http://www.bund-verlag.de/zeitschriften/arbeitsrecht-im-betrieb/aktuelles/2014/02/seminartaetigkeit-waehrend-der-arbeitszeit-kann-zulaessig-sein.php

Einem Betriebsrat, der tageweise als Referent für eine Gewerkschaft Seminare gibt, kann nicht wirksam gekündigt werden. Denn der teilzeitbeschäftigte Mitarbeiter begeht keinen Arbeitszeitverstoß, wenn er zu diesem Zweck den vereinbarten Ausgleichszeitraum geringfügig überschreitet.

nett was arbeitgeber so alles aus dem hut zaubern