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Gesetz zu Tarif

H
Hirnlos
Jan 2018 bearbeitet

Hallo

im Tarif steht das wenn eine Schicht ausfällt das man dann 4 Stunden bezahlt bekommt. Steht das nicht im wieder Spruch zum § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und bei Betriebsrisiko

Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein. Er muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was er infolge des Unterbleibens der Dienstleistung erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend in den Fällen, in denen der Arbeitgeber das Risiko des Arbeitsausfalls trägt. ???

Gruß Frank

67001

Community-Antworten (1)

G
gironimo

05.02.2014 um 15:32 Uhr

Die Tarifparteien können alles mögliche vereinbaren.

Man müsste jetzt natürlich den Tarif genau beleuchten. Aber so wie Du es kurz schreibst, klingt es mir so, dass trotz ausgebliebener Arbeitsleistung 4 Stunden Entgelt fällig werden.

Wichtig wäre jetzt, wie flexibel die tariflichen Vereinbarungen zur Arbeitszeit sind. Ich gehe davon aus, dass die Tarifparteien bei der Gestaltung Ihrer Tarifverträge auf beiden Seiten auch gut juristisch beraten sind.

Vielleicht diskutierst Du diese Frage einmal mit der Gewerkschaft, die den Tarif abgeschlossen hat.

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