Sonntagsarbeit mitbestimmungrecht trotz Betriebsvereinbarung?
Hallo wir haben vor einen Jahr einen neuen Betriebsrat gewählt. Sämtliche Mitglieder (5) sind das erste mal Betriebsrat. Es wurde ein Meister als Brv gewählt. Nun stellt sich herraus das dieser nur im Sinne der Geschäftsführung handelt. Wir haben seit kurzen auf freiwilliger Basis Sonntagsarbeit bekommen. Nach ca einem halben Jahr finden sich kaum noch Freiwillige. Nun wurde der Betriebsratvorsitzende gefragt, ob man die Sonntagsarbeit anordnen kann. Er sagte ja, da es ja schon in der Betriebsvereinbarung festgelegt wurde, das unter Zustimmung des BR es erlaubt ist. Es wurde nicht darüber abgestimmt. Er meinte das muß nicht. Außerdem hantelt er alles im alleingang. Die anderen 4 Mitglieder vertrauen auf seine aussagen. Niemand wurde geschult von den neuen BR. Der Vorsitzende meint nur Er und der stellvertretene hätten das recht auf Schulung. Da die Belegschaft auch merkt das der Vorsitzende nur seine Interressen vertritt, versucht man sich irgendwie zu wehren. Muß trotzdem der BR abstimmen zur Sonntagsarbeit?
Community-Antworten (10)
27.10.2019 um 20:12 Uhr
Es kommt hier natürlich sehr darauf an, was genau in der BV drin steht. Wenn dort von Zustimmung des BR die Rede ist, muß man schauen, ob die Regelung sagt: "der BR muss zustimmen", dann sagt er halt bei jedem Sonntag JA oder NEIN. Oder hat der BR mit der BV schon zugestimmt? Dann müßte man die kündigen, wenn man das rückgängig machen will.
Auf jeden Fall hat JEDES BRM das Recht und die PFLICHT an Schulungen teilzunehmen, nicht nur BRV und Stellvertreter.
27.10.2019 um 20:33 Uhr
Danke für die schnelle Antwort. Ich werde Morgen mal den genauen Wortlaut der BV einstellen. Ich bin der Meinung es steht dort, das der BR trotzdem zustimmen muß.
27.10.2019 um 21:37 Uhr
So wie du es schreibst ist das Ding ungültig. Außerdem solltet ihr der Einfachheit halber mal in euren Arbeitsvertrag schauen, das könnte schon Sonntagsarbeit ausschließen. Bzw den Tarifvertrag.
27.10.2019 um 21:58 Uhr
Im Arbeitsvertrag steht: "Die derzeitige individuelle regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 40std. Im übrigen gilt die betriebliche Arbeitszeitregelung in ihrer jeweils gültigen Fassung.Diese kann ggfs auch die Leistung von Überstunden, Nachtarbeit und Arbeit an Wochenenden in gesetzlichem und betriebsbedingtem Umfang vorsehen. Die Firma behält sich vor, den Mitarbeiter auch mit anderen zumutbaren Arbeiten und zu abderen als den sonst üblichen Zeiten, auch an anderen Orten gegen tarifliches Entgeld zu beschäftigen."
Nochmal speziell auf mein anliegen: Mir persönlich geht es nicht um die Sonntagsarbeit, damit hätte ich kein Problem. Mir geht es nur um unseren BRV. Er hatte auf Anfrage von unseren anderen Meistern ,die dieses Projekt führen, sofort ja gesagt. Alle anderen 4 BR Mitglieder wußten nichts von seiner Entscheidung. Will nur wissen ob der BR trotzdem mitbestimmungsrecht hat zur Sonntagsarbeit, weil somit hätte darüber mit den anderen 4 Personen abgestimmt werden müssen, was nie passiert ist.
27.10.2019 um 23:41 Uhr
Ähm, auch wenn ihr eine BV habt, kann diese aber die Gesetzeslage nicht aushebeln. Sonn und Feiertagsarbeit ist im normalfall verboten. Es sei denn es wurde vom AG ein Antrag auf Ausnahme von Amtwegen gestellt. Ist dies im Vorfeld passiert??. Welche Branche Arbeitet Ihr eigendlich??
28.10.2019 um 06:46 Uhr
So jetzt mal die genauen Wortlaute: Im Tarifvertrag steht ( indem wir aber nicht drinn sind, sondern nur angelehnt): Mehrarbeit ist grundsätzlich zu vermeiden. Ist Mehrarbeit(auch an Sonntagen und Feiertagen) erforderlich, so ist sie mit dem Betriebsrat rechtzeitig zu vereinbaren und bekannt zu geben.
Jetzt unsere BV: Betriebsverordung BO 18-06 Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit: Mehrarbeit ist frühestmöglich von dem Vorgesetzten anzukündigen.Betriebsbedingte Mehrarbeit im gesetzlichen Rahmen , aufgrund von betrieblichen Belangen ist von den Mitarbeitern nach rechtzeitiger Absprache mit dem Vorgesetzten hinzunehmen, wenn keine schwerwiegenden privaten Gründe bzw. Termine dagegen sprechen.
So das waren seine schrifftlichen Argumente an mich, nachdem ich ihm gesagt hatte das er falsch handelt. Wiegesagt die anderen 4 BRM wußten nichts von seiner zusage dem Cheff gegenüber. Ich möchte nur wissen ob er Falsch gehandelt hatt laut Gesetz und es trotzdem ein mitbestimmungsrecht Recht vorliegt.
Wir arbeiten im Industrie und Handwerk. Vielen Dank für eure Antworten.
28.10.2019 um 09:38 Uhr
- Macht eurer GF klar, dass die Aussage des BRV nichts wert ist, da ihr kein gültiger BR Beschluss zugrunde liegt.
- Schaut zu, dass ihr neuen BRV wählt. Das muss dann einer von euch machen. Wenn ihr euch einig seid, dürfte das größte Problem sein einen Kandidaten zu finden.
- Kündigt diese BV, die ist ja quasi eine Ermächtigung für den AG alles zu treiben was er möchte.
- Lasst euch schulen, damit ihr nicht mehr so einfach auf's Kreuz zu legen seid.
28.10.2019 um 10:47 Uhr
Zitat (seehas): "Kündigt diese BV, die ist ja quasi eine Ermächtigung für den AG alles zu treiben was er möchte."
Wieso das denn? Bezüglich Mitbestimmung durch den BR sind dort doch keinerlei Einschränkungen erkennbar.
28.10.2019 um 13:36 Uhr
So jetzt nochmal eine andere Frage: Darf ich dies hier geschriebene gegen ihn verwenden, oder kann ich eine Abmahnung bekommen, dafür das ich Teile unserer BVO und Arbeitsvertrag online gestellt habe. Zählt sowas unter vertraulich?
28.10.2019 um 13:58 Uhr
Wüsste nicht, wie so allgemeine Sätze vertraulich sein könnten.
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