Erstellt am 11.02.2014 um 15:12 Uhr von Rapper
Die Einteilung, wer wo was macht, kann nur ab Arbeitsbeginn erfolgen und nicht vorher.
Diese Einteilung gehört zur Arbeitzeit dazu. Andererseits muß der AN auch zu Arbeitsbeginn an seinem Arbeitsplatz sein (06:00 Uhr).
Stempelt doch alle mal 10 min vor Arbeitsbeginn ein, sobald der Meister die Einteilung vornimmt. Dafür gehen dann alle wieder 10 min vor 14:00 Uhr und Stempeln sich aus.
Sind dann auch 8 Stunden Arbeitszeit.
Wir haben sogar noch eine sogenannte Rüstzeit. Die Kollegen stempeln sich 20 Min. vor Arbeitsbeginn ein, ziehen sich um und sind dann genau zu Arbeitsbeginn am Arbeitsplatz. Dann gibt es eine Besprechung mit dem Schichtleiter über die zu erledigenden Arbeiten und dort werden dann auch die Kollegen eingeteilt, wer was macht. Ne viertel Stunde vor offiziellen Arbeitsende gehen die Kollegen sich wieder umziehen (auch Duschen) und stempel dann genau zu Arbeitsende an der elektr. Stempeluhr aus. Das funktioniert schon seit Jahren bei uns ohne Probleme.
MfG
Erstellt am 11.02.2014 um 15:40 Uhr von rolfo
Wenn ihr schon eine BV Arbeitszeit habt sollte das eigentlich auch geregelt sein, ggf. muss eben die BV, oder einzelne Punkte nachbehandelt werden.
Erstellt am 11.02.2014 um 15:46 Uhr von Bürokrat
Halde, sieht so aus, als wäre es an der Zeit für eine neue BV!
Grundsätzlich beginnt die Arbeitszeit dort, wo die Freizeit aufhört.
Grundsätzlich gibt's Lohn aber eigentlich auch nur für geleistete Arbeit, Gehalt aber schon für bloße Anwesenheit...
Rüstzeit war schon immer ein Streitthema. Mir ist z. B. eine Klinik bekannt, in der der BR per Klage durchgesetzt hat, dass ein paar Minuten zusätzliche Rüstzeit für's Umziehen gezahlt werden müssen. Andere sind da schlechter gestellt. Bei uns im Baugewerbe z. B. gibt es einen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, in dem klar steht, dass die Arbeitszeit an der Baustelle beginnt und der AN vom Bauhof aus kostenlos dorthinzubefördern ist. Ist er hierfür eine Stunde vom Bauhof aus unterwegs (lenkt kein Fahrzeug und wird nur befördert), gibt's dafür überhaupt nix! Sogar die Arbeitsverhinderung ist abweichend von § 616 BGB zu Ungunsten der AN in unserem TV allgemeinverbindlich geregelt. ("Grundsätzlich wird Lohn nur für tatsächlich geleistete Arbeitszeit gezahlt" steht da!)
Mir ist zudem ein DAX-Unternehmen bekannt, dass für die Vorbereitung auf die Arbeit im Reinraum täglich sechs Minuten zusätzlich zur regelmäßigen Arbeitszeit auf einem Arbeitszeitkonto gutschreibt. Das wäre für euch doch auch eine Option, hier ist euer Verhandlungsgeschick gefragt, würde ich sagen.
Erstellt am 11.02.2014 um 15:59 Uhr von gironimo
Also ich kenne Eure BV nicht - aber ich denke, da steht 6.00 Uhr
Also verlangt von Eurem AG dass die vereinbarte BV eingehalten wird. Klar könnten die Kollegen alle erst 10 Sekunden vor 6.00 an der Stechuhr erscheinen - aber sie haben ja den BR, der für sie dafür sorgt, dass die zum Wohle der AN geltenden Gesetze (...) Betriebsvereinbarungen (...) angewendet werden.
Wenn der AG nicht darauf eingeht, müsst Ihr den Rechtsweg beschreiten. Wenn die BV zu schwammig ist, diese kündigen und ggf. bis hin zur Einigungsstelle eine bessere aushandeln.
Erstellt am 11.02.2014 um 17:07 Uhr von Tommyh
Das erinnert mich an einen Kollegen dem der Meister auch zehn Minuten vor Arbeitbeginn einweisen wollte. Er sagts von mir aus können wir jetzt über Sex reden und ab 7.00 Uhr über die Arbeit. ;-)