Hallo,
wieder eine Frage.
Werden Kollegen aus betrieblichen Gründen (Personalmangel) tageweise von der Nachtschicht in die Frühschicht versetzt, entfallen ihnen die Nachtschichtzuschläge. Haben die Kollegen einen Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich, schließlich machen sie das nicht auf eigenen Wunsch.