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Referenten zur Betriebsversammlung - Darf ich als Betriebsrat entscheiden, ob ein Referent zum Thema neue EDV eingeladen wird?

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Liberta
Jan 2018 bearbeitet

Im nächsten Jahr wird in unserem Unternehmen eine neue EDV eingeführt, die mehrheit der Beschäftigten arbeitet damit. Ich möchte auf der nächsten Betriebsversammlung einen Referenten einladen, der das neue Programm vorstellen soll. Es ght mir hier allein um eine Information der Beschäftigten über Art und U,nfag des neuen Prgramms. Es wird deutlich anders sein, als das bisherige. Mein Arbeitgeber lehnt es ab, dass ich einen Referenten einlade und hat mir gegenüber geäußert, er werde prüfen, ob das mein Recht sei. Es selber will die Beschäftigten nicht über die Einführung informieren oder wenn, dann höchstens über den Zeitpunkt der Einfürhung. Schließlich gäbe es ja Schulungen im nächsten Jahr. Meine Frage: Wer stellt die Tagesordnungen für eine Betriebsversammlung zusammen? Darf ich als Betriebsrat entscheiden, ob ein Referent zum Thema eingeladen wird? Darf mein Arbeitgeber das verweigern? Für eine kurze Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.

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Community-Antworten (4)

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Kriegsrat

16.06.2009 um 14:48 Uhr

du darfst als veranstalter natürlich einladen ob der AG den referenten zahlen muß, ist die andere frage

da die einführung einer neuen EDV mitbestimmungspflichtig ist, in der regel dazu eine BV erstellt wird, könnt ihr auch nach § 80 BetrVG einen sachverständigen hinzuziehen allerdings muß der AG zustimmen oder ihr laßt seine zustimmung vor dem arbeitsgericht ersetzen

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Liberta

17.06.2009 um 10:45 Uhr

Hallo Kriegsrat, danke für die schnelle Antwort. Eine Betriebsvereinbarung zu diesem Thema wird zurzeit für alle Landesverbände vorbereitet. Der Referent soll allerdings nicht zum Thema Betriebsvereinbarung eingeladen werden, sondern er soll in einer Präsentation das neue Programm vorstellen und die Unterschiede zu dem jetzt verwendeten Programm darstellen. Da dieses Programm auswirkungen auf die Arbeit der MitarbeiterInnnen haben wird, sehe ich mich da in der Pflicht, entsprechend zu informieren. Muss der AG an dieser Stelle dem Referenten auch zustimmen?

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Kölner

17.06.2009 um 11:10 Uhr

@Liberta Warum dreht Ihr den Spieß nicht um (was übrigens aus meiner Sicht sinniger wäre!) und lasst den AG die entsprechenden Infos (etwa durch einen Referenten) geben?

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Liberta

17.06.2009 um 11:44 Uhr

Kölner, ganz einfach: Der Arbeitgeber will die Beschäftigten nicht informieren. Höchstens darüber, dass eine ein neues Programm geben wird, aber nicht über die Einzelheiten (das können man dann in den Schulungen im nächsten Jahr erfahren). Es geht mir also auch darum, eine Informationsweitergabe zu erwirken.

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