Erstellt am 31.07.2008 um 07:31 Uhr von Mona-Lisa
@Pimpelchef,
und wenn euer AG sagt dass der Arbeitsbeginn um 9.00 Uhr ist, dann werden euch 3 Stunden abgezogen?
Der Arbeitsvertrag sagt klipp und klar: 6.00 Uhr und das hat der AG genau so wie die Kollegen unterschrieben.
Beide haben sich daran zu halten!
Erstellt am 31.07.2008 um 08:21 Uhr von packer
@ pimpelchef
es kann aber auch sein, daß der arbeitsvertrag eine zeitspanne vorgibt in welche die arbeitszeit gelegt werden kann... z.b. 6:00-20:00...also so etwas wie eine betriebsübliche arbeitszeit. ist das vieleicht gemeint?
ich kenne persönlich keine arbeitsverträge wo die genaue lage der arbeit festgeschrieben ist... bei teilzeit bzw. 400€ werden die wochentage oft genannt, aber mehr auch nicht...
Erstellt am 31.07.2008 um 13:12 Uhr von kleine hexe
Ein Blick in das BetrVG genügt:
Arbeitszeit´DAUER und -LAGE sind mitbestimmungspflichtig.
Das heißt Änderungen können nur mit dem Betriebsrat und dessen Zustimmung stattfinden!!!!