Hallo liebe Wissenden !

Wir sind ein Möbelhaus mit Öffnungszeiten bis 19.30 Uhr Abends. Nun haben wir für den 05.12. zu einer Betriebsversammlung um 18.30 Uhr eingeladen, damit diese in der Arbeitszeit der meisten Kollegen liegt, aber auch den Verkauf am wenigsten stört, wenn der Laden gegen 18.00 Uhr geschlossen wird.
Unser (neuer) Inhaber findet aber, dass eine Betriebsversammlung vor oder nach der Arbeitszeit durchgeführt werden sollte und signalisierte mir, dass er dass Haus nicht schließen wird und somit nicht allen Kollegen die Teilnahme an der Versammlung ermöglicht.

Das BetrVG sowie die dazu existierenden Kommentare sagen eindeutig, dass eine Betriebsversammlung während der Arbeitszeit der (meisten) Mitarbeiter stattzufinden hat.

Was können wir als BR nun tun, um die Betriebsversammlung auch um 18.30 Uhr durchzuführen ?? Liegt hier eine Behinderung der BR Arbeit nach § 78 BetrVG vor ?? Können/ Müssen wir eine einstweilige Verfügung erwirken, dass der AG allen Mitarbeitern die Teilnahme an der Betriebsversammlung ermöglichen muss ??

Wie gesagt, der Termin steht ( wir haben diesen sogar schon nach Rücksprache mit dem AG verschoben gehabt, da unser ursprünglicher Termin noch höhere Kundenfrequenz erwarten lies.)

Zur Info: Im Möbelhandel ist es im Dezember bis Weihnachten sehr ruhig - also kein bombiges Weihnachtsgeschäft wie in einem Kaufhaus.

Ich bin für jede Info dankbar, da unsere Versammlung ja schon bald stattfinden soll.

Danke.