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Erhöhung der Sollarbeitszeit

S
spaghetti
Jan 2018 bearbeitet

Ist die einzelvertragliche Erhöhung der Sollarbeitszeit für eine geringfügig Beschäftigte nach BetrVG anhörungspflichtig? Konkret: Sollarbeit alt = 30 Std/p.m. neu= 48 Std. p.m

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Community-Antworten (2)

G
gironimo

10.02.2014 um 15:14 Uhr

Wesentliche Erhöhungen der Arbeitszeit lösen die Mitwirkung des BR aus. Aber bei 2 Std./Woche habe ich meine Zweifel.

Prüfen solltet Ihr trotzdem, ob der Kollege dann noch die Kriterien eines Minijob-lers erfüllt oder sein Gehalt all zu niedrig wird.

N
nicoline

10.02.2014 um 15:56 Uhr

spaghetti, ich lese hier: jetzt 30 Std. im Monat dann 48 Std im Monat. Das BAG setzt die einzelvertragliche Erhöhung der AZ von 10 Std. wöchentlich und einer Dauer von mehr als einem Monat einer Einstellung gleich, insofern keine Anhörung des BR und keine Mitbestimmung in diesem Falle. Trotzdem den letzten Satz von gironimo beachten.

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