Ist eine Entschädigung für entgangene Nachtschicht gerechtfertigt?
Hallo zusammen, kaum im BR werden wir direkt mit einem drängenden Problem konfrontiert. In einer unserer Abteilungen wird rund um die Uhr gearbeitet. Bisher sahen die Arbeitsprozesse vor, daß ein Großteil der Abfertigung in der Nacht geschieht. Trotz der Tatsache, daß in den Arbeitsverträgen die Bereitschaft zum Wechseldienst aufgenommen ist hat es sich eingebürgert, daß ein fester Mitarbeiterstamm in der Nacht arbeitet, während die restlichen Mitarbeiter die Tagesarbeit erledigen. Diese Verteilung wurde bisher vom AG geduldet.
Aufgrund einer Umstellung der operationellen Prozesse verschiebt sich nun aber das Arbeitsvolumen in die Morgenstunden, bzw. den Tag. Die Mitarbeiter der Nachtschicht fürchten nun um ihre Schichtzulage. Sie pochen auf eine Entschädigung für die entgangene Schichtzulage qua Gewohnheitsrecht. Zwischen der Belegschaft und dem AG droht dieser Streit nun zu eskalieren. Der BR ist beidseitig gebeten worden zu vermitteln.
Daher die Frage: Ist die o.g. Forderung der Nachtschichtkollegen rechtlich zu untermauern? Besteht Eurer Meinung nach ein Anrecht auf monetären Ausgleich?
Besten Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (4)
23.06.2006 um 00:05 Uhr
Grundsätzlich frage ich mich, weshalb eine Zulage bezahlt werden soll für eine Leistung, die nicht erbracht wird.
Hinzu kommt, das ich ein Gewohnheitsrecht nicht erkennen kann, denn die Gegenleistung wird ja nicht erbracht.
Desweiteren sehe ich eher das Problem des fehlenden Gleichheitsgrundsatzes.
Wie wollt ihr den Mitarbeitern, welche bisher keine Nachschicht gemacht haben, gegenüber rechtfertigen, das ihre Kollegen, welche nun keine Nachtschicht mehr machen, weiterhin die Zulage erhalten, alle schaffen unter den gleichen Bedingungen, aber nur ein Teil erhält die Zulage.
Ob da kein verständlicher Unmut bei einem Teil der Mitarbeiter aufkommt ?
Möglicherweise könnte man ja über eine zeitlich begrenzte und gestaffelte Regelung nachdenken.
Gegebenenen falls könnte es tarifliche Regelungen geben.
23.06.2006 um 00:16 Uhr
Vielen Dank. Das bestätigt eigentlich meine Auffassung. Ich war mir aber nicht sicher, ob nicht doch an irgendeiner zeitlichen Schwelle die stillschweigende Duldung in Gewohnheitsrecht übergeht. Die Idee mit der zeitlich begrenzten und gestaffelten Regelung werde ich aufgreifen. Nochmals, herzlichen Dank!
23.06.2006 um 01:34 Uhr
Die Erschwernisse (Nachtarbeit) sind per Gesetz gleichmäßig auf alle AN zu verteilen. Das hat der AG sicherzustellen und der BR hat das zu überwachen. Jede andere Regelung kann nur funktionieren wenn alle einverstanden sind. Ein Gewohnheitsrecht oder betriebliche Übung gibt es nicht. Der BR hat darauf hinzuwirken, dass möglichst wenig Nachtschichten anfallen.
Die Idee von Rollie über die gestaffelte Reglung ist sicher ein Versuch wert.
23.06.2006 um 11:25 Uhr
Hallo Rolli,
bei uns werden bei Änderungen die größere Einschnitte in finanzieller Hinsicht nach sich ziehen, 3 Monate lang der Durchschnitt der letzten 3 Monate (ohne Überstunden oder Urlaubsgeld) als Übergangsgeld bezahlt.
MfG Angi1
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