Diskriminierung am Arbeitsplatz durch Vorgabe von Betriebsurlaub
Folgender Sachverhalt wurde uns als Betriebsrat vorgelegt:
Unser Betrieb - zumindest Teile davon - sollen im August für zwei Wochen geschlossen werden. Laut unserer Geschäftsführung ist das ein BETRIEBSURLAUB.
Davon ausgeschlossen sind einzelne Abeitlungen, die in der Masse jedoch etwa 50% der Belegschaft ausmachen. Zudem sollen wieder nur die Mitarbeiter in den Urlaub geschickt werden, die letztes Jahr bereits den Betrieb mit Kurzarbeit "gerettet" haben.
Ist eine solche Diskriminierung von AN überhaupt zulässig? Den einen wird ein Jahresurlaub (2 Wochen) aufgedrückt und die anderen können über den ganzen Urlaub frei verfügen.
Was evtl. noch wichtig ist: wir sind kein sehr großer Betrieb, wir haben lediglich 52 Angestellte...
Community-Antworten (1)
14.02.2014 um 10:14 Uhr
Zulässig wird es, wenn Ihr als BR zustimmt.
Betriebsurlaub - insbesondere wenn einige ja und andere nein - unterliegt der erzwingbaren Mitbestimmung des § 87 BetrVG).
Mit Diskriminierung würde ich da nicht argumentieren. Eher solltet Ihr andere gute Argumente suchen (alle sind zulässig). Ihr könnt Eure Zustimmung vom Betriebsurlaub also davon abhängig machen, dass die Konditionen stimmen. Notfalls über die Einigungsstelle.
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