Betriebsratsinformation bei geringfügiger Arbeitszeiterhöhung
Liebe Kollegen-Kolleginnen, auf Wunsch des AN wird die Arbeitszeit von 31. Std/Wo auf 35Std./Wo erhöht. Ist das eine Betriebsratsinformation, oder muss das eine Anhörung sein? Vielen Dank carlaColumna
Community-Antworten (4)
12.02.2014 um 11:46 Uhr
Es ist eine Information
12.02.2014 um 19:12 Uhr
Ab 10 Stunden pro Woche muss der Betriebsrat nach 99 BetrVG beteiligt werden in Euren Fall ist nur eine Information nach 80 BetrVG
12.02.2014 um 19:15 Uhr
Tommyh ab 10 Std. und mehr als 4 Wochen, nur der Ordnung halber.
12.02.2014 um 22:50 Uhr
Danke Nicoline :-) war ein wenig schlampig von mir :-)
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