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Betriebsratsinformation bei geringfügiger Arbeitszeiterhöhung

I
indira
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen-Kolleginnen, auf Wunsch des AN wird die Arbeitszeit von 31. Std/Wo auf 35Std./Wo erhöht. Ist das eine Betriebsratsinformation, oder muss das eine Anhörung sein? Vielen Dank carlaColumna

70504

Community-Antworten (4)

L
Lernender

12.02.2014 um 11:46 Uhr

Es ist eine Information

T
tommyh

12.02.2014 um 19:12 Uhr

Ab 10 Stunden pro Woche muss der Betriebsrat nach 99 BetrVG beteiligt werden in Euren Fall ist nur eine Information nach 80 BetrVG

N
nicoline

12.02.2014 um 19:15 Uhr

Tommyh ab 10 Std. und mehr als 4 Wochen, nur der Ordnung halber.

T
tommyh

12.02.2014 um 22:50 Uhr

Danke Nicoline :-) war ein wenig schlampig von mir :-)

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