Betriebsversammlung durchführen
Hallo Kollegen, wir möchten im Juni unsere nächste Betriebsversammlung machen. Die letzten fanden in der Vergangenheit immer an einem Samstagmorgen statt. Der AG hatte uns immer darum gebeten, damit der Betrieb nicht still liegt. Nachdem er uns beim letzten mal versetzt hat, und gar nicht zur Betriebsversammlung erschienen ist, haben wir jetzt eine Betriebsversammlung in der Woche an einem Mittwoch geplant. Jetzt ist das Gejammer natürlich groß. Arbeitsausfall usw... (wir sind eine Spedition/Lagerwirtschaft) Nun will er, das wir die Betriebsversammlung außerhalb der Firma machen (auf seine Kosten, das ist Ihm klar)
Wir vermuten darin aber mehrere Gründe:
- Er will im Vorfeld versuchen Kollegen dazu bewegen, nicht zur Versammlung zu gehen damit der Betrieb weiter läuft.
- Er möchte nicht "die Tante von der Verdi (O-Ton Chef)" auf dem Betriebsgelände haben.
Meine Frage nun: Haben wir eine Möglichkeit, darauf zu bestehen, das wir die Betriebsversammlung auf dem Betriebsgelände durchführen ? Platz und Räume in der Größe sind genügend vorhanden.
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Community-Antworten (3)
23.04.2015 um 10:28 Uhr
Nein Ihr könnt ja nicht über die Produktionsmittel des AG bestimmen. Wenn dieser einen geeigneten Raum, auch etwas außerhalb des Betriebes, zur Verfügung stellt werdet Ihr nix dagegen machen können außer viel Werbung das die Mitarbeiter auch kommen.
23.04.2015 um 11:45 Uhr
Ich sehe die Versammlung innerhalb des Betriebes als den anzustrebenden Normalfall an. Außerhalb ist immer das Mittel der zweiten Wahl. So gesehen denke ich, dass der AG da nicht so ohne weiteres auf seine Position beharren kann.
Aber wenn Ihr einen guten Draht zur Kollegin von der Gewerkschaft habt - nutzt ihn und bittet sie um Hilfe.
Die Begründung, warum Ihr Eure Versammlung von Sa auf Mi verschoben habt, wundert mich ein wenig. Viele BRs sind ganz froh, wenn der AG mal nicht zur Versammlung kommt.
Dennoch finde ich es richtiger, die Versammlung innerhalb der normalen Arbeitszeit durchzuführen.
23.04.2015 um 11:51 Uhr
Gironimo auch ich seh die Versammlung innerhalb des Betriebes als Normalfall an aber der BR kann den Arbeitgeber dazu nicht zwingen.
Versammlungsraum:
Der Arbeitgeber muss einen geeigneten Versammlungsraum zur Durchführung von Betriebs-/Abteilungsversammlungen zur Verfügung stellen und mit Mobiliar und Technik ausstatten, so dass die Veranstaltung ordnungsgemäß vonstatten gehen kann. Die Größe des Raumes muss so bemessen sein, dass für jeden Teilnehmer ein Sitzplatz zur Verfügung steht. Auch Licht und Belüftung müssen den Anforderungen an einen Versammlungsraum genügen. Gibt es im Betriebsgelände keinen geeigneten Raum, muss der Arbeitgeber eine entsprechende Räumlichkeit außerhalb anmieten. § 42 BetrVG enthält keine Regelung, ob der Arbeitgeber oder der Betriebsrat den zur Abhaltung der Betriebs-/Abteilungsversammlung bestimmten Raum festlegt. Da der Arbeitgeber als Eigentümer der Produktionsmittel darüber entscheidet, welche Räume des Betriebs wann, von wem und zu welchem Zweck genutzt werden, bestimmt der Arbeitgeber auch, welche Räume er zur Abhaltung der Betriebs-/Abteilungsversammlung zur Verfügung stellt. Ist der vom Arbeitgeber für die Durchführung der Betriebsversammlung vorgesehene Raum geeignet, kann die Veranstaltung dort durchgeführt werden, selbst wenn ein vom Betriebsrat vorgeschlagener anderer Raum noch besser geeignet sein sollte. Dem steht nicht entgegen, dass während der Betriebsversammlung dem Betriebsrat das Hausrecht zusteht. Es verdrängt nicht die sachenrechtlichen Eigentums- und Besitzschutzrechte des Arbeitgebers. Hieraus folgt, dass der Betriebsrat nicht aufgrund des ihm für die Betriebsversammlung zustehenden Hausrechts befugt ist, den Raum, in dem die Betriebsversammlung stattfinden soll, in eigener Verantwortung ohne oder gegen den Willen des Arbeitgebers auszuwählen (LAG Hessen v. 12.6.2012 - 16 TaBVGa 149/12). Quelle: IFB Lexikon
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