Betriebsurlaub/Zwangsurlaub - Sollen wir einen Anwalt einschalten?
Hallo
Wir sind ein Zulieferbetrieb der Autoindustrie. Jetzt möchte unsere Geschäftsführung auf Grund der Wirtschaftlichen Lage Betriebsurlaub machen. Das soll eine Woche in Februar sein und 4 Wochen im August. Aber es ist doch so das der Betrieb den Mitarbeitern 2/5 des Jahresurlaub zur freien Verfügung lassen muss. Wir hatten in den letzten 14 Jahren keinen Betriebsurlaub mehr. Sollen wir einen Anwalt einschalten? Und in welchen Betrieb soll sowas auch gemacht werden?
Community-Antworten (2)
05.02.2009 um 18:55 Uhr
@bine67
Naja, das unterliegt zumindest dem MBR des BR - § 87 Abs 1 Nr 5.
05.02.2009 um 20:09 Uhr
schaue mal hier:
Wann Sie Betriebsurlaub anordnen können http://www.arbeitsrecht.org/arbeitsrecht/meldung30997.html
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