Erstellt am 06.02.2014 um 22:37 Uhr von Nubbel
hier solltet ihr dringend Schulungen machen! bevor ihr euch mit dem Arbeitgeber zusammensetzt.
Erstellt am 06.02.2014 um 23:06 Uhr von Oblatixx
Die Mitteilung in der BV, dass eure GL Gespräche führen wollte und das noch nicht getan hat hat nichts mit irgendwelchen Lohngefügen zu tun. Sollen sie doch mal ihr Versprechen wahr machen und mit den Mitarbeitern reden. Mehr verlangt ihr doch gar nicht.
@Nubbel: Dafür braucht man keine Schulung!
Erstellt am 06.02.2014 um 23:14 Uhr von Nubbel
ahhh, jetzt redest du wieder dagegen um dagegen zu reden wie sonst auch unter anderem namen.
die aussage vom arbeitgeber, das der betriebsrat nichts mit dem lohngefüge zu tun hat, ist schlicht weg falsch.
und warum sollte ein betriebsrat nicht seinen job machen? schade nur, das der arbeitgeber einen unvorbereiteten und schlecht informierten betriebsrat auf seiner eigenen betriebsversammlung so vorführen konnte.
damit das nicht mehr geschieht, ist eine schulung wichtig!
also lass jetzt mal deine persönlichen befindlichkeiten beiseite und denk nach.
Erstellt am 06.02.2014 um 23:22 Uhr von Oblatixx
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Erstellt am 06.02.2014 um 23:25 Uhr von Nubbel
Erstellt am 06.02.2014 um 23:35 Uhr von Oblatixx
Inhalt gelöscht, waf-admin
Erstellt am 06.02.2014 um 23:37 Uhr von Nubbel
Inhalt gelöscht - waf-admin
Erstellt am 07.02.2014 um 06:27 Uhr von Rattle
zum teil hat der arbeitgeber recht, lohnverhandlungen werden mit der gewerkschaft geführt, zum anderen ist der BR verpflichtet darauf zu achten das alle richtig eingruppiert sind.
MFG
Erstellt am 07.02.2014 um 10:04 Uhr von gironimo
>Ich habe auf unsere Betriebsversammlung erzäht das unsere Gl noch keine einzelgespräche wegen unserm Lohn durchgeführt haben obwoll sie es uns ihm Monatsgespräch zugesichert haben .<
Da habt Ihr alles richtig gemacht. Diese Information gehört in die Betriebsversammlung.
>Jezt hat mich unser Chef zur rede gestellt und meinte wir hätten vom BR nichts mit dem Lohngefüge zu tun stimmt das?<
Das hat mit der Äußerung in der Versammlung doch schon mal gar nichts zu tun.
Ansonsten: Wenn es einen Tarifvertrag gibt, hat der BR natürlich damit nichts zu tun, da ja das Lohngefüge dort festgelegt ist (außer Überwachungsaufgabe, § 80 BetrVG). Besteht kein Tarifvertrag gilt allerdings § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG und Ihr seit in der Mitbestimmung. Da muss man also sehen, wie die Lage bei Euch ist. Wenn der Chef nach Gutsherrenart Gelder verteilen will, stellt sich die Frage der Beurteilungskriterien (§ 94 BetrVG), die ja bekanntlich auch mitbestimmungspflichtig sind.
Lediglich die tatsächliche Höhe des Entgelts unterliegt nicht der Mitbestimmung (Tarif oder Arbeitsvertrag).
Aber all das war ja nicht Gegenstand Deiner Äußerung in der Versammlung - nehme ich mal an.