begrifflichkeit "Finanzen/Personal" ist da nicht ausreichend.

M
Muschelschubser

12.06.2024 um 16:23 Uhr

Das ist natürlich eine sehr subjektive Geschichte, insofern wirst Du hier wohl auch nur persönliche Meinungen und kaum allgemein verbindliche Aussage bekommen.

Zunächst einmal wären für mich folgende Fragen interessant:

a) stehen genannte Aufgaben in einer Stellen- oder Aufgabenbeschreibung? b) wenn ja, wie lange schon? c) seit wann werden sie verweigert? d) welchen Anteil machen die Aufgaben an der gesamten Tätigkeit aus?

Hintergrund ist die Frage, ob sie diese Aufgaben mal bewusst angenommen hat, oder ob sie irgendwie stillschweigend dazugekommen sind.

Die Tätigkeiten an sich können viele von uns nur rein subjektiv von außen bewerten. Meine 5 Cent dazu:

zu 1.) Warum soll das Anlegen neuer Mitarbeiter nicht in den HR-Bereich fallen, erst Recht wenn sie ohnehin mit dem Zeiterfassungssystem vertraut ist?

zu 2.) S-FIRM soll Zahlungsaufträge für das Unternehmen abwickeln? Auch das sollte in den Bereich Finanzen gehören.

zu 3.) Die Pflege der Software-Infrastruktur und ordnungsgemäße Installation klingt tatsächlich eher nach eine Aufgabe für die IT-Systemadministration. Das kann ich noch am ehesten nachvollziehen. Wenn die Kommunikation im Haus nicht völlig gestört ist, sollte es doch auch seitens der IT kein Problem sein, als Schnittstelle für externe Dienstleister zu fungieren und die betroffenen Abteilungen bei der Terminfindung mit einzubeziehen.

Wie auch immer - das sind interne Dinge, die Ihr am besten beurteilen könnt. Das ist nur meine subjektive Sicht der Dinge.

Wie sollte man jetzt vorgehen?

Wie gesagt, mich würde der Abgleich mit der Stellenbeschreibung interessieren, wie oben schon dargestellt. Stehen die Aufgaben nicht drin, könnte man der Mitarbeiterin ja durchaus Recht geben, weil die Stellenbeschreibung ja auch die hauptsächliche Basis für die Eingruppierung sein sollte. Genau so würde dann aber auch die umgekehrte Argumentation lauten: das Gehalt ergibt sich aus den aufgeführten Tätigkeiten. Wenn man die Tätigkeiten in der Stellenbeschreibung hinterfragt, müsste man auch die Angemessenheit der Vergütung prüfen. Will sie das?

Was aber noch viel interessanter ist:

Warum möchte sie gleich mehrere Tätigkeiten nicht mehr ausüben? Liegt eine Überlastung vor, oder gesundheitliche Probleme? Das könnte man nur in einem persönlichen Gespräch herausfinden, bei dem alle Parteien genügend Zeit und Ruhe mitbringen. Vielleicht wäre der Hebel ja ganz woanders anzusetzen. Wenn man aber nur fragmentweise immer nur auf die Diskussion über kleine Tätigkeiten reagiert, bleibt immer eine gewisse Unruhe.

Führt aber weder der Arbeitsplatz, noch der Gesundheitszustand zu einer Überlastung, würde ich der Person klarmachen: Du bist für bestimmte Aufgaben eingestellt worden und erhälst diese entsprechend vergütet. Wenn man das eine der Überprüfung unterzieht (Tätigkeiten), muss man das andere auch einer Überprüfung unterziehen (Vergütung).

G
ganther

14.06.2024 um 12:41 Uhr

ich habe lange genug in HR gearbeitet und für mich sind das ganz klar Aufgaben einer Sachbearbeiterin in HR. Ob es da noch weitere Spezialisten gibt (bei uns wäre z.B. das Anlegen in der Banksoftware etwas für die Entgeltsachbearbeiter) aber grundsätzlich ist das klassisches HR-Geschäft.... und weiß Gott nicht schwer. Euer AG ist m.E. sehr nachsichtig

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