Folgender Sachverhalt wurde uns als Betriebsrat vorgelegt:

Unser Betrieb - zumindest Teile davon - sollen im August für zwei Wochen geschlossen werden. Laut unserer Geschäftsführung ist das ein BETRIEBSURLAUB.

Davon ausgeschlossen sind einzelne Abeitlungen, die in der Masse jedoch etwa 50% der Belegschaft ausmachen.
Zudem sollen wieder nur die Mitarbeiter in den Urlaub geschickt werden, die letztes Jahr bereits den Betrieb mit Kurzarbeit "gerettet" haben.

Ist eine solche Diskriminierung von AN überhaupt zulässig? Den einen wird ein Jahresurlaub (2 Wochen) aufgedrückt und die anderen können über den ganzen Urlaub frei verfügen.

Was evtl. noch wichtig ist: wir sind kein sehr großer Betrieb, wir haben lediglich 52 Angestellte...