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BR-Ersatzmitglied auf Fachtagung (u.a. als Referent) nach §37.6 BetrVG?

R
Ralf-Fossi
Feb 2019 bearbeitet

Hallo zusammen, folgendes Problem. BR-Ersatzmitglied möchte an einer dreitägigen Fachtagung teilnehmen, die auch nach § 37.6 BetrVG ausgeschrieben ist. Das Gremium stimmt mit knapper Mehrheit zu, dass das BR-Ersatzmitglied an dieser Fachtagung teilnimmt. Allerdings tritt das BR-Ersatzmitglied auch namentlich als Referent an einem Tag für ca. 1 Stunde auf und leistet einen Beitrag in genannter Fachtagung. In der Beschreibung der Tagung wird o.g. Ersatzmitglied sogar für ein bestimmtes Thema namentlich genannt.

Nun hat ein Teil des Gremiums natürlich Bedenken, den Beschluss an den AG zu schicken. Denn es stellen sich folgende Fragen: -Kann ein BR-Ersatzmitglied an einer FACH-TAGUNG (d.h. kein BR-Grundlagenseminar) nach 37.6 BetrVG (Zusatzinfo: dieses Mitglied nimmt an ca. 75% der BR-Sitzungen teil) teilnehmen?

  • Wie ist es rechtlich zu beurteilen, wenn das Ersatzmitglied dann noch als Referent, namentlich genannt, in Erscheinung tritt?

Mit betroffener Person ist gesprochen worden, aus o.g. Gründen nicht nach § 37.6 dort teilzunehmen, sondern sich lieber einen Tag Urlaub zu nehmen, um dann als Referent auftreten zu können. Der Kollege, möchte jedoch, das Beschluss an den AG gesendet wird, "um es darauf ankommen zu lassen."

Vielen Dank im Voraus für eine Antwort

Ralf

Zusatzinfo: Der Kollege braucht dafür, das er als Referent auftritt, keine Hotelkosten tragen. Das Seminar müßte trotzdem der AG in voller Höhe bezahlen.

10.45402

Community-Antworten (2)

K
Kölner

29.09.2006 um 18:28 Uhr

@Ralf-Fossi Ich würde mir nur Gedanken machen, wenn der AN Geld für seinen einstündigen Vortrag erhält.

K
kandesbutzler

04.10.2006 um 18:55 Uhr

viele Fragen :

  • wir er für den Vortrag von AG freigestellt ( ist das Arbeitszeit )

  • erhält er Spesen für Anreise ect.

  • wie kann der Ersatz BRMG an der 3 tages Schlung teilnehmen und dann paralell den Vortrag halten ( dazu gehört auch Vorbereitung ! )

ganz ehrlich - das hat einen Beigeschmack !

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