Erstellt am 10.10.2006 um 08:49 Uhr von nidis
Ihr habt, falls Du BR bist, bei der Erstellung der Schichtpläne ein Mitbestimmungsrecht.
Wenn ihr dieses nutzt, kann euer Abteilungsleiter nicht mehr willkürlich einteilen.
Erstellt am 10.10.2006 um 09:33 Uhr von cherny67
Hallo nidis, da haste schon Recht mit der Mitbestimmung,
Steffen spricht da ein weit verbreitetes Problem an.
("Wir brauchen doch flexible Mitarbeiter") :-/
Wie handhabe ich das mit der Mitbestimmung in diesem Falle? Macht ihr das bei euch, nidis? Und was kann da die Folge daraus sein?
Das der BR die Schichtpläne schreibt?
Wäre für hilfreiche Tipps offen, dass das eben nicht eintrifft.
Erstellt am 10.10.2006 um 10:04 Uhr von wölfchen
Hallo Steffen,
schau Dir mal das BAG-Urteil BAG 1 ABR 59/88 an, vielleicht hilft Dir das weiter!
Erstellt am 10.10.2006 um 11:08 Uhr von nidis
Wir haben bei uns eigentlich eine gute Lösung getroffen. Unsere Dienstpläne werden für 4 Wochen erstellt. Die Mitarbeiter selbst füllen einen Wunschdienstplan aus. Dieser wird dann von den Dienstplangestaltern berücksichtigt und uns mit dem "korrigierten" Dienstplan zwei Wochen vor Monatsbeginn vorgelegt. Wir schauen dann schon drauf ob die Verteilung "Fair" verlaufen ist. Wenn wir große Veränderungen gegenüber dem Wunschdienstplan sehen, fragen wir nach. Man kann es zwar nicht immer allen recht machen, aber durch den Wunschdienstplan ist die Zufriedenheit bei uns doch recht hoch.
Erstellt am 10.10.2006 um 12:17 Uhr von birwein
Wir haben das gleiche Problem. Sind ein Krankenhaus mit 10 Stationen zuzüglich Intensiv,OP,Anästhesie und Notaufnahme. Wir als BR haben das MBR des BR nicht eingefordert. Haben ein Leserecht in den EDV-Dienstplan, um zu Überwachen, aber genehmigt wird er durch uns nicht. Jetzt passiert natürlich bei uns auch, das er geändert wird , auch zu Ungunsten von MA, bzw. fühlen sich MA benachteiligt. Die Stationsleitungen machen das schon in Rücksprache mit den MA , dennoch gibt's immer wider Unstimmigkeiten. Wir handhaben das andere BR in Krankenhäusern?
Erstellt am 10.10.2006 um 16:25 Uhr von Heini
Als Betriebsrat habt Ihr ja ein Mitbestimmungsrecht gem. §87 Abs.2+3 BetrVG.
Ihr verlangt von dem AG den Abschluss einer BV Dienstplan. In dieser BV werden der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage, für jeden Mitarbeiter im Voraus geplant. Dieser Dienstplan wird durch den Arbeitgeber für einen gewissen Zeitraum erstellt und ist dem BR rechtzeitig zur Prüfung vorzulegen. Ist der BR mit dem Dienstplan einverstanden wird er ihn genehmigen und der AG darf den Plan entsprechend anwenden.
Weiterhin wird in der BV geregelt, dass Veränderungen der geplanten Arbeitszeit, vorübergehende Verkürzung oder Verlängerung der Arbeitszeit zwingend rechtzeitig unter Angabe von Gründen beim BR beantragt und erst nach dessen Zustimmung vom AG angeordnet bzw. angenommen werden darf.