Verbot Überstunden zu leisten!
Hallo zusammen ! Ich weiß nicht genau wie ich anfangen soll. Seit fast 20Jahren arbeite ich in einer Firma , mir macht die Arbeit sehr viel Spass. Ich leiste Überstunden und bin auch dazu bereit , wenn man mich anspricht länger zu machen oder eher anzufangen . In jeder Firma gibt es doch unter Kollegen mal Lästereien . Jetzt ist es soweit gekommen , dass ich vom Abteilungsleiter angesprochen wurde meine Äußerungen zu unterlassen , obwohl wenn es mal zu Sticheleien gekommen ist , dass ich nie beleidigend wurde . Bei uns kommt es vor , dass Lieferfirmen mal etwas gratis rein tun und sich das fast immer die selben es sich aneignen . Meistens passiert das vor bestimmten Feiertagen und da fällt dann auch mal der Spruch " es ist doch noch nicht Ostern oder so ". Jetzt hat mir mein Abteilungsleiter mir gesagt : " Ich bin auf deine Bereitschaft und Mitarbeit nicht angewiesen und verzichte darauf . Ich bin von allen die einzige die keine Überstunden mehr machen darf ! Ist er im Recht ? Wie sieht es mit dem Gleichstellungsrecht aus ? Was kann der BR tun ?
Community-Antworten (4)
07.02.2014 um 09:55 Uhr
Hallo,
bei überstunden hat der BR ein mitspracherecht und es gibt noch den §75 BetrVG zur behandlung von Betriebsangehörigen.
MFG
07.02.2014 um 10:31 Uhr
Oft hilft schon ein Gespräch mit dem BR und allen Beteiligten. (Wobei es dem BR wahrscheinlich freuen wird, wenn wenigstens ein AN keine Überstunden mehr machen muss).
Du solltest den BR jedenfalls erst einmal aufsuchen und den Fall mit ihm besprechen.
07.02.2014 um 10:46 Uhr
Ich möchte noch dazu ergänzen dass ich nicht die einzige bin die mal ab lästert . ich mag meine Arbeit . Hab nur Angst , dass wenn ich weiter gehe soweit kommt , dass ich die Kündigung erhalte .
07.02.2014 um 13:48 Uhr
Na zum Thema lästern kann ich nur raten manchmal ist es besser sich seinen Teil zu denken als zu sagen :-) Gegen die Ungerechte Verteilung der Überstunden kannst Du Dich natürlich wehren durch eine Beschwerde beim Chef ich würde den Betriebsrat aber auf jeden Fall mit ins Boot holen.
Verwandte Themen
Überstunden
ÄlterLiebe Kollegen In unserer Firma werden seit ca 18 Monaten nur noch ein gewisser Teil der Überstunden mit Zuschlägen vergütet ,der Rest auf ein Zeitkonto gutgeschrieben und zwar 1:1 ohne jegliche Zusc
Neue Rechtssprechung zu erwarten - zum Verbot der Altersdiskriminierung
ÄlterInteressante Sache für alle LAG Düsseldorf fragt beim EuGH an Das LAG Düsseldorf hatte dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die Nichtberücksichtigung der Beschäftigungszeiten vor
Überstunden Schwerbehinderte MA (Teilzeit)
ÄlterHallo Ihr Lieben, Problem: Eine Schwerbehinderte Kollegin, eingestellt in TZ, möchte an manchen Tagen, wenn sie sich danach fühlt Überstunden leisten. Ihre Gruppenleitung erlaubt das aber nich
Nachrücker-Teilnahme Auflage an BRV Management über Ladungen im Vorraus zu informieren - zulässig?
ÄlterMeine Frage wurde bereits in etwa gestellt, dennoch muß ich sie nochmals auf mein Problem genau formulieren. Habe Nachrücker zur Sitzung geladen, wegen verhinderung der anderen.Ein BRmitglied welches
Angeordnete Überstunden - Gibt es eine gesetzliche Regelung, die besagt in welchen Zeiträumen Überstunden angeordnet werden können?
ÄlterHallo, vielleicht kann mir hier jemand genaueres zum Thema Überstunden sagen. In unserem Betrieb sind mal wieder Überstunden angeordnet worden. Diesen wurden zwar durch uns (BR Gremium ) zugestimmt