Erstellt am 17.03.2009 um 08:42 Uhr von erwin
@b. maja
Problem??
Wiso, bildet doch einfach den KBR. Es ist nun halt einmal so, die Rechte vom Mitbestimmungsorganen können nur diese wahrnehmen. Wählen/ Bilcen die AN diese nicht haben sie eben diese Möglichkeiten nicht.
Also, nicht klagen sondern sofort handeln!
Erstellt am 17.03.2009 um 09:26 Uhr von rainer w
@b. maja
Schließe mich hier @erwin an. Warum bildet ihr dann nicht einfach einen KBR ?
Überprüft ob die Vorraussetzungen zur Gründung eines KBR gegeben sind und auf geht´s. Bedenkt aber bitte das die initiative vom grössten euer Werke ausgehen MUSS!
Euren Referenten kann ich hier nicht ganz nachvollziehen. Es ist nicht so das, selbst wenn eine originäre Zuständigkeit bei dem GBR liegt ihr immer automatisch außen vor seit. Der GBR darf z.B. keine Konzernweite BV´s abschließen in der peronelle Angelegenheiten behandelt werden. Bei solchen Sachen kann der GBR nur Rahmenvereinbahrungen treffen, die aber in den einzelnen Weken dann individull noch verhandelt werden müssen.
Erstellt am 17.03.2009 um 09:51 Uhr von b. maja
Das Problem mit dem Bilden des KBR ist, dass der GBR des größten Konzernunternehmens keinen KBR bilden will. Wir haben das schon einmal diskutiert aber die wollen es nicht! Aufgrund deren größe richtet der Arbeitgeber sich hauptsächlich nach denen und die wollen nicht dass wir in einem KBR mitreden. Das bringen die auch sehr klar (man könnte auch arogant und beleidigend sagen) zum Ausdruck!
Was den Referenten angeht: der sah die Gefahr insbesondere bei den technischen Anlagen. Wir haben alle einheitliche Anwendungssoftware die der Arbeitgeber auch noch selber entwickelt und programmiert. Die werden danach über den gesamten Konzern ausgerollt und wir schauen regelmäßig mit unserer Mitbestimmung in die Röhre, da das Argument des Arbeitgebers immer wieder ist: das können wir nicht anders machen, da das in der Zentrale schon mit dem GBR vereinbart ist. Da hilft dann auch eine Einigungsstelle nicht wirklich, da die Einigungsstellenvorsitzenden zwar viele Kontrollrechte und so uns zugestehen aber uns die Möglichkeiten nicht geben auch mal inhaltlich für Verbesserung der Systeme im Sinne der Kollegen zu sorgen
Erstellt am 17.03.2009 um 10:00 Uhr von Immie
@maja
§ 54 Errichtung des Konzernbetriebsrats
(1) 1Für einen Konzern (§ 18 Abs. 1 des Aktiengesetzes) kann durch Beschlüsse der einzelnen Gesamtbetriebsräte ein Konzernbetriebsrat errichtet werden. 2Die Errichtung erfordert die Zustimmung der Gesamtbetriebsräte der Konzernunternehmen, in denen insgesamt mehr als 50 vom Hundert der Arbeitnehmer der Konzernunternehmen beschäftigt sind.
(2) Besteht in einem Konzernunternehmen nur ein Betriebsrat, so nimmt dieser die Aufgaben eines Gesamtbetriebsrats nach den Vorschriften dieses Abschnitts wahr.
Man beachte das Wörtchen "kann".
Ihr habt doch scheinbar ein ganz anderes Problem.
Erstellt am 17.03.2009 um 10:01 Uhr von Waschbär
@b. maja,
ach Maja so ist das eben in einen grossen Bienenschwarm. Da kann es eben nur eine Königin geben.....
Aber wir haben ja Basisdemokratie und deshalb können ein Paarstimmen mehr,dafür sorgen das du endlich die Option KBR nutzen kannst.
Grüsse auch an Bine willi !
Erstellt am 17.03.2009 um 10:41 Uhr von b. maja
Lieber Waschbär,
das Problem ist, dass der große GBR etwa 70% der MA vertritt. Da schauen wir immer in die Röhre. Es stimmt schon, wir haben eigentlich ein anderes Problem aber wie kann man gegen eine Diktatur kämpfen?
Erstellt am 17.03.2009 um 23:05 Uhr von rainer w
wie kann ich dagegen ankämpfen? Sucht euch in den angelegenheiten die personellen Angelegenheiten raus. Wenn ihr die habt, könnt ihr die originäre Zuständigkeit anzweifeln,so das BV´S gar nicht erst abgeschlosen werden können. Oder gebt dem GBR zu verstehen das ihr bereits abgeschlossene BV´s rechtl.überprüfen lasst. Vielleicht kommen sie dann auf euch zu. Zudem solltet ihr mal hinterfragen warum sie nicht zusammenarbeiten wollen.
Erstellt am 18.03.2009 um 01:41 Uhr von rainer w
Habe mir das ganze jetzt noch ein paar mal durchgelesen und werde irgendwie nicht schlau daraus.
Habt ihr bei euch im Unternehmen mehrere einzelne BR´s ? Oder exestiert zu den einzelnen BR´s noch ein GBR ?
Im ersten Fall kann der größte BR rein gar nichts über euch bestimmen. Im Zweitem Fall wenn der GBR nach den Vorraussetzungen des § 47 BetrVG Erichtet wurde, dann müßtet ihr doch schon mit im Boot sein.
Eine Auflösung wäre nicht schlecht.
Erstellt am 18.03.2009 um 08:27 Uhr von waschbär
@b. maja,
Der grösste feind, der Dikatut ist die Intelekuelle überlegenheit der Oposition .-)
Die Ditkat ist ja bekanntlich ein Monolog. Demokratie ist aber Dialog ! also sorge immer dafür das alles im Dialog geklärt wird, frage nach wo es dir komisch vorkommt. Bestimmt kommen andere auch bald dahinter das Fragen stellen eine echte Alternative zum "Blinden" abstimmen ist.
Erstellt am 18.03.2009 um 13:14 Uhr von b. maja
Lieber rainer w
unser Konzern ist wie folgt strukturiert
Unternehmen A: 7000 MA an 40 Standorten => 1 GBR
Unternehmen B: 100 MA an 1 Standort (unser Betrieb)
UNternehmen C: 1500 MA an 2 Standorten (1 BR und ein betriebsratsloser Betrieb)
Jetzt für Dich klarer?
Lieber Waschbär
vielen Dank für die netten Worte aber manchmal bekommt man schon den Frust...
Erstellt am 18.03.2009 um 18:52 Uhr von Immie
@maja
Stehe ich auf ner Pipeline?
Was in aller Welt solltet ihr mit dem GBR von Unternehmen A und seinen Verhandlungen zu tun haben?
Erstellt am 18.03.2009 um 18:56 Uhr von Kölner
@b.maja
Schönen Gruss an den Referenten: Er sollte weniger Ängste schüren. Und wenn er Ängste schüren will, dann bitte realitätsnahe!
Erstellt am 18.03.2009 um 23:58 Uhr von b. maja
Lieber Immi
wir haben mit dem GBR erst einmal wenig zu tun. Aber wenn die eine BV für ein technisches System ausgehandelt haben dann versucht uns der AG die gleichen Regelungen "unterzuschieben". Leider hat bisher kein Einigungstellenvorsitzende den A... in der Hose dann auch mal abweichende Regelungen durchzudrücken. Wir "verschleißen" die gerade reihenweise
Lieber Kölner
keine Ahnung ob das so realitätsfern ist. Der Referent war jedenfalls ein recht bekannter Richter eines bekannten Gerichts aus Erfurt
Erstellt am 19.03.2009 um 00:49 Uhr von rainer w
@b. maja
Entweder schafft mich die Spätschicht das ich des nachts nichts mehr auf die Reihe bekomme, oder euer Referent ist schlafwandelt durch euren Lehrraum getorkelt. Sorry, möchte den guten Mann ja nicht angreifen, aber kennt er das BetrVG????
In der Vergangenen Nacht hatte ich schon mal auf den § 47 BetrVG verwiesen. Mach Dir bitte mal die Mühe und lese ihn Dir durch, dann weißt Du wo der Fehler liegt und warum @Immi richtigerweise fragt was die mit euch zu tun haben, oder umgekehrt ihr mit denen. In der derzeitigen konsterlation nämlich rein gar nichts.
Es sind lediglich einzelne BR´s die nur für ihr Werk BV´s abschliesen können.
NICHT MEHR UND NICHT WENIGER!!!!!!
Erstellt am 19.03.2009 um 11:20 Uhr von b. maja
Lieber Rainer w
mir ist der § 47 BetrVG durchaus bewußt. Der ist aber nicht das Problem. Wie ein GBR funktioniert ist uns durchaus bewußt. Es geht aber hier um den KBR und was passiert wenn dieser originär zuständig ist es aber keinen KBR gibt.
Die Zuständigkeit des KBR wäre bei uns nämlich in einigen Fällen gegeben.
Erstellt am 19.03.2009 um 12:29 Uhr von rainer w
Wenn kein KBR Vorhanden ist, sind dafür der Verhandlungspartner des AG der GBR oder aber die einzelnen BR´s. So einfach ist das. Der GBR kann aber nicht einfach über euren Kopf weg entscheiden. Ih stelle mir hier auch noch die Frage warum aus eurem Werk niemand in den GBR entsandt wird? Studiere zu Diesem Thema bitte auch mal die nachfolgenden §§ in ihrer Kommentierung. Denn ich bezweifel das euch diese alle wirklich bewußt sind, sonst hättest Du nicht dieses Problem.
Erstellt am 19.03.2009 um 23:50 Uhr von b. maja
Lieber rainer w,
das mit dem KBR hat der Referent ja völlig anders gesehen. Er meinte wenn es eine originäre Zuständigkeit gäbe könne die niemand anders wahrnehmen. Auch wenn es keinen KBR gäbe.
In den GBR können wir nicht entsenden, da wir kein Betrieb des Unternehmens A sind. Wir sind eine eigene Aktiengesellschaft
Erstellt am 20.03.2009 um 01:37 Uhr von rainer w
Liebe b. maya
In den GBR könnt ihr nicht entsenden da ihr kein Betrieb des Unternehmens A seit. Ist ja toll!! Auf welcher Grundlage kann der GBR dann über Angelegenheiten entscheiden die euren Betrieb betreffen, wenn ihr doch kein Betrieb das Unternehmens A seit, das wiederspricht doch jeder Logik!!!!!!
Ich denke diesen Referenten solltet ihr mal zu einer Schulung schicken. Wie Du schon selbst richtig erkannt hast ist ein KBR nicht zwingend vorgeschrieben. Und wo kein KBR ist bleiben die MBR beim örtlichem BR. Ist doch nur logisch,oder?
Wenn dem nämlich nicht so wäre,, wäre der Satz "Ein KBR ist nicht zwingend vorgeschrieben" Ja völlig daneben. Gibst Du mir da recht.
Ein schönes Thema übrigens das wir hier versuchen auseinander zu klabüsern. Macht Spass auch mal ein Thema zu haben wo keine Sprüche auftauchen die manchmal total daneben sind. Ich selbst bin stellv. Vorsitzender in unserem KBR. Wenn Du Lust hast kannst Du auch das Häckchen bei Rückfragen und speichern weg lassen und wir könnten das Thema per eMAIL weiterdiskutieren.
Erstellt am 20.03.2009 um 09:46 Uhr von b. maja
Lieber Rainer w
der GBR bestimmt ja nicht über die Arbeitsbedingungen in unserem Betrieb. Zumindest nicht über die Ausübung eines MBR. Das läuft auf einer ganz anderen Schiene. Der AG geht zuerst zu dem GBR des Unternehmens A. Dort wird eine BV gemacht. Danach kommt er zu uns. Wir sind regelmäßig der Meinung, dass man die Arbeitsabläufe anders (mitarbeiterfreundlich) oder Datenspeicherung und Datenhaltung (nämlich datensparsamer) gestalten könnte. Das fatale ist das wir dann in eine Einigungsstelle maschieren udn der AG dann immer sagt: "die Wünsche des BR sind nicht umsetzbar, da wir einheitliche Systeme im Konzern haben und eine Umprogrammierung (wir sprechen von selbstentwickelter Software) nicht möglich sei"
Wir haben noch keinen Einigungsstellenvorsitzenden gefunden der sich diesen praktischen Problem stellt und dem AG mal sagt, das es darauf nicht ankommt, da er nicht durch die Vereinbarung mit dem GBR bei uns Fakten schaffen kann (darf).
Das haben wir mit diesem BAG-Richter im Seminar diskutiert und da kam er dann an und sagt: "Wenn es sich um konzernweit einheitliche Systeme handelt, dann darf hier weder ein GBR mitbestimmen noch wir als einzelner BR. Das Mitbestimmunsrecht würde bei dem (bei uns nicht existierenden) KBR liegen. Es wäre eben gerade nicht so, dass wenn dieser nicht besteht die Mitbestimmungsrechte auf die "darunterliegende" Ebene fallen würde. Der BAG-Richter war auch der Auffassung, das auf Grund dieser - aus seiner Sicht eindeutigen Auslegung des BetrVG - unsere Einigungsstellensprüche unwirksam seien und die BV des GBR ebenso. Er machte uns dann sehr plastisch wie der Arbeitgeber nun ggf, agieren könne, wenn er das Rechtsproblem durchdringen würde.
Habe ich das mit dem Häckchen jetzt richtig gemacht?
Erstellt am 20.03.2009 um 13:08 Uhr von rainer w
Moin b.maya
daDas mit dem Häkchen hat wohl nicht geklappt. Aber mach dier mal darum keinen Kopp. Das kann auch an mir liegen das ich was verkehrt erklärt habe. Da ich es sonst üblicgerweise auch nicht mache. Aber ich versuch es noch mal zu erklären.
Erst steht Dein Nick da, darunter Dein Passwort. Dann ein fensterchen ob dein Nick gespeichert werden soll . Darunter , bei mir in gelb unterlegt, "BeiRückfragen möchte ich per eMAIL benachtichtigt werden. Auf dieses Kästchen mußt Du klicken, dann ist da ein Hakendrin. Den Haken "diesen Beitrag zur Frage im Forum Speichern drin lassen Dann den Sicherheitscode eingeben und ab die Post.
Mal schauen ob es so klappt
Ich muß mich nun sputen das ich zur arbeit komme.
Sicherheitshalber werde ich gleich noch mal antworten und einfach mal meine eMAIL Adresse hier rein setzen. Da laufe ich zwar gefahr das die Antwort vom Admin gelöscht wird, aber wer nicht versucht kann nichts erreichen.
Erstellt am 20.03.2009 um 13:12 Uhr von DonJohnson
Oh Rainer
mach das mal lieber schnell weg ;-)
Erstellt am 20.03.2009 um 13:21 Uhr von b. maja
Lieber rainer
notiert ;-)
Erstellt am 20.03.2009 um 22:11 Uhr von Lotte
b. maja,
das, was der BAG Richter sagt, steht ja eigentlich auch im BetrVG unter § 58 (1) Satz 1.
Aber ich erlebe unseren KBR eher als zahnlosen Tiger, drum fällt es mir schwer, so viele Situationen zu erdenken, in denen ein KBR wirklich originär zuständig sein soll...
Wenn es bei Euch wirklich zum Problem wird, solltet Ihr Überzeugungsarbeit beim GBR leisten. Aber an dem "Machtverhältnis" des GBR wird eine Gründung eines KBR nichts ändern.