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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Betriebsratsmitglied als Referent

N
Nubbel
Nov 2016 bearbeitet

http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2014/02/seminartaetigkeit-waehrend-der-arbeitszeit-kann-zulaessig-sein.php

Einem Betriebsrat, der tageweise als Referent für eine Gewerkschaft Seminare gibt, kann nicht wirksam gekündigt werden. Denn der teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter begeht keinen Arbeitszeitverstoß, wenn er zu diesem Zweck den vereinbarten Ausgleichszeitraum geringfügig überschreitet.

nett was arbeitgeber so alles aus dem hut zaubern

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

04.02.2014 um 17:26 Uhr

warst Du der Referent?

P
Pjöööng

04.02.2014 um 17:32 Uhr

Zitat (gironimo): "warst Du der Referent?"

Ymmd!

N
Nubbel

05.02.2014 um 22:38 Uhr

wenn ich das jetzt zugebe, kollabiert pjöööng und hat noch nen ö mehr

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