W.A.F. LogoSeminare

Anhörung des zu kündigenden Kollegen nach § 102 BetrVG

B
Betriebsbonsai
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben heute eine schriftliche Anhörung nach § 102 BetrVG ins BR-Büro bekommen. Da wir morgen eine Sitzung haben, werden wir auch diese Kündigungsanhörung behandeln. Wir suchen vor unserer Sitzung immer das Gespräch mit dem zu kündigenden Kollegen um evtl. Punkte für einen Widerspruch etc. zu sammeln. Als der BRV heute zur betroffenen Kollegin ging, um u.a. ihr diese schlechte Nachricht mitzuteilen, sagte Sie den Tränen nahe, dass Sie jetzt sofort nach Hause (offiziell natürlich zum Arzt) gehen werde, um das Thema zu verdauen.

Da wir im Nachweihnachtsgeschäft jede Kraft brauchen, fehlt jetzt eine Person, die ursprünglich eingeplant war. Nun schiebt der Chef uns (dem BR) die Schuld in die Schuhe, dass in diesem Bereich ein personeller Engpass entstanden ist, da wir ja so schnell mit der Kollegin reden "mussten".

Er sagt auch, dass wir gegen die Geheimhaltung verstoßen hätten. Daraufhin wiesen wir auf § 102 Abs.2 hin, in dem steht, dass man ".... vor seiner Stellungnahme den betroffenen Arbeitnehmer hören" soll.

Dennoch stellt der Chef uns nun als Buhmann hin, und die Kollegen sollten sich bei uns "bedanken" da nun die Schichteinteilung verändert werden muss.

Nun meine Frage bzgl. Eurer Erfahrungen:

  • Macht es Sinn, immer die Kollegen, welchen gekündigt werden soll, vor der Stellungnahme anzuhören ?
  • Können wir uns gegen die Vorwürfe des Chefs wehren ?

Schon jetzt vielen Dank für Eure Statements.

2.03404

Community-Antworten (4)

K
Kölner

29.12.2014 um 17:30 Uhr

Wehren! Wegen Behinderung der br Arbeit...

Solche Sätze fallen leider öfter. Und wenn der Chef mal ein besseres soziales Gewissen gehabt hätte, hätte er noch ein paar Tage gewartet. Euch die Schuld für die Krankheit der zu kündigenden ANin zu geben, ist das allerletzte.

P
PetrusH

29.12.2014 um 17:34 Uhr

Wenn sich der Kündigungsgrund nicht ausschließlich auf verhaltensbedingte Gründe bezieht, habt ihr doch schon einen Widerspruchsgrund.

Die Geheimhaltung kann er sich sonst wo hinschieben. Ihr seid Vertreter der Belegschaft und nicht seine. Und wehren braucht ihr euch hier auch nicht. Einfach ignorieren reicht vollkommen.

Und ja, natürlich solltet ihr die Betroffene auch anhören. Gerade hier ergeben sich nicht selten vorher vielleicht nicht bekannte Punkte, die dann einer sozial gerechtfertigten Kündigung entgegen stehen könnten.

G
gironimo

29.12.2014 um 19:25 Uhr

Die Vorwürfe des Chefs sind entschieden zurückzuweisen. Man kann nur hoffen, dass er sich zurückhält und nicht mit seiner Stimmungsmache durch den Betrieb läuft. Dann solltet Ihr an Öffentlichkeitsarbeit denken.

Er - der Chef selbst - hat das Problem geschaffen. Gegen den BR polemisch zu agieren, verstößt gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit und der Friedenspflicht.

Ihr habt alles richtig gemacht. Kann man nur hoffen, dass Euch ein Widerspruchsgrund aus dem § 102 Abs. 3 BetrVG einfällt. Und denkt bei den Bedenken daran, den Vorfall, der zur Kündigung führen soll, nicht zu bewerten oder zu kommentieren, sondern nur Gründe zu nennen, die dagegen sprechen.

L
Laffo

02.01.2015 um 00:40 Uhr

..ääh Frage: Wer will hier kündigen?...wohl eher der AG! Den schwarzen Peter kann er sich anheften!..

...übrigens eine vom BR genehmigte Schichteinteilung zu ändern ist für den AG nicht so ohne weiteres möglich!! Siehe hierzu § 106 GewO & natürlich die MB des BR (§87 BetrVG)bei der "neuen" Verteilung der Arbeitszeit der AN!!

Ihre Antwort