W.A.F. LogoSeminare

Beschlussfassung durch Betriebsversammlung - Beispiele?

K
khel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir bereiten z. Z. unsere erste Betriebsversammlung vor. Dazu habe ich folgende Frage:

Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen (deswegen wird ja auch extra darauf hingewiesen, dass der AG und die ltd. Angestellten nur als Gäste an einer Betriebsversammlung teilnehmen). Habt Ihr ein paar Beispiele für solche Beschlüsse?

Zum Hintergrund: ich möchte als BRV die AN gerne rechtzeitig vorher darüber informieren, wozu eine Betriebsversammlung gem. BetrVG gut ist. Die Kollegen sollen ja nicht nur Referate über sich ergehen lassen, sondern auch aktiv mitmischen. Und für die meisten ist es, so wie für den BR, die allererste Betriebsversammlung in ihrem Berufsleben. Aber beim Thema Beschlussfassung weiß ich gerade nicht weiter. Deswegen meine Frage nach Beispielen.

Ich freue mich auf Eure Antworten und bedanke mich schonmal im Voraus.

Gruß khel

8.656027

Community-Antworten (27)

K
Kölner

04.09.2007 um 22:59 Uhr

@khel Erzähle... ...wie kann die Belegschaft rechtswirksame Beschlüsse fassen? Ne, das geht nicht! § 45 BetrVG

D
DonJohnson

05.09.2007 um 01:23 Uhr

Kölner liegt voll daneben (wie letzte zeit häufiger)! siehe §42 BetrVG und im aktuellen fitting rn 37 bis 39!!! wichtig dabei ist aber, dass ALLE an ordnugsgemäß geladen wurden!!! Kölner, du läßt echt nach :-(

E
ego112

05.09.2007 um 09:22 Uhr

@Don Johnson, Du hast keine Ahnung aber davon eine ganze Menge. Fiel mir im übrigen schon früher auf. (Ich habe mit Absicht diesen Satz gewählt, obwohl ich der Meinung bin, er gehört nicht in dieses Forum). Woher nimmst Du diese Weisheit, auf BRV, Beschlüsse im Sinne des BetrVG durchzuführen? Deine Rn musst Du uns näher bringen denn ich habe diese nicht finden können.

P
pit47

05.09.2007 um 09:32 Uhr

Hallo alle, Don Johnson hat recht, siehe Fitting 23. Auflage Kommentar zum § 42 BetrVG ab Rn 37.

E
ego112

05.09.2007 um 09:58 Uhr

Noch so ein Spaßvogel, hier ein Text aus dem Fitting § 45 BetrVG. Ich hoffe damit ist es klar! Die Betriebs- oder Abteilungsversammlung hat keine Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechte gegenüber dem AG. Sie kann weder BV abschließen noch dem BR bindende Aufträge oder Weisungen erteilen. Sie hat jedoch die Möglichkeit, zu den Beschlüssen und zur Tätigkeit des BR Stellung zu nehmen und dabei dem BR Anträge zu unterbreiten. An diese Anträge bzw. entsprechenden Beschlüsse der Betriebs- oder Abteilungsversammlung ist der BR zwar nicht gebunden. Er erhält dadurch jedoch einen Eindruck über die Meinung der AN. Im Rahmen der Erörterung der BR-Tätigkeit ist auch Kritik an der BR-Arbeit zulässig, soweit sie nicht in grob unsachlicher oder ehrverletzender Weise vorgetragen wird.

W
Waschbär

05.09.2007 um 10:10 Uhr

@ll, reden wir über : Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können Angelegenheiten einschließlich solcher tarifpolitischer, sozialpolitischer, umweltpolitischer und wirtschaftlicher Art sowie Fragen der Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit sowie der Integration der im Betrieb beschäftigten ausländischen Arbeitnehmer behandeln, die den Betrieb oder seine Arbeitnehmer unmittelbar betreffen; die Grundsätze des § 74 Abs. 2 finden Anwendung. Die Betriebs- und Abteilungsversammlungen können dem Betriebsrat Anträge unterbreiten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. ????

W
Waschbär

05.09.2007 um 10:12 Uhr

dann müssen wir ach darüber reden ... ...... Stellungnahmen und Willensäußerungen der Betriebsversammlung erfolgen durch Beschluss. Antragsberechtigt ist jeder teilnahmeberechtigte Arbeitnehmer oder der Betriebsrat, nicht der Arbeitgeber. Stimmberechtigt sind nur die Arbeitnehmer des Betriebs.

Eine besondere Form der Beschlussfähigkeit ist nicht vorgeschrieben. Die Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Die Betriebsversammlung kann keine Betriebsvereinbarungen abschließen, kündigen oder aufheben.

Die Beschlüsse können Anregungen oder Arbeitsaufträge an den Betriebsrat enthalten.

Der Betriebsrat ist an die Beschlüsse der Betriebsversammlung nicht gebunden.

Er hat die Beschlüsse jedoch sorgfältig zu prüfen um festzustellen, ob sie seine ihm aus dem Betriebsverfassungsgesetz obliegenden Pflichten berühren.

Sind die Beschlüsse berechtigt und folgt ihnen der Betriebsrat nicht, so kann hierin eine grobe Pflichtverletzung liegen.

Empfehlenswert ist die Anfertigung einer Niederschrift gem. § 34 BetrVG, in der evtl. von der Betriebsversammlung gefasste Beschlüsse festgehalten werden. .....

K
Kölner

05.09.2007 um 10:15 Uhr

@all Dann fasst lasst mal ruhig RECHTSWIRKSAME Beschlüsse fassen und erfreut Euch der Dinge, die da beschlossen werden.

@Don Johnson Es macht mir grosse Sorgen, dass ich in der letzten "Zeit häufiger" voll daneben gelegen haben soll. Das tut mir leid! Halte Dich bitte, bitte nicht mehr an meine Aussagen, sie sind immer weniger logisch, zumeist nicht zum Thema gehörend, sie sind wortinflationär und ausschweifend und emotional überfrachtet bis zum Anschlag.

RECHTSWIRKSAME Beschlüsse - das war gefragt, nicht wahr? (Solltest Du Dir nicht so ganz sicher sein, ob diese Frage gestellt war, Don Johnson, dann lies noch mal nach; im Zweifel kannst Du ja auch mit Fitting sprechen kicher). Also... Darf ich, lieber Don Johnson, Dich bitten und fragen, ob Du lesen kannst oder/und vielleicht auch bei Deinen Grundlagenseminaren gelernt hast, nicht nur Details/Ausschnitte eines Kommentars zum BetrVG zur Kenntniss zu nehmen? Wenn Du also lesen kannst und die Fähigkeit zum abstrahierten Denken besitzten solltest... ...z.B. in Deinem Fitting: RN 32 zu § 45 BetrVG und vor allem RN 10 zu § 42 BetrVG... ...dann könnte sich auch in Deinen Hirnwindungen der mechanische Reiz einstellen, dass der liebe, einarmige (noch verletzt?) Don Johnson, in seinem Statement eine Aussage abgibt, die - sagen wir es deutlich - nicht so ganz stimmt! Solltest Du dann immer noch Zweifel empfinden - etwa aus Trotz, Rebellion, Affrontgefühlen - dann nimm Dir einen anderen Kommentar, z.B. Däubler RN 20 zum § 45 BetrVG.

Mit diesem Hintergrundwissen, mein lieber, aufmerksamer Don Johnson erklärst Du mir bitte noch einmal, was eine Betriebsversammlung an RECHTSWIRKSAMEN Beschlüssen fassen kann und darf.

W
Waschbär

05.09.2007 um 10:17 Uhr

mhh warum habe ich nur das gefühl das hier aneinander vorbei argumentiert wird ....

Ist der Beschluss des Betriebsrates etwar anders als ein Beschluss einer Betriebsversammlung ??? Könnte das der Grund sein ? Warum ihr hier meint das jeder recht hat aber es keine gleichung gibt ??

LG

K
Kölner

05.09.2007 um 10:23 Uhr

@waschbär ...es geht um RECHTSWIRKSAME Beschlüsse...

W
Waschbär

05.09.2007 um 10:42 Uhr

Kölner,

ich glaube nicht das hier nach "rechtwirksamen" Beschlüssen gefragt wird .... Kölner eher handelt es sich hier um "Klare Wort" Wahl .... Leider ist es ja nun mal so das umgangswörter nicht gleichzeitig Juristendeutsch gleich zu setzen sind :-)

P
pit47

05.09.2007 um 11:12 Uhr

Hallo alle @, ein "RECHTWIRKSAMER" Beschluss einer BVS ist die Wahl des Wahlvorstandes, wenn kein BR vorhanden ist. Stellungnahmen und Willensäußerungen der BVS erfolgen durch "BESCHLUSS". Wenn der BR diesen "BESCHLUSS" nicht beachtet, kann ein Vorgehen gegen den BR nach § 23 Abs.1 gerechtfertigt sein.

K
Kölner

05.09.2007 um 11:15 Uhr

@pit47 Schon wieder zurückgerudert?

@waschbär ...nicht im Sinne der Fragestellung!

W
Waschbär

05.09.2007 um 11:37 Uhr

Kölner,

du willst doch nicht mit dem Waschbären über "Sinn und unsinn" Deskutieren ? oder...

Kann es sein das der Fragesteller sich in folge seiner "neu" heit , etwas in der Wortwahl vertan hat ? (soll kei vorwurf sein,ich weiss noch wie ich mir die sporen verdient habe)

pit47 .... ruder lieber nicht so schnell sonst haust du dir noch das pappel auf deinen Kopf .-)

(Ich war mal im Ruderverein,deshalb der Witz:-))

P
pit47

05.09.2007 um 11:38 Uhr

@Kölner, ich bin immer noch der Meinung, dass die BVS "BESCHLÜSSE" fassen kann. Die Rechtwirksamkeit dieser "BESCHLÜSSE" muß im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden werden.

K
Kölner

05.09.2007 um 11:49 Uhr

@pit47 ...Super! Und wer soll da ein Klageverfahren führen, wenn der BR sich an "Pseudo-Beschlüsse" nicht hält, sondern sie im Sinne des Gesetzes prüft und NICHT befolgt? Handelt er dann entgegen des RECHTSWIRKSAM gefassten Beschluss? Muss er ein § 23 BetrVG-Verfahren entgegensehen oder gegen sich selbst anstrengen?

Beispiel: Die AN der BetrVers. beschliessen, dass sie sehr gerne - um dem AG entgegenzukommen - eine Stunde mehr am Tag arbeiten will. Und der BR lehnt es ab wegen § 77 Abs. 3 BetrVG

W
waschbar

05.09.2007 um 11:55 Uhr

Kölner

ich bin eine Bitch

K
Kölner

05.09.2007 um 12:00 Uhr

@waschbär Diva träfe es bei Dir besser. Ansonsten; mache den Test: http://www.testedich.de/quiz21/quizpu.php?testid=1156170913&katname=

W
Werner

05.09.2007 um 12:03 Uhr

Hallo @ all, "Dazu habe ich folgende Frage: Lt. BetrVG kann eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen" Kölner hat Recht! Keine "rechtswirksamen" Die Teilnehmer von Betriebs- und Abteilungsversammlungen können an den Betriebsrat Anträge richten und zu seinen Beschlüssen Stellung nehmen. Sie können aber auch - das verbietet das Gesetz nicht - Resolutionen und Stellungnahmen verabschieden, die direkte Forderungen an den Arbeitgeber zum Inhalt haben. Es empfiehlt sich, die Anträge im Vertrauensleutekörper vorzubereiten und auch dort festzulegen, wer sie in die Betriebsversammlung einbringen und zu ihnen sprechen soll.
Aufgrund seiner Aufgabe als Interessenvertretung der Belegschaft kann der Betriebsrat nicht willkürlich an Beschlüssen der Betriebsversammlung vorbei handeln. Er wird immer sorgfältig beachten müssen, dass Beschlüsse und Anregungen aus der Betriebsversammlung nicht "vergessen", sondern schnellstmöglich in der Betriebsratssitzung behandelt werden. ""Beschlüsse der Betriebsversammlung, die berechtigt auf Missstände hinweisen, müssen zumindest so behandelt werden, wie Beschwerden gemäß § 85 BetrVG , d.h. der Betriebsrat hat sich damit zu befassen und, falls er sie für berechtigt hält, im Sinne der Beschwerde vorzugehen"".

P
pit47

05.09.2007 um 12:22 Uhr

@Kölner, wie im § 23 Abs. 1 BetrVG beschrieben, können ein Viertel der wahlberechtigten AN, der AG oder eine im Betrieb vertretene GEW die Auflösung des BR beim Arbeitsgericht wegen grober Verletzung seiner Pflichten beantragen. In Deinem Beispiel müßte dann der BR ein Beschlussverfahren beim Arbeitsgericht beantragen, ob dieser "BESCHLUSS" der BVS "RECHTSWIRKSAM" ist.

@Waschbär, ich bin im Gegensatz zu Dir wasserscheu und rudere nur auf den Trockenen. Da würde eine "Pappel" stören.

W
Waschbär

05.09.2007 um 12:39 Uhr

@Waschbar (bitte beachtet das "A"),

das macht nichts , so Hammer Harte Waschbären wie ich die mögen auch mal nee Schlampe ganz gerne zwischen durch .-)

@Kölner .... da hat dir jemannt etwas vorgemacht :-( ( aus dem Ä wurde ein A )

aber egal den Tast habe ich gamcht ! * Hammer * ( Ich sende dir das Ergebniss ähh Vertraulich) .

@Pit47 , ähh mit Pappeln ? Dachte immer das du nicht von Pappe bist,aber bei gelegenheit so wie ich ein ander Waffel hast .-)

@ll , soory habe grade 2,5 std. mit dem RA von uns Verbracht .... Bin schon ganz "Trocken"

W
Werner

05.09.2007 um 12:46 Uhr

NA denn Prost, Waschbär

W
Waschbär

05.09.2007 um 13:00 Uhr

Werner, mach den "Bitch" Test , der sorgt echt für Fun in der Drögen BR Umgebung :-)

K
khel

05.09.2007 um 13:07 Uhr

Hallo zusammen,

nachdem sich hoffentlich alle Hitzköpfe wieder abgekühlt haben, will ich mich auch mal wieder melden. Bevor sich hier Leute an die Gurgel gehen, nur weil ich neugierig war...

Zunächst mal eine Klarstellung: mir ging es nicht vorrangig darum zu erfahren, ob eine Betriebsversammlung rechtswirksame Beschlüsse fassen kann. Waschbär hatte da schon ganz Recht: das Wort "rechtswirksam" ist mir aus purer Gewohnheit reingerutscht (Stichwort: Beschlussfassung in BR-Sitzungen). Entschuldigt bitte diesen Lapsus. Bin eben noch nicht so lange dabei. Und mittlerweile habe ich mich auch davon überzeugt, dass Beschlüsse einer Betriebsversammlung nicht rechtlich bindend sind.

Was ich eigentlich wollte sind Beispiele für Beschlüsse, die von Betriebsversammlungen gefasst wurden, gerne im vollständigen Wortlaut. Falls jemand von Euch da ein paar Vorlagen für mich hätte, würde ich mich sehr freuen, wenn ich die bekommen könnte. Nur so zur Orientierung. Schon im Voraus vielen Dank!

Gruß khel

W
Waschbär

05.09.2007 um 13:41 Uhr

khel, ach Kehl , wir hier haben uns alle Lieb, irgendwie .... etwas streit ... kommt immer mal vor aber was solls ist wie in der Famiele ....

seit neusten, haben wirt hier sogar" kleine Bitches" .-))

P
peters

06.09.2007 um 00:22 Uhr

khel,

danke für deine Klarstellung. Aber wenn ich über mögliche Vorschläge nachdenke, fallen mir entweder gar keine ein oder mehrere Hundert. Beispiele:

  • die Versammlung beschließt (rechtsunwirksam !), dass die künftigen Betriebsversammlungen jeweils erst Um 10 uhr beginnen, weil den Kollegen aus den Filialen die Anreise um 9 Uhr nicht möglich ist.
  • die Versammlung beschließt, die Vergabe der zu knapp bemessenen Firmenparkplätze nach der Entfernung vom Wohnort und der Anzahl der Mitfahrer zu vergeben.
  • die Versammlung beschließt, dass in den künftigen Betriebsversammlungen jeweils eine Stunde für eine Podiumsdisskussion vorgesehen wird.
  • die Versammlung beschließt, dass der BR in seiner Homepage eine Feedbackmöglichkeit für Fragestellungen einrichtet.
  • die Versammlung beschließt, bei der GL zu beantragen, in den Betriebsstandorten ohne Kantine einen Automaten für Getränke und Snacks aufzustellen.

Ich denke, es reicht. Du wirst merken, dass vermutlich keiner hier im Forum "Beschlüsse" vorschlagen kann, die deinem Betrieb auf Anhieb nutzen. Entweder euch fallen aus eurer täglichen Arbeit Themen ein, zu denen ihr eure Belegschaft befragen könnt - oder ihr braucht eben keine solchen Beschlüsse.

Und an den Beispielen ist wohl ersichtlich, dass es sich eher um Vorschläge handelt, die evtl. vom BR anschließend umgesetzt werden können.

Vielleicht hab ich damit einigermaßen deine Vorstellungen getroffen.

K
khel

06.09.2007 um 11:57 Uhr

Hallo peters,

genau sowas wollte ich hören. Damit, dass Beschlüsse der Betriebsversammlung den Status von Vorschlägen haben, kann ich was anfangen.

Vielen Dank! :-)

Gruß khel

Ihre Antwort