Erstellt am 04.02.2014 um 16:21 Uhr von Rattle
Hallo,
der gesetzliche urlaub beträgt 24 tage § 3 Abs.1 BUrlG und unter bestimmten voraussetzungen kann der urlaub ins neue jahr mitgenommen werden.
Erstellt am 04.02.2014 um 16:34 Uhr von gironimo
Urlaub nach Betriebszugehörigkeit gestaffelt? Da fällt mir doch die Mitbestimmung des BR bei den Urlaubsgrundsätzen ein (§ 87 BetrVG). Ich nehme mal an, einen Tarif gibt es nicht?
Wenn also schon Regeln aufgestellt werden, dann gehören doch auch Regeln für die Übertragung dazu. Wie viele Tage der AG zusätzlich gewährt, würde ja am § 77 Abs. 3 BetrVG scheitern - aber die Spielregeln .....
Außerdem >bei uns soll es neue Arbeitsverträge geben< die Fallen nicht vom Himmel und werden vom AG auch nicht "verordnet". Der AG muss sich schon mit dem AN auf einen neuen Vertrag einigen. Und so leicht würde ich da nichts unterschreiben.
Erstellt am 04.02.2014 um 17:29 Uhr von Xantippe
Wir haben jetzt 25 bis 30 Tage je nach Betriebszugehörigkeit. Diese sollen jetzt gesplittet werden in 20 Arbeitstage gesetztlichen Urlaub und den Rest als betrieblichen Urlaub.
Zeitgleich soll es Lohnerhöhungen geben und in diesem Zusammenhang sollen neue Arbeitsverträge unterschrieben werden.
Die 24 Tage beziehen sich auf Werktage.
Wir sind erstmal dagegen, da wir einen tarifvertrag abschließen wollen.
Xantippe
Erstellt am 04.02.2014 um 17:45 Uhr von gironimo
>Wir sind erstmal dagegen, da wir einen tarifvertrag abschließen wollen.<
Gut so. Wenn der Organisationsgrad in der Gewerkschaft hoch genug ist und die Kollegen hinter der Forderung nach einem Tarif stehen, wird es wohl klappen.
Bis dahin sollte niemand irgend etwas unterschreiben.
Erstellt am 05.02.2014 um 07:17 Uhr von teufel
Hallo.
Bei ins ist dies genau so geregelt. Neu .
Es hat den Hintergrund dass der gesetzliche Urlaub gewährt werden muss.
Sollte nun ein Kollege Ende des Jahres krank werden und den restlichen z. B 5 Tage betriebsurlaub nicht nehmen da er krank ist. Dann verfällt dieser Urlaub.