Betriebsversammlung
Ich habe auf unsere Betriebsversammlung erzäht das unsere Gl noch keine einzelgespräche wegen unserm Lohn durchgeführt haben obwoll sie es uns ihm Monatsgespräch zugesichert haben .Jezt hat mich unser Chef zur rede gestellt und meinte wir hätten vom BR nichts mit dem Lohngefüge zu tun stimmt das?
Community-Antworten (9)
06.02.2014 um 23:37 Uhr
hier solltet ihr dringend Schulungen machen! bevor ihr euch mit dem Arbeitgeber zusammensetzt.
07.02.2014 um 00:06 Uhr
Die Mitteilung in der BV, dass eure GL Gespräche führen wollte und das noch nicht getan hat hat nichts mit irgendwelchen Lohngefügen zu tun. Sollen sie doch mal ihr Versprechen wahr machen und mit den Mitarbeitern reden. Mehr verlangt ihr doch gar nicht.
@Nubbel: Dafür braucht man keine Schulung!
07.02.2014 um 00:14 Uhr
ahhh, jetzt redest du wieder dagegen um dagegen zu reden wie sonst auch unter anderem namen.
die aussage vom arbeitgeber, das der betriebsrat nichts mit dem lohngefüge zu tun hat, ist schlicht weg falsch. und warum sollte ein betriebsrat nicht seinen job machen? schade nur, das der arbeitgeber einen unvorbereiteten und schlecht informierten betriebsrat auf seiner eigenen betriebsversammlung so vorführen konnte.
damit das nicht mehr geschieht, ist eine schulung wichtig!
also lass jetzt mal deine persönlichen befindlichkeiten beiseite und denk nach.
07.02.2014 um 00:22 Uhr
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07.02.2014 um 00:25 Uhr
07.02.2014 um 00:35 Uhr
Inhalt gelöscht, waf-admin
07.02.2014 um 00:37 Uhr
Inhalt gelöscht - waf-admin
07.02.2014 um 07:27 Uhr
zum teil hat der arbeitgeber recht, lohnverhandlungen werden mit der gewerkschaft geführt, zum anderen ist der BR verpflichtet darauf zu achten das alle richtig eingruppiert sind.
MFG
07.02.2014 um 11:04 Uhr
Ich habe auf unsere Betriebsversammlung erzäht das unsere Gl noch keine einzelgespräche wegen unserm Lohn durchgeführt haben obwoll sie es uns ihm Monatsgespräch zugesichert haben .<
Da habt Ihr alles richtig gemacht. Diese Information gehört in die Betriebsversammlung.
Jezt hat mich unser Chef zur rede gestellt und meinte wir hätten vom BR nichts mit dem Lohngefüge zu tun stimmt das?<
Das hat mit der Äußerung in der Versammlung doch schon mal gar nichts zu tun.
Ansonsten: Wenn es einen Tarifvertrag gibt, hat der BR natürlich damit nichts zu tun, da ja das Lohngefüge dort festgelegt ist (außer Überwachungsaufgabe, § 80 BetrVG). Besteht kein Tarifvertrag gilt allerdings § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG und Ihr seit in der Mitbestimmung. Da muss man also sehen, wie die Lage bei Euch ist. Wenn der Chef nach Gutsherrenart Gelder verteilen will, stellt sich die Frage der Beurteilungskriterien (§ 94 BetrVG), die ja bekanntlich auch mitbestimmungspflichtig sind.
Lediglich die tatsächliche Höhe des Entgelts unterliegt nicht der Mitbestimmung (Tarif oder Arbeitsvertrag).
Aber all das war ja nicht Gegenstand Deiner Äußerung in der Versammlung - nehme ich mal an.
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