Ich war letzte Woche bei einem Seminar und da hat uns der Referent ein wenig Angst gemacht!

Folgendes Problem:

Wir sind ein kleiners Unternehmen in einem Konzern. Alles reine Dienstleistungsunternehmen die Alle in gleicher Weise arbeiten. Wie gearbeitet wird gibt die Zentrale vor. Wir haben bei uns keinen KBR.

Nun meinte der Referent, dass bei Angelegenheiten die originär in den Zuständigkeitsbereich eines KBR fallen würden, diese Mitbestimmungsrechte nicht von unserem GBR wahgenommen werden können. Der AG könne also in diesen Fragen handeln ohne einen BR fragen zu müssen.

Kann das denn sein? Der Gesetzgeber schreibt die Bildung eines KBR nicht vor. Nur weil der bei uns nicht gebildet wurde haben wir kein Mitbestimmungsrecht in vielen Fragen? Der Referent hat uns dann mal aufgezählt in welchen Fragen wir plötzlich ein Problem haben. Das war insbesondere bei der Technik.

Hat schon mal jemand von dem Problem gehört?