Hilfestellung Sonntagsarbeit
Werte Kolleginnen und Kollegen,
ich benötige eine kleine Hilfestellung.
AG möchte das Mitarbeiter in 2 Abteilungen jeweils 4h bei freier Zeiteinteilung am Samstag und am Sonntag sowie an Feiertagen arbeiten. In der Regel sollte so jeder Mitarbeiter der Abteilungen maximal 1x im Monat am 8h Wochenende arbeiten. Einen finanziellen Anreiz/Ausgleich verweigert der AG, möchte vielmehr "die Vereinbarkeit von Familie und Beruf" fördern und mit Freizeit ausgleichen. Samstag 4h + 1h, Sonntag 4h + 2h, Feiertag 4h + 4h. Ausgleich frei einteilbar 2 Wochen nach Einsatz. Präferiert ist der Montag nach dem Einsatz.
Fakten:
- Der BR sieht die Notwendigkeit der Aktualisierung und Kontrolle des Online-Auftritts und der Social Media Präsenz unserer Fernsehsender
- Ebenso ist die Sonntagsarbeit durch ArbZG gestattet (Fernsehen)
- Arbeitsverträge geben Wochenendarbeit her
- Rechtsprechung des BAG zu Ausgleich von Sonntagsarbeit ist ebenfalls eindeutig
- Offene Tauschgeschäfte liegen nicht vor
- Verhältnis AG - BR relativ unbelastet
Welche Möglichkeiten würdet Ihr sehen, einen finanziellen Augleich + Freizeitausgleich zu erhalten?
Außer Betteln?
SG zdophers
Community-Antworten (2)
10.12.2012 um 11:07 Uhr
Verhandeln ist nicht betteln. Da Eure Zustimmung für dieses Projekt (Betriebsvereinbarung Arbeitszeitregelung) zwingend erforderlich ist, könnt Ihr doch entsprechende Forderungen stellen.
Im Zweifelsfall landet die Sache dann vor der Einigungsstelle - und die wird einen Kompromiss suchen.
Daher stellt möglichst konkrete Forderungen auf und fordert den AG auf seine Vorstellungen zu konkretisieren. Und dann geht es ans Verhandeln.
10.12.2012 um 14:35 Uhr
Da Ihr bei der Lage der ArbZ in der Mitbestimmung seid, braucht Ihr nicht betteln. Ich finde das Angebot des AG erstmal nicht schlecht: Samstag +25, Sonntag +50, Feiertag +100%. So, wie ich Dich verstanden habe, soll dieser Freizeitanspruch aber verfallen, wenn er nach 14 Tagen nicht realisiert wurde. Das würde ich nicht mitmachen. Vielleicht regelt Ihr das Ganze in einer BV Arbeitzeit, in der dann auch das Abfeiern/Auszahlen von Überstunden und Überstundenzuschlägen geregelt ist.
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