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Betriebsurlaub/Zwangsurlaub - Sollen wir einen Anwalt einschalten?

B
bine67
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

Wir sind ein Zulieferbetrieb der Autoindustrie. Jetzt möchte unsere Geschäftsführung auf Grund der Wirtschaftlichen Lage Betriebsurlaub machen. Das soll eine Woche in Februar sein und 4 Wochen im August. Aber es ist doch so das der Betrieb den Mitarbeitern 2/5 des Jahresurlaub zur freien Verfügung lassen muss. Wir hatten in den letzten 14 Jahren keinen Betriebsurlaub mehr. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Und in welchen Betrieb soll sowas auch gemacht werden?

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Community-Antworten (2)

D
DonJohnson

05.02.2009 um 18:55 Uhr

@bine67

Naja, das unterliegt zumindest dem MBR des BR - § 87 Abs 1 Nr 5.

B
Bärbel1

05.02.2009 um 20:09 Uhr

schaue mal hier:

Wann Sie Betriebsurlaub anordnen können http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung30997.html

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