Hallo liebe Ratgeber,
bei uns soll es neue Arbeitsverträge geben in denen der Urlaub unterteilt ist in 20 Tage gesetzlichen Urlaub und den Rest 5 bis 10 Tage je nach Betriebszugehörigkeit als Betriebsurlaub.
Liege ich richtrig in der Annahme das es damit Probleme gibt wenn Urlaub mit ins neue Jahr genommen wird?
Oder gibt es sonst Besonderheiten die zu beachten sind bei geteiltem urlaub wie in unserem Fall.
Vielen dank für eure Tipps
Xantippe