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Ausgleich für Sonntagsarbeit

I
Isabell
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

ich benötige eure Hilfe in folgendem Anliegen: Mitarbeiter eines Callcenters (40-Std. Woche) arbeiten im Schnitt 2 Sonntage im Monat und bekommen dafür je einen Tag in der Woche frei. Es bleibt also praktisch eine 40 Std. Woche.

  1. Muss jeweils ein zweiter freier Tag eingeräumt werden, da es sich um Sonntagsarbeit handelt?
  2. Ist es möglich, anstelle des zweiten freien Tages einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn die Mitarbeiter dies wünschen?
  3. In welcher Höhe muss dieser Ausgleich pro Sonntag gewährleistet werden?
  4. Ist der Zuschlag steuerfrei?

Besten Dank im Voraus, Isabell

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Community-Antworten (2)

K
Kölner

18.02.2014 um 16:06 Uhr

@Isabell Der AG muss nur einen Ausgleich 1:1 (Ein Tag Sonntagsarbeit, ein titulierter Ausgleichstag) gewähren und keinen einen zweiten Tag (?).

G
gironimo

18.02.2014 um 16:54 Uhr

Callcenter und Sonntagsarbeit? Haben die eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit?

Ansonsten siehe §§ 9 ff ArbZG (insbesondere § 11 ArbZG).

Auch tarifliche Bestimmungen wären zu beachten.

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