Wir sind ein Zulieferbetrieb der Autoindustrie.
Jetzt möchte unsere Geschäftsführung auf Grund der Wirtschaftlichen Lage Betriebsurlaub
machen. Das soll eine Woche in Februar sein und 4 Wochen im August.
Aber es ist doch so das der Betrieb den Mitarbeitern 2/5 des Jahresurlaub zur freien
Verfügung lassen muss. Wir hatten in den letzten 14 Jahren keinen Betriebsurlaub mehr.
Sollen wir einen Anwalt einschalten?
Und in welchen Betrieb soll sowas auch gemacht werden?
Unsere Seminarempfehlung
Betriebsverfassungsrecht Teil 2
Rechte des Betriebsrats in sozialen und personellen Angelegenheiten