Erstellt am 26.01.2016 um 09:52 Uhr von gironimo
Das kommt darauf an. Grundsätzlich steht ja in der Rangfolgepyramide das Tarifrecht über dem Individualrecht. Ein Tarif kann also Angaben zu Gunsten eines AN auch abändern.
Allerdings wäre noch einmal genau im Tarif nachzulesen, ob dieser nicht die Möglichkeit einräumt, einzelvertraglich von den Fristen abzuweichen. Zudem spricht eine lange Frist für einen AT-Mitarbeiter?? Ist es so?
Erstellt am 26.01.2016 um 10:04 Uhr von Newbie
Tarif räumt tatsächlich keine Möglichkeit ein, einzelvertraglich abzuweichen.
Deshalb bezieht sich der AG nur auf den BGB §922, 5 - 2 letzter Satz.
AN ist kein AT-Mitarbeiter.
Erstellt am 26.01.2016 um 10:14 Uhr von gironimo
Ich würde § 622 Abs. 4 BGB entgegenhalten: "Von den Absätzen 1 bis 3 abweichende Regelungen können durch Tarifvertrag vereinbart werden. Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrags gelten die abweichenden tarifvertraglichen Bestimmungen zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, wenn ihre Anwendung zwischen ihnen vereinbart ist."
Erstellt am 26.01.2016 um 11:32 Uhr von Newbie
AG begründet, dass ein AN im Einzelvertrag nur besser gestellt werden darf, als Tarif (Günstigkeitsprinzip) und nicht schlechter, aber dass diese Regelung nicht für Kündigungsfristen gilt.
Es ware sehr wohl möglich, daß man wirskam eine Gleichstellungsklausel vereinbaren könne.
Erstellt am 26.01.2016 um 17:00 Uhr von gironimo
Bei uns lautet die einfache Formel: Reisende soll man nicht aufhalten. Was hätte der AG davon, wenn er die Kollegin zwingt zu bleiben. Leistung wird sie kaum noch bringen. Die Motivation ist eh hin.... usw.
Wenn es ihn auf Formdinge ankommt, soll er doch einen Aufhebungsvertrag mit ihr machen.
Ich würde der Kollegin raten, einen Fachanwalt einzuschalten.
Erstellt am 26.01.2016 um 18:03 Uhr von nicoline
Ich kann einfach nicht glauben, dass ein AG eine Bestimmung des TV, wenn dessen Anwendung vereinbart ist, durch so eine Formulierung im AV umgehen kann. Mich würde die Rechtsgrundlage interessieren, auf die der AG seine Aussage bzgl. der angeblich möglichenGleichstellung stützt.
Erstellt am 05.02.2016 um 13:17 Uhr von Newbie
Es soll angeblich ein Urteil geben (wäre ziemlich neu! angeblich in den letzten 2 Jahren!) welches trotz geschlossenem MTV eine andere Absprache im Arbeitsvertrag erlauben würde, bei dem sich der AN schlechter stellen kann, ohne dafür eine Gegenleistung zu erhalten.
Kennt jemand dieses Urteil? Ich soll es nächste Woche erhalten.
Erstellt am 05.02.2016 um 13:25 Uhr von Pjöööng
Ich meine mich zu erinnern dass längere Kündigungsfristen von der Arbeitsgerichtsbarkeit grundsätzlich als günstiger angesehen werden.