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Beschluss für Seminar nach §37.6 BetrVG ok, obwohl Referententätigeit?

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Ralf-Fossi
Nov 2016 bearbeitet
  1. Versuch, da ich leider nur eine, leider nicht hilfreiche Antwort erhalten habe. Bitte um zahlreiche kompetente Antworten. Danke.

Hallo zusammen, folgendes Problem. BR-Ersatzmitglied möchte an einer dreitägigen Fachtagung teilnehmen, die auch nach § 37.6 BetrVG ausgeschrieben ist. Das Gremium stimmt mit knapper Mehrheit zu, dass das BR-Ersatzmitglied an dieser Fachtagung teilnimmt. Allerdings tritt das BR-Ersatzmitglied auch namentlich als Referent an einem Tag für ca. 1 Stunde auf und leistet einen Beitrag in genannter Fachtagung. In der Beschreibung der Tagung wird o.g. Ersatzmitglied sogar für ein bestimmtes Thema namentlich genannt. Nun hat ein Teil des Gremiums natürlich Bedenken, den Beschluss an den AG zu schicken. Denn es stellen sich folgende Fragen: -Kann ein BR-Ersatzmitglied an einer FACH-TAGUNG (d.h. kein BR-Grundlagenseminar) nach 37.6 BetrVG (Zusatzinfo: dieses Mitglied nimmt an ca. 75% der BR-Sitzungen teil) teilnehmen? - Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn das Ersatzmitglied dann noch als Referent, namentlich genannt, in Erscheinung tritt? Mit betroffener Person ist gesprochen worden, aus o.g. Gründen nicht nach § 37.6 dort teilzunehmen, sondern sich lieber einen Tag Urlaub zu nehmen, um dann als Referent auftreten zu können. Der Kollege, möchte jedoch, das Beschluss an den AG gesendet wird, "um es darauf ankommen zu lassen." Vielen Dank im Voraus für eine Antwort Ralf Zusatzinfo: Der Kollege braucht dafür, das er als Referent auftritt, keine Hotelkosten tragen. Das Seminar müßte trotzdem der AG in voller Höhe bezahlen.

9.304016

Community-Antworten (16)

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Lotte

30.09.2006 um 21:59 Uhr

@Ralf-Fossi, frage mich gerade, ob ihr Euch nicht Gedanken um ungelegte Eier macht?

Es gibt einen Beschluss des Gremiums, d.h. der AG muss jetzt von dem beabsichtigten Seminar erfahren. Er hat doch noch gar nicht abgelehnt, warum macht Ihr Euch schon vorher Gedanken?

Kommt mir vor als ob Kinder etwas abgesprochen haben und sich nun nicht trauen, ihre Eltern zu fragen.

K
Kölner

30.09.2006 um 22:24 Uhr

@Ralf-Fossi Sage einmal...was denkst Du denn, was "Kompetenz" ausmacht? Sollte man vielleicht - wie Deine Bänge mich dünkt - Dich unbedingt beruhigen und Dir ggf. zustimmen, damit das Seminar storniert werden kann? Oder sollte es vielleicht so sein - wenn man den Mut nur besässe - dass man den AG über seine Vorteile bei dem "Deal" des Kollegen informiert?

Bei allem gilt: Man sollte mit offenen Karten spielen. Das gilt auch für die Informationen, die man als Fragesteller hier gibt; je vollständiger desto besser.

H
Heini

01.10.2006 um 00:18 Uhr

Das Problem wäre hier, dass ein Ersatzmitglied des BR gem. § 37.6 BetrVG an eine Fachtagung, Seminar oder wie immer man es nennen mag, teilnehmen möchte. Richtig ist, dass auch ein Ersatzmitglied, wenn es häufig an Betriebsratssitzungen teilnimmt, ein Recht auf Seminarbesuch hat. Hier kommt es wohl hauptsächlich auf das Thema der Fachtagung an. Ich würde meinen, dass sich das Recht auf Seminarbesuch für Ersatzmitglieder auf die Grundlagenseminare beschränkt. Wenn der AG mit dem Thema der Tagung kein Problem hat, würde ich durchaus mitteilen, dass Du ausgehandelt hast ca.: 1 Std. ein Referat zu halten, wobei der AG das Honorar in Form der kostenlosen Hotelunterkunft erhält und mir seine Zustimmung einholen. Man möge Bedenken, das die Seminarzeit auch Arbeitszeit ist und in dieser Zeit nur "Deinen Herren" dienen musst.

W
Waschbär

01.10.2006 um 11:47 Uhr

Lieber Ralf-Fossi,

alles wird gut ! ich habe volles vertrauen in dich und zu sage ich dir stelle d. antrag bzw leite d. beschluss zum AG weiter !

er hat bestimmt verständniss für das ersatzmitglied und dessen nöte !

M
muffinman

01.10.2006 um 15:00 Uhr

Also mal ehrlich, was macht Euer BR-Vorsitzender denn? Beschluss ist Beschluss ist Beschluss!!! Den kann er nicht ohne neuen Beschluss einfach zurückhalten. Wer keine Probleme hat, der macht sich dann welche? Oder wie?

H
Heini

01.10.2006 um 16:48 Uhr

Das Forum macht sich. Jetzt geben hier schon selbsternannte Psychologen Ferndiagnosen zum Besten. Toll, weiter so. Das Niveau steigt hier langsam aber stetig.

                                      Testimonium paupertatis !!
W
Waschbär

01.10.2006 um 16:59 Uhr

Heini,

du machts deinen namen alle "ehre".

gruss fee

R
Ralf-Fossi

01.10.2006 um 18:00 Uhr

Nochmal zur Klarstellung. Es geht mir darum, mit welchen RECHTLICHEN Argumenten es der AG verhindern könnte, das Ersatzmitglied an der Fachtagung teilnehmen zu lassen, da er dort selbst als Referent auftritt.

Übrigens RAMSES II, ich bin nicht selbst das Ersatzmitglied. Leider voll daneben. Und MUFFINMAN, wenn der Beschluss rechtlich nicht sauber ist, sollte man ihn entweder geich im Gremium zurückziehen oder sich lieber vom AG eine Ohrfeige holen?

Wenn mir jemand auf rechtlicher Grundlage berufend sagen kann, die Sache ist sauber, damit kommt man beim AG durch, dann bitte! Aber einfach sagen, das ist alles kein Problem, ist ein bischen dürftig.

H
Heini

01.10.2006 um 18:59 Uhr

---Aber einfach sagen, das ist alles kein Problem, ist ein bischen dürftig.---

Es gibt schon Probleme.

Ist das Thema für ein Ersatzmitglied nicht angemessen, hätte der AG die Möglichkeit die Notwendigkeit des Seminars erfolgreich zu bestreiten. Ich sehe für Ersatzmitglieder nur die Möglichkeit einer Teilnahme an Grundlagenseminare. Was bei Dir nicht gegeben ist.

Es muss unbedingt beachtet werden, dass die Seminarzeit Arbeitszeit ist und Du nicht einfach ohne Erlaubnis deines Arbeitgebers für einen Anderen in deiner Arbeitszeit tätig sein darfst.

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Lotte

01.10.2006 um 19:14 Uhr

Heini, Ralf-Fossi, also wenn ich richtig gelesen habe, gibt es einen B e s c h l u s s des Gremiums. Was soll dieses ganze Gerede und diese Gedankenmacherei über die Reaktion des AG???

Werde das Gefühl nicht los, dass Du, Ralf Fossi als BRV den Beschluss dem AG mitteilen sollst, aber selber gegen die Schulung gestimmt hast.

Dass es ungesetzlich wäre, wenn ein EBRM mit häufiger Teilnahme an BR-Sitzungen auch zu anderen Schulungen geschickt wird als zu Grundlagenschulungen, kann ich aus dem BetrVg §37 (6) nicht herauslesen, siehe z.B. Fitting RN 179

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Heini

01.10.2006 um 19:52 Uhr

Die Rechtsprechung hält eine so genannte Grundausbildung im Betriebsverfassungs- und Arbeitsrecht für Ersatzmitglieder, die häufig ordentlich gewählte Mitglieder vertreten, für erforderlich. (BAG vom 14.12.1994 7 ABR 31/94; BAG vom 15.05.1986 - 6 ABR 64/83).

L
Lotte

01.10.2006 um 20:01 Uhr

Heini,

hat jemand bestritten, dass GL Seminare erforderlich sind?

R
Ralf-Fossi

01.10.2006 um 20:18 Uhr

Nochmal zur Klarstellung: Es handelt sich um KEIN GRUNDLAGEN-Seminar, sondern um eine FACHTAGUNG. Grundlagen-Seminare hatte das Ersatzmitglied in der letzten Legislaturperiode bereits alle gehabt (BR 1+2 und AR 1+2).

L
Lotte

01.10.2006 um 20:20 Uhr

Ralf Fossi, auch nochmal zur Klarstellung:

"Dass es ungesetzlich wäre, wenn ein EBRM mit häufiger Teilnahme an BR-Sitzungen auch zu anderen Schulungen geschickt wird als zu Grundlagenschulungen, kann ich aus dem BetrVg §37 (6) nicht herauslesen, siehe z.B. Fitting RN 179"

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Ralf-Fossi

01.10.2006 um 20:25 Uhr

Weshalb wird in den Beiträgen eigentlich so auf dem Ersatzmitglied herumgeritten? Das ist, denke ich, das kleinere Problem. Das größere ist, das der AG, dem Mitglied und dem Gremium einen Strick drehen kann hinsichtlich der Sache mit der Referenten-Tätigkeit. Denn in dem Moment ist das Mitglied kein LERNENDER, sondern ein LEHRENDER. Das heisst, er vermittelt Kennnisse und nicht, wie im §37.6BetrVG vorgesehen ist, um Kenntnisse vermittelt zu bekommen. Oder sehe ich das nicht richtig?

Gruß Ralf-Fossi

K
Kölner

01.10.2006 um 20:52 Uhr

@Ralf-Fossi Was für einen Strick denn? Herrje, es kann dem BR doch egal sein, ob er "zunächst" ein Seminar abgelehnt bekommt oder nicht! Entweder man spielt mit offenen Karten - quid pro quo ("Du musst das Hotel nicht bezahlen lieber AG") - oder macht sich der Mauschelei verdächtig. Alles andere grenzt auch schon an schizotypische Wesenszüge.

Davon mal ab muss ein AG die Tagungen der Gewerkschaft sowieso nur bedingt kostenrechtlich übernehmen.

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