angler,
zunächst mal ist es so, dass der AG gem. § 106 Gewerbeordnung das Weisungsrecht hat. Unter Beachtung des billigen Ermessens und der Mitbestimmung des Betriebsrates (wenn es einen gibt) kann er anordnen, wann der / die Beschäftigte/n arbeiten sollen. Mit der Herausgabe eines Dienstplanes hat er dieses Recht verbraucht, der Dienstplan ist verbindlich, er kann nur mit Einverständnis des AN und der Mitbestimmung des BR (so es dennn einen gibt) geändert werden, es sei denn, es tritt ein **echter** Notfall ein! Personalausfall ist kein Notfall, darauf hat der AG sich einzustellen in seiner Personalplanung. Bei Ausbruch einer Epidemie könnte das natürlich anders sein!
Wenn man nun weiß, dass der Dienstplan verbindlich ist, ergibt sich daraus, dass der AN nicht hätte kommen müssen, bedeutet, er hätte nein sagen können. Wenn ihr keinen BR habt, dem ihr davon berichten könnt und der euch helfen könnte, muss man in einer solchen Situation alleine das Kreuz haben, so etwas durchzustehen. Die Reaktion der Vorgesetzten reicht dann von milde "not amused" bis heftig "Tobsuchtsanfall" und Drohung mit Kündigung.
Also, ist man alleine sagt man beim nächsten Mal entweder "NEIN! Ich kann ncht kommen! (das muss man übrigens nicht begründen, tut es meistens aber doch, wegen des völlig unberechtigten, schlechten Gewissens) Oder man sagt: "Ja, ich komme gerne, aber nur, wenn mir dadurch keine finanziellen Nachteile entstehen."
So wie es jetzt ist, ist der / die Beschäftigte bzgl. der Zuschläge auf das Entgegenkommen des AG angwiesen!
Und hier noch etwas zu lesen für Dich:
http://www.die-welt-ist-keine-ware.de/schichtplanfibel/meinfrei1.htm