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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Krankengymnastik unter der Arbeitszeit

S
stefano
Mai 2019 bearbeitet

Hallo, habe mal eine Frage:

Habe schmerzen im Rücken und habe deswegen jetzt Krankengymn ... verschrieben bekommen (4 mal). Habe jetzt bei mehreren angerufen und die haben erst frühestens in drei Wochen was frei (viel zu spät da große schmerzen). Habe jetzt einen gefunden direkt in der nähe, der hat allerdings nur unter der Arbeitszeit Termine frei. da muss ich jedes mal drei Std. früher von der Arbeit gehen. Chef sagt es geht und alles.

jetzt die Frage: muss ich hier Urlaub nehmen oder bekomm ich die Stunden gutgeschrieben da ich ja keine andere Möglichkeit habe?

17.099016

Community-Antworten (16)

N
Nubbel

04.02.2014 um 12:05 Uhr

wenn der chef sagt das es geht, ist doch gut. wo ist das problem?
urlaub kann man nicht stundenweise nehmen.

S
stefano

04.02.2014 um 12:22 Uhr

also mein Chef sagt es passt wenn ich da geh, ist nicht der Oberchef.

Mir geht es um die Minusstunden, bekomm ich die Gutgeschrieben wenn ich einen Nachweis bringe dass ich da war? Ist ja unter der Arbeitszeit!!

hab mal gelesen dass wenn man zu Fachärzten geht unter der AZ bekommt man die fehlstd. gutgeschrieben.

Zählt da Krankengymnastik dazu?

N
Nubbel

04.02.2014 um 12:28 Uhr

dann rede mit deinem oberchef. ansonsten kommt es darauf an was in deinem arbeitsvertrag steht.

B
Bakunin

04.02.2014 um 12:49 Uhr

Das wäre doch ein Fall für den § 616 BGB, vorausgesetzt, in Deinem AV steht nicht etwas ausschließendes dazu (siehe Beitrag von Nubbel).

S
stefano

04.02.2014 um 13:33 Uhr

wenn ich jetzt z.B. zur Kernspinn oder sowas gehe, dann bekommt man doch die Stunden gutgeschrieben wenns unter der AZ ist und man einen nachweis hat, aus rechtlicher sicht.

Meine Frage: hat man diesen Anspruch auch bei Krankengymnastik in diesem Fall, gibt keine Wunschtermine da.Und es wurde ja von einem Arzt verschrieben dass ich da hin muss. und da ich recht große schmerzen hab sollte ich ja auch unverzüglich hin, da es ja zur Heilung führen soll

Muss doch irgendwo geregelt sein oder?

Und in meinem AV steht zu sowas nichts.

S
stefano

04.02.2014 um 13:57 Uhr

also nur zur Info für euch.

da kriegt man ein schreiben mit wie beim arzt und die fehlstunden werden bzw müssen dann gutgeschrieben werden.

hab mich jetzt anderweitig schlau gemacht um eine eindeutige und richtige Antwort zu bekommen.

O
Oblatixx

04.02.2014 um 14:13 Uhr

Chef sagt es geht und alles. Es gibt eben noch Chefs, denen man verauen kann und sollte!

S
stefano

04.02.2014 um 14:19 Uhr

Chef sagte ich kann zu diesen Terminen hin aus Arbeitssicht.. nicht das ich die Stunden gutgeschrieben bekomme. er wollte dies mit Überstunden verrechnen :)

zur Info

G
gironimo

04.02.2014 um 17:43 Uhr

da kriegt man ein schreiben mit wie beim arzt und die fehlstunden werden bzw müssen dann gutgeschrieben werden<

Allein das Schreiben ist keine Garantie, wie der AG es im Betrieb richtig verrechnet.

Aber ich sehe hier auch einen Hinderungsgrund nach § 616 BGB. Gibt es keinen BR bei Euch, der Dir helfen könnte?

Ansonsten, wenn es so schlimm ist, was treibt Dich überhaupt zur Arbeit. Es kann doch von niemanden erwartet werden, dass er unter Schmerzen arbeitet. Warum keine AU?

S
Snooker

04.02.2014 um 17:55 Uhr

Mit Begründung überm § 616 BGB. Dann müsste ja erst einmal selbst bei einem negativen bescheid ja auch ne Rückmeldung vom Chef kommen. Mit diesem Schriftstück kann man dann zum Anwalt gehen und einklagen, oder aber zu dem Arzt der einem die Krankengymnastik verschrieben hat und ihm sagen , gugg mal mein Cheffe lässt mich nicht. Danach hättest Du in folge der AU bestimmt genug Zeit.

P
paula

04.02.2014 um 18:38 Uhr

erst mal sollten wir klären ob es hier ein Arbeitszeitkonto gibt. Arbeitszeitkonto und § 616 BGB können sich in einem solchen Fall durchaus ausschließen

S
Snooker

04.02.2014 um 18:53 Uhr

In meinem Fall gab es auch ein Stundenkonto. Dennoch habe ich die zwei stunden die ich alle zwei Wochen zum Psychologen musste, als normale Arbeitszeit bezahlt bekommen.

O
Oblatixx

04.02.2014 um 22:34 Uhr

Ich kenne es auch nicht anders. Wenn der Doc es so vorgibt und keine anderen Termine zu haben sind, dann bezahlte Freistellung zum Termin. Wenn Cheffe das nicht mitmachen will, weil er Gesetze und Regelungen nicht kennt oder ignoriert, dann nochmal zum Doc und schwups hat er einen Mitarbeiter für eine Weile weniger. Wenn ich allerdings drüber nachdenke, dass Du Schmerzen hast, dann frage ich mich, was Du in der Firma zu suchen hast.

A
Achimpieper

23.05.2019 um 18:31 Uhr

Boh habt Ihr das alle gut, mein Chef sagt während der Arbeitszeit darf ich überhaupt nicht zur Physio. Gurtscheiben oder wie auch immer ist mir völlig egal ich will nur endlich die schmerzten los werden. Das muss ich aber nach der Arbeit machen (17Uhr Feierabend) 6 Wochen a 2 Termine (p.s. eine Physio Praxis ist 2 min vom Büro entfernt und in der Mittagspause darf ich auch nicht hin) Termine danach kann mir die Praxis nicht anbieten die ist recht professionell bei Armen und darum geht es... Sehr sehr Traurig

C
celestro

23.05.2019 um 18:46 Uhr

Mal abgesehen davon, dass das Thema schon über 5 Jahre alt ist ... wenn das terminlich nicht anders klappt, muss Dich der AG ggf. nach § 616 BGB freistellen. Ob es ihm passt, oder nicht ist dann mMn nicht relevant.

A
Achimpieper

23.05.2019 um 18:52 Uhr

Super danke für die Info

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