Ausgleich für Sonntagsarbeit
Hallo zusammen,
ich benötige eure Hilfe in folgendem Anliegen: Mitarbeiter eines Callcenters (40-Std. Woche) arbeiten im Schnitt 2 Sonntage im Monat und bekommen dafür je einen Tag in der Woche frei. Es bleibt also praktisch eine 40 Std. Woche.
- Muss jeweils ein zweiter freier Tag eingeräumt werden, da es sich um Sonntagsarbeit handelt?
- Ist es möglich, anstelle des zweiten freien Tages einen finanziellen Ausgleich zu schaffen, wenn die Mitarbeiter dies wünschen?
- In welcher Höhe muss dieser Ausgleich pro Sonntag gewährleistet werden?
- Ist der Zuschlag steuerfrei?
Besten Dank im Voraus, Isabell
Community-Antworten (2)
18.02.2014 um 16:06 Uhr
@Isabell Der AG muss nur einen Ausgleich 1:1 (Ein Tag Sonntagsarbeit, ein titulierter Ausgleichstag) gewähren und keinen einen zweiten Tag (?).
18.02.2014 um 16:54 Uhr
Callcenter und Sonntagsarbeit? Haben die eine Genehmigung zur Sonntagsarbeit?
Ansonsten siehe §§ 9 ff ArbZG (insbesondere § 11 ArbZG).
Auch tarifliche Bestimmungen wären zu beachten.
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